RN/29

10.53

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen! Liebe Zuseher! Wir legen das erste Projekt der Reformpartnerschaft zur Umsetzung vor. Es wurde schon zahlreich erwähnt: Das Ziel ist, Großverfahren für künftige Infrastrukturprojekte deutlich schneller, effizienter und vor allem digitaler abzuwickeln. Das sind zum Beispiel Windparks, Projekte der Energiewende, der Bahnausbau, der Stromnetzausbau oder der Ausbau und die Instandhaltung des Verkehrsnetzes in ganz Österreich. Das soll bereits mit 1. Jänner 2026 konkret in Kraft treten.

Was haben wir gemeinsam mit der Reformpartnerschaft erreicht?

Erstens: Digitale Veröffentlichungen werden deutlich günstiger und rascher. Künftig werden öffentliche Kundmachungen über das RIS digital und kostenlos abgewickelt, nur beim ersten Antrag muss ein Projekthinweis in Zeitungen veröffentlicht werden. Damit wird alles massiv leichter und kostengünstiger, von mehreren 10 000 Euro auf maximal wenige Hundert Euro. Es ist wie gesagt auch vorgesehen, die sogenannte Ediktalsperre für Veröffentlichungen in Urlaubszeiten aufzuheben. Verfahren können damit das ganze Jahr geführt werden, auch nach Weihnachten und im Sommer. Ergebnis: Wir sparen Kosten und vereinfachen die Veröffentlichungen für alle.

Zweiter Punkt: Der Einstieg in Großverfahren wird niedriger. Die Schwelle für ein AVG-Großverfahren wird künftig von 100 Beteiligten auf 50 gesenkt. Damit profitieren künftig deutlich mehr Projekte vom Verfahrensturbo im Großverfahren. Auch diese Maßnahme ist sehr relevant für den Wirtschaftsstandort.

Drittens: Großverfahren werden durch strukturierte Verfahren und das Verfahrensmanagement deutlich beschleunigt. Die Behörde kann in Zukunft Fristen für Parteivorbringen setzen, verspätete Vorbringen werden nicht mehr berücksichtigt. Damit wollen wir Verfahrensverschleppungen möglichst verhindern. Auch Teilbereiche einer Sache können separat abgeschlossen werden. Das sorgt für klare Strukturen und eine effiziente Abwicklung des Verfahrens.

Letzter Punkt: Ich freue mich, dass noch eine Änderung im Parlament beschlossen wurde. In Zukunft wird es leichter möglich sein, nicht amtliche Sachverständige heranzuziehen, und zwar in allen Verwaltungsverfahren – eine dringende Notwendigkeit aus der Praxis.

Zusammengefasst – und ich bleibe dabei –: Wir zünden den Verfahrensturbo für raschere, digitalere, günstigere und effizientere Genehmigungsverfahren. Ich bedanke mich für die bisherigen konstruktiven Gespräche und möchte ausdrücklich – wirklich ausdrücklich – ein Dankeschön an die FPÖ und die Grünen richten, die hoffentlich bei diesem Vorhaben mitstimmen werden. Das verdient auch eine Erwähnung, und da möchte ich mich wirklich von ganzem Herzen bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.56

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Bernhard. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.