RN/26

10.41

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich verrate Ihnen, glaube ich, nichts Neues, wenn ich sage, die FPÖ steht für einen schlanken Staat und eine hohe Effizienz in der Verwaltung. Das sind auch die Grundlagen für eine ordentliche Budgetkonsolidierung und es sind die Grundlagen für einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung. 

Wenn wir moderne, leistungsstarke und aufstrebende Unternehmen haben wollen, die ihren Standort in Österreich ausbauen und Arbeitsplätze schaffen, dann müssen wir als Staat etwas bieten: Rechtssicherheit, Verfahrensbeschleunigung, Kosteneinsparungen, Digitalisierung und vieles mehr. Das alles, sehr geehrte Damen und Herren, ist eine staatliche Bringschuld. 

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Verwaltungsverfahren, an denen sehr viele Parteien beteiligt sind, oft nur schwer administriert werden können und häufig fehleranfällig sind. Daraus resultieren lange Verfahrensdauern, die gerade auch bei großen Projekten zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen führen können. Mit der vorliegenden AVG-Novelle ist grundsätzlich einmal ein richtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt. 

Was kommt mit dieser Novelle? – Es werden die Schwellen für Großverfahren von 100 auf 50 Beteiligte gesenkt, der Anwendungsbereich wird deutlich erweitert. Bescheide können zukünftig per Edikt zugestellt werden und die Zustellmängel können dadurch natürlich entsprechend reduziert werden. Es wird klare Regeln im Hinblick auf die Verfahrensstrukturierung geben und die Möglichkeit, auch Teilerledigungen zu machen.

Ein besonders guter Punkt – das möchte ich auch einmal positiv hervorheben – ist, dass auch die Bestellung von nicht amtlichen Sachverständigen ausgebaut werden soll. Das wird sicher auch zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. 

Kritisch zu sehen ist aus meiner Sicht der Entfall der Ediktalsperre, weil damit natürlich auch die Fristen in der Urlaubs- und Weihnachtszeit weiterlaufen. Natürlich kann es zu dem Risiko kommen, dass Parteien aus dem Verfahren aussteigen oder rausfallen. 

Was fehlt aus unserer Sicht noch in dieser Novelle? – Aus unserer Sicht kann die Einstiegsschwelle für Großverfahren durchaus noch weiter gesenkt werden. Meine Frage an Sie, Herr Staatssekretär: Warum 50, warum nicht 30? – Das heißt, es ist Luft nach oben. 

Zur Abschaffung der Kundmachungen in zwei Tageszeitungen ist meine Frage an Sie: Wer liest das heutzutage noch? Die Kundmachungen im Rechtsinformationssystem gewährleisten absolut ausreichende Publizität, es ist überhaupt keine Notwendigkeit gegeben, weitere Verwaltungshürden zu schaffen.

Und last, but not least – es ist auch schon angesprochen worden –: Die Digitalisierung ist ein Riesenthema. Wir werden auch in weiterer Folge den wirklich gesamten elektronischen Akt einfordern, das heißt von der elektronischen Einreichung bis hin zur Onlineakteneinsicht.

Fazit, sehr geehrte Damen und Herren: Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht eine sinnvolle Novelle, aber ein einziger sinnvoller Schritt ist eben noch keine Garantie für eine anhaltende positive Entwicklung. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, sehr geehrter Herr Staatssekretär.

Für ein paar sommerliche Stunden im Sinne der österreichischen Unternehmen erhalten Sie heute unsere Zustimmung. Für einen langen und heißen Sommer braucht es jedoch dauerhaft eine freiheitliche Regierungshandschrift und auch einen Volkskanzler Herbert Kickl. (Zwischenruf des Abg. Gerstl [ÖVP].) – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].) 

10.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Yildirim. Ich stelle die Redezeit mit 3 Minuten ein. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.