RN/22
10.27
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Wir beschließen heute eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Es freut mich natürlich, dass sich alle Parteien dazu durchgerungen haben, heute für diese Novelle zu stimmen. Insofern verwundert mich ein bisschen der Redebeitrag des Kollegen Schilchegger, denn ich konnte seiner Rede kein einziges positives Wort entnehmen. Es geht hier natürlich um Großverfahren, und Großverfahren sind in der Anzahl nicht so überdimensional wie andere Verfahren, nichtsdestotrotz sind sie für dieses Land von erheblicher Bedeutung. Diese Reform dient dazu, diese Großverfahren zu verbessern. Wir haben nämlich in der Vergangenheit oftmals erlebt, dass gerade für Österreich wichtige öffentliche Investitionsprojekte aufgrund viel zu langer Verfahrensdauern erst mit viel zu großer und erheblicher Zeitverzögerung umgesetzt werden konnten.
Ja, wir leben in einer Zeit mit einer angespannten budgetären Situation, aber gerade deswegen dürfen große staatliche Projekte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die österreichische Bundesregierung setzt auf eine Investitionsstrategie, die helfen soll, wirtschaftlich schwierige Zeiten besser zu überwinden. Neben dem Druck von Sparmaßnahmen ist es ein Muss, gezielt auf zukunftsorientierte Investitionen, wie in Infrastruktur, Klimaschutz, Energie und in die Mobilität der Menschen, zu setzen. Wenn Großprojekte, wie beispielsweise der notwendige Ausbau bestimmter Bahnabschnitte, zehn oder zwölf Jahre hängen, weil eben die Verfahren so komplex sind, bevor überhaupt ein Baubeginn möglich ist, dann verlieren wir viel Zeit, viel Geld und auch Arbeitsplätze.
Mit dieser Novelle setzen wir einen entscheidenden Schritt, das anders zu machen, denn künftig sollen Großverfahren zentral im Bund koordiniert werden, Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern sollen vermieden werden, es soll klarere Zuständigkeiten, effizientere Abläufe geben. Infrastrukturminister Hanke hat es auch schon treffend formuliert: Mit dieser Verfahrensbeschleunigung wird sehr wohl ein Meilenstein für die Infrastrukturentwicklung in Österreich gesetzt. Es kann nämlich nicht sein, dass zentrale Projekte über Jahre in komplizierten Verfahren festhängen.
Klar muss aber auch sein, dass eine Form der Verfahrensbeschleunigung niemals zulasten des Rechtsschutzes und von Parteienrechten gehen darf, denn Effizienz muss immer auf rechtsstaatlicher Grundlage passieren.
Österreich braucht einen Staat, der in der Lage ist, große Infrastrukturprojekte zeitgerecht umzusetzen, ohne dass der Rechtsschutz dabei zu kurz kommt. Und diese Novelle macht das, diese Novelle sieht das vor. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute diesen Weg auch geschlossen gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.30
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Ihre eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.