RN/28

10.48

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen es: In Österreich dauern Verfahren immer mal ein bisschen länger, insbesondere Großverfahren. Unternehmer, Bürger, Gemeinden, wir alle stolpern durch ein Labyrinth voller Akten und ein Labyrinth voller Fristen und Zuständigkeiten. 

Dieses Labyrinth haben wir selbst geschaffen, selbst gebaut, Stück für Stück, Paragrafen für Paragrafen – ein riesiges Kulturdenkmal, würde ich sagen, der österreichischen Langsamkeit. Wir scheitern daran, dass alles drei Mal angeheftet wird, dass alles vier Mal zugestellt wird, dass alles fünf Mal geprüft wird. Wenn ein Verwaltungsakt bei Großverfahren einmal weniger als zehn Jahre dauert, dann riecht das schon verdächtig. Mit dem Ganzen müssen wir jetzt, glaube ich, endlich abfahren.

Ich gebe zu, die Erwartungshaltung ist enorm, deshalb greifen wir insbesondere hinsichtlich Bürokratieabbau jetzt auch in Verfahrensrechte ein. Es ist dringend notwendig, im Bereich Verfahrensrecht endlich auch etwas zu tun. Diese AVG-Novelle ist keine kleine Änderung. Lassen wir vielleicht beiseite, ob es jetzt ein Turbo oder eine kleine Änderung ist. 

Fakt ist: Es werden hier sehr schlaue und sehr wichtige Maßnahmen im Bereich der Großverfahren eingeführt. Diese Novelle ist vielleicht ein Auftrag an uns alle, dass wir in Strukturen eingreifen und Strukturen beseitigen, die unser Land in Zeitlupe halten. 

Wenn die Opposition heute bei diesem Paket mitgeht, dann bedanke ich mich und freue ich mich auch. Das zeigt, dass dieses Paket wichtig, richtig und auch gut ist. Der Auftrag an uns alle – selbstkritisch, aber im Wissen, dass das notwendig ist – lautet aber, dass viele weitere derartige Eingriffe ins Verfahrensrecht folgen müssen.

Hohes Haus, ich schließe mich den Ausführungen von Kollegen Gerstl und Kollegin Duzdar an; es wurde schon beschrieben, nur ganz schnell: Was machen wir? – Das sind keine Kleinigkeiten.

Erstens: Wir stellen die Kundmachung auf das digitale Edikt im RIS um. Sinnlose Veröffentlichungspflichten werden damit abgeschafft. Die Ediktalsperre fällt weg, Verwaltungsverfahren in diesem Bereich kennen in Zukunft keine Urlaubszeit mehr. Die Verfahren werden transparenter, günstiger und schneller. Warten auf Zustellungen, warten auf Amtssachverständige bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag haben damit in Zukunft ein Ende.

Zweitens, der wichtigste Punkt: Wir setzen die Schwelle nach unten. Wir haben es schon gehört: Zukünftig werden nur mehr 50 Beteiligte benötigt, bisher waren es 100. Die Schwelle sinkt, und damit wird auch die Anzahl dieser Verfahren – Kollege Schilchegger – deutlich größer werden.

Drittens: Verfahrensverschleppungen – denen wollen wir ein Ende setzen und denen werden wir ein Ende setzen. Dieser Punkt ist vielleicht noch ein bisschen zu wenig diskutiert worden, er ist aber wichtig. Behörden können in Zukunft Fristen für Eingaben setzen. Damit können sie unabhängig davon Teilbereiche vorher abschließen und vorher entscheiden. Nachträgliches Vorbringen – Nachwatten, wie wir in Tirol sagen – wird dann in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Geschätzte Damen und Herren, aus meiner Berufspraxis kann ich Ihnen sagen: Moderne Verfahren dürfen niemals Luxus sein. Da geht es insbesondere um Respekt gegenüber den Antragstellern, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich ein schnelleres Verfahren erwarten. Mit der heutigen AVG-Novelle sehen wir: Es geht! Wir können Verfahren beschleunigen, wir können Bürokratie abbauen, wir können Österreich wieder wettbewerbsfähiger machen, wir müssen es nur tun, und zwar ohne den Rechtsstaat zu dezimieren. Wir müssen es nur tun, und wir tun das heute. 

Ich glaube, wir gehen heute einen wichtigen Schritt: vom Reden ins Tun. Ich freue mich darüber, und ich freue mich auf alle weiteren Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere im Verfahrensrecht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.53

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Pröll, den ich hiermit herzlich in unserer Mitte begrüße. – Bitte, Herr Staatssekretär.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.