RN/23

10.30

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Als Erstes möchte ich für Frau Abgeordnete Diesner-Wais die Bäuerinnen des Bezirks Waidhofen an der Thaya herzlich hier begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Eingehend auf den Vorredner von der FPÖ: Ja, es gibt immer etwas zu verbessern, es ist aber schön, dass wir einmal etwas erreicht haben, und danke, dass die FPÖ dem zustimmt. Nur ganz kurz zu den Details: EVI wird durch RIS abgelöst, Fristen für das Protokoll laufen parallel mit der Bescheiderstellung, daher gibt es keine langsameren Verfahren, und die Hemmschwelle wird heruntergesetzt, damit wir schneller zu den Großverfahren kommen und damit auch für mehr Klarheit sorgen. 

Herr Kollege, damit können Sie uns auch zustimmen, uns allen, den Regierungsparteien. Ich danke auch den Grünen, dass Sie hier dieser Novelle zustimmen wollen, es geht dabei nämlich um einen zentralen Baustein der Modernisierungsoffensive für Großverfahren, Verfahren bei Wasserkraftwerken, beim Schienenausbau und beim Straßenausbau. All diese werden künftig transparenter, rascher, digitaler und kostengünstiger abgewickelt. Wir stärken damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Wir geben den Bürgerinnen, den Bürgern und den Unternehmen die entsprechende Sicherheit, dass der Staat verlässlich, nachvollziehbar und effizient arbeitet. 

Weniger Bürokratie, mehr Fortschritt – so lautet die Devise, und deshalb werden die Verfahren künftig auch digital veröffentlicht. Wir verabschieden uns aber auch von lieb gewordenen Regeln, wie dass man während der Urlaubszeit keine Verfahrensankündigungen machen darf. Auch das ist, glaube ich, obsolet, denn: Was ist heute Urlaubszeit? – Heute ist immer Urlaub oder nie Urlaub – so wird das, glaube ich, von vielen Leuten schon gesehen –, das ist ganz unterschiedlich. Daher kann man Verfahrensankündigungen auch immer machen. 

Die bewährten Regelungen für die Großverfahren greifen wie gesagt früher. Das heißt, die Verfahren werden klarer, effizienter und strukturierter. 

Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Behörden nun auch klare Fristen bekommen, wann das Verfahren entsprechend beendet werden kann beziehungsweise bis wann die Parteien ihre Anbringen vorbringen können. Dadurch können verspätete Eingaben in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass sie bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag das Verfahren verzetteln und auslaufen lassen. Daher, meine Damen und Herren, ist das, glaube ich, das Allerallerwichtigste: dass wir auch ein Ende von Großverfahren bekommen, dass sie nicht mehr zehn Jahre oder länger dauern, wie meine Kollegin Muna Duzdar schon gesagt hat. 

Der Staat braucht ein modernes Verfahrensrecht, das Tempo schafft, ohne Substanz oder Rechtsschutz zu verlieren. Und da ist auch ganz wichtig – und ich danke auch den Grünen, dass sie nach dem Ausschuss da noch einmal mit hineingegangen sind, mitdiskutiert haben und dass das damit auch klargestellt ist –, dass die Parteienrechte hier in keiner Weise gekürzt werden, sondern weiterhin bestehen. 

Weitere Details dazu wird mein Kollege Jakob Grüner noch darstellen. Ich sage daher zum Schluss: so viel Bürokratie wie nötig, aber so wenig wie möglich, und wenn Bürokratie, dann bürgerfreundlich, effizient und transparent! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

10.33

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.