RN/85
13.57
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Hammerl, ja, es hätte mich auch gewundert, wenn Sie uns jetzt hier heraußen loben würden. (Abg. Hammerl [FPÖ]: Für was denn? – Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].) Ich glaube, es ist trotzdem erstaunlich – und mich freut es auch –, dass Sie dem hier zustimmen.
Das heißt, so schlecht dürfte dieser Antrag doch nicht sein. Offensichtlich sind die Konsumentinnen und Konsumenten schon aufzuklären. Es ist auch wichtig, dass wir den rechtlichen Rahmen dafür erstellen. Ich glaube, das ist wohl allen klar, auch hier im Haus, und darum gehe ich davon aus, dass wir eine ganz breite Unterstützung haben. Ich gehe auch von einem einstimmigen Beschluss aus.
Ich glaube, dieses bidirektionale Laden ist eine ganz wichtige Geschichte. Ich fahre seit sechs Jahren elektrisch und seit vier Jahren mit einem Auto, das auch dieses bidirektionale Laden kann. (Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Ja! – Abg. Shetty [NEOS]: Das ist keine sexuelle Orientierung, Peter, keine Sorge! – Zwischenruf bei der FPÖ.) Warum und wieso: weil man auch Pannenhilfe geben kann, weil man auch Strom wieder abgeben kann, also nicht nur laden und selber im Fahrzeug verbrauchen, sondern auch Pannenhilfe geben, wenn einmal wer auf der Strecke bleibt, sozusagen. (Abg. Hammerl [FPÖ]: Seit vier Jahren!)
Ich glaube, wenn wir zurückdenken, und denken wir jetzt zehn, zwanzig Jahre zurück, sieht man: Da ist schon ein Sprung gelungen, dass wir heute darüber reden, dass wir ein Auto als Stromspeicher verwenden können. Wir gehen in eine gute Zukunft. Darum bin ich mir auch sicher, dass wir die Rahmenbedingungen so schaffen müssen, dass es eine Konsumentensicherheit gibt – und deshalb dieser Antrag. Ich danke für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
13.59
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.