RN/25
10.37
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es im Ausschuss schon gesagt: Wir teilen das Anliegen der Verfahrensbeschleunigung und vor allem auch der Effizienzsteigerung, gerade in Verwaltungsverfahren. Regeln für größere verwaltungsrechtliche Bau- und Infrastrukturprojekte sollen geändert werden, um den Ansprüchen unserer Zeit gerecht zu werden, um große Verfahren zu beschleunigen und um Behörden natürlich auch zu entlasten.
Dabei gilt aus unserer Sicht – und ich finde, man muss sich immer auch daran orientieren –: Es darf bei jeglicher Beschleunigung, die notwendig ist, aber zu keiner Aushöhlung von Parteienrechten kommen und auch nicht zur Herabsetzung von Umwelt- und Klimaschutzstandards. (Beifall bei den Grünen.)
Wir begrüßen die Maßnahme, aber aus meiner Sicht ist ehrlicherweise nicht ganz klar, ob die gesetzten Maßnahmen tatsächlich auch zu einer Beschleunigung führen. Wir haben das im Ausschuss bereits angemerkt. Wir hätten uns da schon eine stärkere Evidenzgrundlage gewünscht. Auch in der überarbeiteten Wirkungsfolgenabschätzung findet sich kaum belastbares Zahlenmaterial über die tatsächliche Auswirkung der Novelle. Es gibt Mutmaßungen über die bisherigen Gründe für überlange Verfahren, auch Mutmaßungen über die Wirkung und Wirksamkeit des Entwurfs. Auch im Ausschuss war man sich nicht ganz einig, ob das jetzt ein Turbo oder doch ein Turböchen ist, und zwar wurde da seitens der Regierungsparteien noch diskutiert, inwiefern das wirklich ein Turböchen oder ein Turbo ist.
Ich möchte aber trotzdem positiv hervorheben, dass damit einige wichtige Maßnahmen gesetzt wurden, auch wenn sie klein sind. Insbesondere die Etablierung des RIS als einheitliche elektronische Kundmachungsform begrüßen wir. Meines Erachtens bräuchte es eine solche für alle Verfahren. Es bräuchte diese Vereinheitlichung, denn es gibt derzeit eine Vielzahl an Plattformen in unterschiedlichen Ländern und Materiengesetzen.
Ich hoffe aber auch, dass das RIS bis zum vollständigen Inkrafttreten so weit ist, dass es diese Anforderung auch praktikabel tragen kann, denn es sind ja keine Übergangsregelungen vorgesehen. Da ist also noch einiges zu tun.
Was überhaupt fehlt und was meines Erachtens zu einem Turbo beitragen könnte, ist die Digitalisierung. Und da appelliere ich sehr an Sie, Herr Staatssekretär, dass man tatsächlich eine Pflicht zur elektronischen Aktenführung inklusive elektronischer Akteneinsicht einführt. Das würde tatsächlich zu einer großen Beschleunigung beitragen. Ich kann das auch aus Erfahrung berichten: Wir haben diese Verpflichtung in der Justiz für ordentliche Verfahren eingeführt. Ja, es hat Unmut gegeben, aber mittlerweile ist jeder höchst zufrieden. Es ist ein voller Erfolg, weil es tatsächlich zu einer Beschleunigung und Effizienzsteigerung führt. (Beifall bei den Grünen.)
Schön wäre auch ein klarer Behördenzeitplan, ein Projektmanagement, weil so große und aufwendige Verfahren meines Erachtens klar eine Art von Projektmanagement brauchen – das kennen wir von allen Projekten. Auch das würde die Effizienz wesentlich steigern.
Trotz einiger Mängel sind wir aber dabei, wenn es darum geht, Verfahren zu beschleunigen, Verfahren effizient zu gestalten, und wir werden daher auch diesem Vorschlag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.41
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Tschank. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.