RN/30
10.56
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir sprechen tatsächlich von einer schon länger in Diskussion stehenden Verfahrensverbesserung, einer Reform bei den AVG-Großverfahren. Wir sind in der Vergangenheit – und da möchte ich gerne einen Schritt zurückgehen – oft von Unternehmerinnen und Unternehmern angesprochen worden; wenn man in einen Betrieb hineingeht, einen Besuch macht, hört man oft quasi ein Dreieck an Kritikpunkten, nämlich die hohen Personalkosten, die hohen Energiekosten und die zu umfassende Bürokratie.
Betreffend Bürokratie hört es sich oft leicht an: Man streicht irgendetwas – einen Bericht –, ein Verfahren wird beschleunigt; aber was bedeutet das im Konkreten? – Dass man wirklich in dieses Verfahren hineingeht und sich Schritt für Schritt alle Anforderungen anschaut, alle Schritte anschaut und überall jene Verbesserungen vornimmt, die das Maximum bedeuten. Das ist uns hier, meine ich, wirklich gut gelungen.
Wir haben auf der einen Seite eine geringere Einstiegshürde in Großverfahren, nämlich die Absenkung der Schwelle von 100 auf 50 betroffene Personen. Damit haben wir bewusst ein Signal gesetzt; dadurch, dass es einen erleichterten Zugang bei den AVG-Großverfahren gibt, kann man nämlich auch mehr Projekte in dieses strukturierte, rasche und transparente Verfahren hereinholen.
Wir haben, zweitens, tatsächlich eine Reduktion von Kosten und von Verwaltungsaufwand erreicht. Kollege Scherak hat das vorhin schon im Detail ausgeführt. Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass wir das Verfahren digitalisiert haben und auch das Thema der Veröffentlichung gelöst haben, nämlich weg von einer aus der Zeit gefallenen Notwendigkeit, dass man in einer Tageszeitung veröffentlicht; in Zukunft haben wir das im RIS. Auch das ist eine deutliche Verbesserung. Wir schaffen schnellere Verfahren und tatsächlich auch eine höhere Planbarkeit, was uns durch die klaren Fristen und auch durch die klare Definition des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens gelungen ist.
Was aus meiner Sicht der wichtigste Punkt oder zumindest einer der wichtigsten Punkte ist, der in der Vergangenheit nie gelöst worden und immer in der Kritik gestanden ist: Wir schaffen einen erleichterten Zugang zu nicht amtlichen Sachverständigen. In der Vergangenheit war das oft sozusagen der Flaschenhals: Viele Verfahrensteile waren schon fertig, der Sachverständige, der im öffentlichen Bereich zuständig war, war voll ausgelastet; man musste warten, bis er Zeit hat. Das lösen wir jetzt dadurch, dass eben nicht amtliche Sachverständige leichter hinzugezogen werden können. Wir erwarten uns dadurch schnellere Verfahren, transparentere Verfahren und eben auch, dass parallel mehr Verfahren positiv abgeschlossen werden können.
Insgesamt sollte das wesentlich dazu beitragen, dass wir der Bewerber-, der Betreiberseite wirklich eine andere Erfahrung bieten können, als es in der Vergangenheit war. – Eine schöne Reform, ein deutliches Signal für die Entbürokratisierung und ein wichtiger Schritt für alle Großverfahren: Wir freuen uns als NEOS sehr. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
10.59
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.