RN/24

10.33

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Neben der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und der Abschaffung der Kammerumlage 2 gibt es noch andere, kleinere Dinge, die für Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land wichtig sind. Und, Herr Kollege Schilchegger, ich war ein bissel verwundert über Ihren Redebeitrag, weil Sie da etwas vorweggenommen haben, was nachher gar nicht passiert ist. Es hat ja überhaupt niemand irgendwie von einer riesigen Reform gesprochen. Kollege Gerstl und auch Frau Kollegin Duzdar haben einfach nur angemerkt, dass wir hier Maßnahmen setzen, die notwendig sind, die im Verfahren, im Verwaltungsverfahren, im AVG notwendig sind. 

Und ja, das ist sicher nicht der riesige Meilenstein, aber man muss sich schon auch mit den Details beschäftigen. Wenn man sich nicht mit den Details beschäftigt, dann schafft man auch nicht kleine notwendige Maßnahmen. Insgesamt – und es ist natürlich richtig, was Frau Kollegin Duzdar gesagt hat – geht es hier um Großverfahren. Das sind insgesamt zwar wenige, aber das sind volkswirtschaftlich extrem relevante. Und es macht einen Riesenunterschied, ob ein Großverfahren acht, zehn oder zwölf Jahre dauert. Und das, was wir hier machen, ist ein sinnvoller Fortschritt und eine sinnvolle Reform im Zusammenhang mit den AVG-Großverfahren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir senken einerseits die Eintrittshürden für das Großverfahren. Wir schaffen Digitalisierungsmaßnahmen und schaffen es dementsprechend, dass es Erleichterungen für die Projektwerber, für die Verwaltung und damit natürlich am Schluss insgesamt für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land gibt. Das heißt, allein die Senkung der Schwelle für Großverfahren von 100 auf 50 betroffene Personen ist etwas Positives und auch, dass es in Zukunft mit dem RIS dafür eine zentrale Kundmachungsplattform gibt und dementsprechend eine Veröffentlichung in Tageszeitungen – zumindest weitgehend – nicht mehr notwendig ist; das ist ja auch völlig aus der Zeit gefallen, dass ich bis jetzt in einer Tageszeitung alles veröffentlichen musste. Das ist jetzt weitaus besser, wenn das im RIS geschieht. Das senkt natürlich auch die Veröffentlichungskosten und entlastet damit zwar nicht unfassbar viel, aber immerhin etwas. 

Die Verfahren werden beschleunigt und gestrafft. Es gibt klare Fristsetzungen. Es gibt in Zukunft die Möglichkeit, im Ermittlungsverfahren einzelne Teilbereiche abzuschließen, was jedenfalls sinnvoll ist, und die Verkürzung der Auflagefrist von acht auf sechs Wochen schafft jedenfalls mehr Effizienz und mehr Planbarkeit. 

Der Wegfall der Ediktalsperre, es wurde schon angesprochen, ist auch etwas, was jedenfalls sinnvoll ist, damit es nicht so ist, dass in Zukunft in typischen Urlaubszeiten Großverfahren verzögert werden können, wie auch die Möglichkeit der Heranziehung nicht amtlicher Sachverständiger in einzelnen Fällen. Es ist wie gesagt nicht der große Wurf, aber es kann zu einer sinnvollen Verfahrensbeschleunigung führen, nämlich dann, wenn einerseits Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen, andererseits ist es, wenn es sinnvoll ist und das Verfahren dadurch beschleunigt werden kann, jedenfalls positiv, dass es hier eine weitere Möglichkeit gibt, Sachverständige heranzuziehen. Daher ist das, glaube ich, insgesamt sehr sinnvoll.

Herr Kollege Schilchegger, niemand hat hier von einem großen Wurf gesprochen, aber man muss sich halt auch mit den Details in Gesetzen beschäftigen. Insbesondere das AVG ist halt ein Gesetz, das komplex ist, das herausfordernd ist, und dementsprechend setzen wir hier Maßnahmen, die notwendig sind und die insgesamt dem Standort Österreich jedenfalls helfen werden. Insofern bin ich froh, dass alle Parteien dem heute zustimmen werden. (Beifall bei den NEOS.)

10.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zadić. – Ihre eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.