RN/107

15.40

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie – und da darf ich gleich den Seniorenbund Pischelsdorf mit Obmann Josef Pieringer grüßen: Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.) Werte Damen und Herren, die unserer Sitzung von wo auch immer folgen! Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, das uns alle betrifft. Es betrifft uns alle über Parteigrenzen hinweg, ohne ideologische Scheuklappen. Gewaltschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und somit ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Jede Frau, die Opfer von Gewalt ist, ist eine Frau zu viel; jedes Mädchen, das Opfer von Gewalt ist, ist ein Mädchen zu viel – Gleiches gilt auch für Burschen und Männer. Jede Politik, die da nicht konsequent handelt, verfehlt ihre Aufgabe. 

Lassen Sie mich aber eines klarstellen – und ich glaube, bei den Zahlen, die heute schon genannt worden sind, ist das auch klar hervorgetreten –: Diese Bundesregierung unter Bundeskanzler Christian Stocker mit unserer Bundesministerin Eva Holzleitner, aber auch unsere Bundesministerin außer Dienst Susanne Raab haben so viel in den Gewaltschutz investiert wie noch nie eine Bundesregierung zuvor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir arbeiten nicht nur 16 Tage im Jahr gegen Gewalt – obwohl diese 16 Tage extrem wichtig sind, um ein Zeichen zu setzen, um Aufmerksamkeit zu generieren –, wir tun es 365 Tage im Jahr: konsequent, umfassend und auf allen Ebenen. Und wir tun das für alle, die von Gewalt betroffen sind: für Mädchen, für Frauen, für Burschen und für Männer. 

Liebe Frau Bundesministerin, du hast es schon erwähnt, das Parlament hat allein seit dem Sommer ganz wichtige Beschlüsse gesetzt, und zwar ein Dickpic-Verbot, eine K.-o.-Tropfen-Kampagne und die Verschärfung des Waffengesetzes. Und wir arbeiten in dieser Bundesregierung ressortübergeifend. Ich darf hier an Maßnahmen unseres Bundesministers für Inneres verweisen: ganz klare Regeln und Ausweitungen beim Annäherungs- und Betretungsverbot, eine ganz klare polizeiliche Einsatzstrategie, ein Höchststand von Präventionsbediensteten. Warum ist das so wichtig? – Es geht darum, in Schulen zu gehen, in Gemeinden, in Familien, um zu zeigen: Was kann Prävention, was ist Prävention? Hochrisikofälle: Immer mehr werden diskutiert, um da wirklich früh zu erkennen und engmaschig zu handeln. 

Aber auch unsere Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm setzt Zeichen: Umsetzung des Kopftuchverbots, das Hass-im-Netz-Paket und viele weitere Präventionsmaßnahmen, die vor allem junge Menschen schützen und betreffen. – Sie sehen: Wir arbeiten konsequent und wir arbeiten ressortübergreifend. 

Das Frauenbudget – werte Frau Bundesministerin, du hast es schon erwähnt – wird im Jahr 2026 erhöht, natürlich leider nicht so stark wie in den letzten drei Jahren – in den letzten fünf Jahren, muss man eigentlich sagen –, in denen es verdreifacht wurde, aber wir haben auch dort hingeschaut, obwohl wir konsolidieren müssen. Wir haben hingeschaut auf Gleichstellung, auf Maßnahmen gegen Gewalt. Das ist eine nachhaltige politische Entscheidung, keine Symbolpolitik. 

Ich darf auf Gewaltschutzzentren verweisen: ausfinanziert in jedem Bundesland. Das heißt, es gibt flächendeckende kostenlose Betreuung für alle Menschen, die von Gewalt betroffen sind. Was Gewaltambulanzen betrifft, bin ich als Steirerin natürlich stolz: In der Steiermark gibt es diese Gewaltambulanz schon lange; jetzt kam Wien dazu und die Finanzierung durch den Bund. Natürlich werden wir diese weiter ausbauen, wenn wir genug Forensikerinnen und Forensiker haben. Es braucht nämlich gerichtsfeste Dokumentation, das ist ganz, ganz wichtig. 

Die Frauenberatungsstellen, die Mädchenberatungsstellen werden weiter ausgebaut, flächendeckend abgesichert. (Abg. Disoski [Grüne]: Aber das stimmt ja nicht! – Abg. Gewessler [Grüne]: ... schließen aber ... Frauenberatungen! – Abg. Disoski [Grüne]: ... ausgebaut? Wo?)

Der Frauenfonds LEA –Let’s Empower Austria – steht vor allem für den Zukunftsaspekt von Gleichstellung in unserer Politik. Gleichstellung bedeutet nämlich nicht nur Schutz, sondern Befähigung, Bildung und Selbstbestimmung. Und LEA wirkt, wir sehen das: Wir sehen das in den Schulen, wir sehen das bei jungen Menschen, wir sehen das bei Role-Models, weil das Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind. – Das heißt, das sind keine Ankündigungen, das ist keine Symbolpolitik, sondern das sind konsequente und konkrete Maßnahmen, und dafür ein herzliches Danke, aber auch das parteiübergreifend. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Zum Thema Sexualstrafrecht: Ja zum Schutz von Mädchen und Frauen. Sicher, wir hören diese Forderung: Nur Ja heißt Ja!, schon länger. Ja, wir müssen darüber sprechen, wie wir eine Erhöhung der Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen erreichen können. (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].) Wir haben eine sehr niedrige Verurteilungsrate in Österreich, aber es braucht klare Beweisregeln. Ich habe schon die Gewaltambulanzen erwähnt, wo wir jetzt wirklich eine Beweissicherung vornehmen, die besser ist denn je. Aber wie gesagt: Beweisregeln, nicht Symbolpolitik. 

Falls Sie die „Zeit im Bild 2“ vor einigen Wochen gesehen haben: Die Juristin Mag. Anna-Maria Wukovits, Vizepräsidentin der Vereinigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, hat gesagt, dass sich im Strafverfahren weder Opfer noch Täter freibeweisen müssen. Die Beweisführung obliegt der Staatsanwaltschaft, und mit: Nein ist Nein!, stellt die aktuelle Rechtsprechung eigentlich klar, dass ein Nein auch konkludent, schlüssig und durch Gesten kommuniziert werden kann. Nichtsdestotrotz stehe ich dazu: Wir müssen dies konsequent ansetzen, wir brauchen vermutlich auch Personal und wir brauchen die Einbeziehung von Expertinnen und Experten, um das weiterzuentwickeln. 

Zum Schutz vor medizinischen Einrichtungen: Wir haben uns im Regierungsprogramm dazu bekannt, uns das genau anzuschauen (Zwischenruf der Abg. Disoski [Grüne]), aber bitte vergessen wir nicht: Auf der einen Seite muss man medizinische Versorgung ohne Einschüchterung und Belästigung in Anspruch nehmen können – das ist eine Frage der Würde und des Respekts –, auf der anderen Seite gibt es die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Da brauchen wir Schutz mit Augenmaß für Frauen, für Grundrechte und für ein respektvolles Miteinander. 

Zum Schluss die finanzielle Unabhängigkeit: Diese ist extrem wichtig. Finanzielle Unabhängigkeit ist ein großer Baustein im Gewaltschutz. Wenn man finanziell unabhängig ist, dann kann man gehen, weil man sich dann selbst wieder ein Leben aufbauen kann, dann kann man sich selbst eine Wohnung leisten. Deswegen haben wir zum Beispiel auch die Übergangswohnungen gemacht: Viele Frauen gehen nämlich aufgrund von finanzieller Abhängigkeit wieder zum gewaltbereiten Täter zurück. Finanzielle Unabhängigkeit können wir auch durch Investitionen in Kinderbildung und -betreuung erreichen. 4,5 Milliarden Euro nimmt diese Regierung in die Hand, um die Kinderbetreuung auszubauen. Die Pflegereform entlastet Frauen und wir haben auch Programme zur Arbeitsintegration von Frauen. – All das trägt zur finanziellen Unabhängigkeit bei.

Sie sehen, es wird sehr viel getan. Das bedeutet nicht, dass nicht noch mehr getan werden kann, denn Frauen und Mädchen verdienen ein Leben in Schutz, in Sicherheit, mit klaren Gesetzen und mit Unterstützung in jeder Lebenslage. Deswegen wollen wir den Gewaltschutz konsequent weiterentwickeln, wirksam und verantwortungsvoll – und zwar gerne über Parteigrenzen hinweg, ohne ideologische Scheuklappen, mithilfe der Gesellschaft durch Zivilcourage: Hinschauen und Handeln statt Wegschauen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Brandstötter [NEOS]. – Abg. Gewessler [Grüne]: ... Antrag!)

15.49

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schatz. Ihre eingemeldete Redezeit stelle ich mit 5 Minuten ein. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.