RN/97
14.38
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kundinnen und Kunden! Wenn Sie jetzt die Debatte verfolgt haben, dann sehen Sie, dass alle hier vertretenen Parteien im Parlament gegen die starke Preisentwicklung, die es ohne Zweifel gibt, vor allem auch im Lebensmittelbereich, auftreten und gemeinsam Maßnahmen setzen wollen, um etwas dagegen zu unternehmen. Das zeigt sich auch dadurch, dass die Anträge, die wir jetzt hier beraten und diskutieren, im Konsument:innenschutzausschuss alle einstimmig gewesen sind. Das möchte ich schon betonen, damit die Bürgerinnen und Bürger, die Zuseherinnen und Zuseher auch wissen, dass die Anträge eben alle einstimmig gewesen sind.
Ja, es stimmt: Wir erleben seit Monaten eine sehr starke Preisentwicklung, besonders im Lebensmittelbereich. Die Menschen spüren die Auswirkungen jeden Tag: beim Restaurantbesuch, beim Wocheneinkauf, am Monatsende, natürlich auch beim Blick auf das Konto.
Viele sagen – das haben wir heute auch schon gehört –: Ich zahle immer mehr, bekomme aber immer weniger. – Diese Wahrnehmung, geschätzte Damen und Herren, ist real, und sie ist berechtigt. Deswegen sagen wir seitens der Regierung auch ganz klar: Wenn Menschen die Teuerung so spüren, dann muss die Politik handeln. Genau deswegen setzen wir auch ein klares Zeichen und genau deswegen haben wir gestern im Ministerrat auch einige Vorlagen und Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Ich möchte das schon auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ sagen: Wir sind jetzt acht Monate in Verantwortung und haben es in diesen acht Monaten geschafft, genau das zu machen, was Abgeordneter Oberlechner gesagt hat: Wir werden nämlich Maßnahmen und Gesetze beschließen, die nicht zugunsten der Konzerne sind, sondern die tatsächlich die Menschen, die Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt stellen werden. Das möchte ich schon ganz klar sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben gestern im Ministerrat einige wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, zum einen gegen die Shrinkflation und zum anderen auch, wie schon angesprochen wurde, Maßnahmen bei der Preisauszeichnung. Auch da werden wir erste Schritte gemeinsam beschließen, denn wir kennen das alle: Die Kundinnen und Kunden möchten im Supermarkt Preise vergleichen, es ist aber wirklich schwierig, weil man sie einfach nicht lesen kann, weil sie so klein geschrieben sind, dass es nicht möglich ist, eine tatsächliche Kaufentscheidung aufgrund des Preisvergleiches zu treffen. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, und es wird, sofern Sie das hier im Parlament beschließen, auch so sein, dass es zukünftig bei der Preisgrundauszeichnung und auch beim Verkaufspreis Mindestgrößen geben muss. Ich bin überzeugt davon, dass die Preise lesbarer werden und dass es dann für die Menschen auch vergleichbarer werden wird. Man wird dann, geschätzte Damen und Herren, im Supermarkt nicht mehr mit der Lupe Preise vergleichen müssen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt – das wurde heute schon sehr oft und sehr prominent besprochen – ist ein Gesetz, das wir auf den Weg bringen werden und das in den nächsten Stunden beziehungsweise heute oder morgen dann auch tatsächlich dem Parlament zugeführt wird, damit Sie es zuweisen können. Wir werden ein Gesetz gegen die Shrinkflation beschließen.
Wir haben es schon gehört, und man kennt es (Zwischenruf des Abg. Stefan [FPÖ]): Die Packung bleibt gleich groß, der Inhalt wird kleiner, der Preis bleibt auch gleich hoch, oder manchmal wird es sogar teurer. Dagegen werden und müssen wir gemeinsam ankämpfen, denn das ist tatsächlich eine stille Teuerung, eine versteckte Teuerung. Vor allem werden wir in diesem Bereich dafür sorgen, dass das in Zukunft gekennzeichnet werden muss, denn die Menschen haben ein Recht darauf, zu wissen, was sie kaufen und was in der Verpackung drinnen ist. (Zwischenruf des Abg. Kickl [FPÖ].) Es wird also tatsächlich eine Kennzeichnungspflicht geben, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP]. – Heiterkeit der Abgeordneten Kickl [FPÖ] und Stefan [FPÖ].)
Die Kennzeichnung wird dafür sorgen, dass derjenige, der weniger einfüllt, das auch offenlegen muss, und die Kennzeichnung wird entweder am Regal, am Produkt passieren oder in der Nähe des Produktes passieren. Ich glaube, das ist wichtig, damit die Kundinnen und Kunden auch sehen, wenn sich das Produkt, der Inhalt des Produktes verändert hat.
Ich finde auch wichtig, und auch dafür werden wir sorgen: Es wird zukünftig spürbar sanktioniert werden, mit einer Strafe bis zu 15 000 Euro für wiederholte Verstöße. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit ein richtiges Zeichen setzen (Ruf bei der FPÖ: Es ist unglaublich!) und dass es ein wirksames, abgestuftes Modell werden wird. Wir werden bei den ersten Kontrollen bewusst drei Tage Nachfrist geben, weil es uns tatsächlich wichtig ist, nach dem Grundsatz Beraten statt strafen zu arbeiten, denn es geht natürlich nicht nur um die Bestrafung, sondern darum, dass wir auch wirklich Verhaltensveränderungen im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten herbeiführen möchten, damit diese ihre Kaufentscheidungen gut treffen können.
Ich bin wirklich überzeugt davon (Abg. Kickl [FPÖ]: Das wird sicher der volle Burner!), und ich glaube, da sind wir alle einer Meinung, dass dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz im Handel, fairen Wettbewerbsbedingungen und einem ehrlichen Umgang mit den Konsumentinnen und Konsumenten sein wird, denn es macht einen Unterschied, ob Preise steigen oder ob Preissteigerungen versteckt werden und versteckt stattfinden. Wer die Verpackung gleich lässt, aber dann heimlich den Inhalt verringert, der täuscht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und Täuschung hat im Supermarktregal einfach nichts verloren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir sagen aber auch ganz klar – und das ist mir wichtig –: Dieses Gesetz trifft nicht den Greißler ums Eck. Wir möchten damit nicht den Greißlern in den kleinen Gemeinden ihre Wirtschaftsgrundlage entziehen. Nein, es soll nicht den Greißler ums Eck treffen (Ruf bei der FPÖ: Wo gibt es denn den noch? Gibt’s ja gar nicht mehr!), deswegen wird die Regelung einfach beinhalten, dass die Maßnahmen erst ab einer Betriebsgröße von 400 Quadratmetern oder bei mindestens fünf Filialen gelten. Wir belasten damit nicht die regionalen Nahversorger und -versorgerinnen; das zu sagen, ist mir wirklich wichtig. Wir nehmen jene in die Pflicht, die große Marktanteile haben und Preise auch mitgestalten. Die Verantwortung liegt einfach dort, wo die Preisdynamik entsteht, nämlich bei den großen Handelsketten – auch das wurde heute schon angesprochen.
Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, Damen und Herren Abgeordnete! Wir gehen dabei auch rechtlich sauber vor, das wurde heute auch schon angesprochen. Eine Pflicht für Hersteller wäre europarechtlich im Moment einfach nicht zulässig, deshalb setzen wir dort an, wo der Verkauf passiert: im Geschäft, direkt beim Produkt im Regal oder auch beim Eingang. Das ist für uns praktikabel – und uns ist natürlich wichtig, dass es auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktikabel ist –, es ist nachvollziehbar und es ist dort, wo die Information hingehört, nämlich direkt bei den Kundinnen und Kunden vor Ort. Das ist nicht gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtet, das möchte ich auch betonen. Es ist tatsächlich für die Kundinnen und Kunden, es ist für Transparenz und für Fairness im Supermarkt.
Warum uns das so wichtig ist, kann ich auch ganz einfach sagen: Weil Verbraucherschutz nicht nur bedeutet, Preise zu kontrollieren. Verbraucherschutz heißt auch, Menschen in die Lage zu versetzen, informierte Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, das ist im Konsument:innenschutz überhaupt eine ganz wichtige Grundlage, und deshalb ist es uns einfach wichtig, dass man auch erkennen können muss, wenn bei einem Produkt weniger Inhalt drinnen ist, obwohl es gleich viel kostet wie vorher. Ich glaube, da sind wir auch alle einer Meinung, und deswegen bin ich überzeugt davon, dass es eine gute Gesetzesvorlage sein wird, die Ihnen vorgelegt wird und die dann hoffentlich auch mit großer Zustimmung beschlossen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir wissen, dass die Shrinkflation, die heute schon oft angesprochen wurde, wirklich kein Einzelfall ist. Sie betrifft eigentlich alle Bereiche von Müslipackungen über Duschgel bis hin zur Babynahrung. Es ist auch wirklich kein Zufall, dass es in Frankreich längst Regelungen gibt, die mit jenen, die wir dem Parlament vorlegen werden, vergleichbar sind. Wir orientieren uns demnach an funktionierenden Modellen und setzen das in einer österreichischen Ausgestaltung um, deswegen haben wir uns auch vorgenommen, in die Vorlage hineinzuschreiben, dass wir eine Kennzeichnungsdauer von 60 Tagen haben. Das mit den 60 Tagen ist aus unserer Sicht sachlich begründet, und es ist auch europarechtskonform. Da wir wissen, dass Märkte sich verändern, werden wir auch eine Sunset-Klausel einführen, das heißt, das Gesetz wird bis Ende 2030 befristet sein, dann werden wir evaluieren und dann werden wir beziehungsweise die Abgeordneten der Zukunft entscheiden, ob es verlängert wird, ob es angepasst wird oder ob es aufgehoben werden soll.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt davon: Das sind wichtige Maßnahmen im Bereich der Transparenz, im Bereich der Fairness, und es wird auch ein wichtiger Beitrag im Bereich der Lebensmittelpreise sein, den wir leisten. Ja, dieses Gesetz ist ein konkreter Eingriff in den Markt, aber es ist ein nötiger Eingriff, um das Vertrauen der Menschen zu schützen. Es ist ein klares Signal gegen Trickserei und ein Signal für Fairness für alle, die ehrlich wirtschaften, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, denn, und davon bin ich auch überzeugt, Preise müssen nachvollziehbar sein, die Kennzeichnung muss verpflichtend sein. Täuschung darf kein Geschäftsmodell sein, deswegen werden wir auch Strafen einführen.
Ja, ich bin überzeugt davon, damit nehmen wir die Sorgen der Menschen ernst, und wir handeln dort, wo wir etwas verändern können. Damit werden die Lebensmittelpreise fair bleiben, damit werden Konsumentinnen und Konsumenten geschützt, und damit wird Transparenz wieder der Standard sein und nicht die Ausnahme. Wir beziehungsweise Sie werden dieses Gesetz, so hoffe ich, noch dieses Jahr beschließen. In den nächsten Tagen wird die Vorlage dem Parlament zugeführt werden und dann in die Beratungen gehen, aber nachdem Sie im Konsument:innenausschuss das Shrinkflation-Gesetz und auch die Preisauszeichnung mit den Anträgen ja einstimmig beschlossen haben, gehe ich davon aus, dass wir eine breite Zustimmung dazu finden werden. Damit werden wir wirklich einen wichtigen Beitrag für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land leisten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.