RN/112
16.12
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Danke, Herr Präsident, für das Wort! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, das Thema Gewalt gegen Frauen ist sicher immer dringlich und kann und soll auch immer dringlich besprochen und diskutiert werden, und ganz besonders hier im Hohen Haus, wo wir Themen setzen, Gesetze produzieren und zum Schutz vor Gewalt dann auch beschließen.
Das Thema ist insofern dringlich: Es ist kein singuläres Thema eines Landes, sondern es ist ein weltweites Thema. Ich war erst vor Kurzem in Mexiko und war dort auch Zeuge einer sehr starken Diskussion, weil die mexikanische Präsidentin – zum ersten Mal gibt es in Mexiko eine Frau als Präsidentin, in einem Land, dem man ja großen Machismo nachsagt – auf einem Hauptplatz öffentlich, sehr gut sichtbar begrapscht wurde. Das wurde auch gefilmt. Die Präsidentin hat in diesem Fall nicht schnell reagiert, hat aber dann relativ schnell im Nachhinein diese Person ausfindig machen können und sie auch angezeigt, auch als wichtiges Zeichen: Das wird so nicht hingenommen! Und diese Zeichen sind tatsächlich wichtig.
Was Österreich betrifft, glaube ich schon – die Frau Bundesministerin und auch meine Kollegin Juliane Bogner-Strauß haben es angesprochen –, dass da in der Vergangenheit einige wichtige Meilensteine gesetzt wurden. Wir in Österreich waren meines Wissens 1997 die Ersten, die ein Gewaltschutzgesetz beschlossen haben, also die klare Ansage, dass Gewalt in keiner Form akzeptiert wird. Und daraufhin wurde auch Infrastruktur aufgebaut: Wir haben neun Gewaltschutzzentren in unseren Bundesländern, verstärkt mit 23 Regionalstellen. Etwa 80 Prozent jener Menschen, die sich dort melden, sind Frauen, die Unterstützung suchen, nämlich in einem vertraulichen Rahmen, natürlich kostenlos und, wenn gewünscht, auch anonym.
Ich möchte auch den Männernotruf erwähnen, weil es Kollege Schallmeiner vorhin auch getan hat: Der Männernotruf in der Steiermark ist besonders gut aufgestellt. Er ist eine wichtige Maßnahme, um auch Männern eine Anlaufstelle zu geben, wenn sie in einer Verzweiflungssituation sind, damit sie ihre Aggression vielleicht dort, beim Notruf, abgeben können, damit eben Gewalt in der Familie zum Beispiel und auch gegenüber Frauen dadurch verhindert wird.
So hat es auch in den letzten Jahren eine wirklich starke Weiterentwicklung gegeben, und das möchte ich schon auch für uns verbuchen, da wir in der letzten Regierung gemeinsam mit den Grünen das Thema vorangetrieben haben. Es wurde das Frauenbudget mehr als verdreifacht, und der größere Teil des Frauenbudgets geht tatsächlich in den Gewaltschutz, und so wird es auch weiterhin sein.
Weiters wurden Gewaltambulanzen eingerichtet, die erste in Graz, in meinem Heimatbundesland, jetzt auch eine in Wien, damit es niederschwellige Anlaufstellen für Menschen gibt, die von Gewalt betroffen sind, zur Sicherung von Spuren und zur Dokumentation von Verletzungen. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Sicherheitsbehörden zu, und das sage ich gerade als Sicherheitssprecher: Es ist eine wichtige Aufgabe der Polizei, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen.
Und vielleicht ist es ein kleiner Silberstreif am Horizont, dass sich etwas zum Besseren, wenn auch nur leicht zum Besseren, verändert. Wenn man die Zahlen der letzten Jahre betrachtet: 2023 waren es noch über 15 000 Betretungs- und Annäherungsverbote, die in Österreich ausgesprochen wurden. Im Vorjahr waren es etwas weniger, nur 14 600 Annäherungs- und Betretungsverbote – 40 pro Tag –, die aufgrund von Gewaltsituationen ausgesprochen wurden. Also das ist eine wichtige Aufgabe auch im Bereich der Sicherheitspolitik, und man darf da wirklich auch unseren Polizistinnen und Polizisten danken. Es ist ja keine einfache Aufgabe, diese Betretungsverbote auszusprechen. Ich glaube, ein großer Dank gilt unseren Einsatzorganisationen, den Polizistinnen und Polizisten in ganz Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Ich möchte ein Thema noch kurz anreißen, und das ist das Thema der ehrkulturellen Gewalt. Ich glaube, da sollten wir schon ehrlich sein: Patriarchalische Gewalt wurde im Verhältnis zur Gewalt, die leider in jeder Gesellschaft vorhanden ist, in unseren Bereich überproportional importiert. Das müssen wir ehrlich ansprechen, das können wir nicht verleugnen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass unsere Integrationsprogramme, auch seitens des ÖIF, ganz stark auch die Integration der Frauen adressieren. Das wird auch getan. Und bei den Beratungsstellen der ÖIF-Frauenzentren zum Beispiel gab es im Vorjahr 5 000 Beratungen, und mehr als ein Drittel davon waren Beratungen im Bereich Gewaltschutz, im Bereich Gewalterfahrungen im persönlichen Umfeld, in den Familien. Also es ist ganz wichtig, auch diese Komponente zu sehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich – und das fehlt mir ein bisschen bei dem Antrag der Grünen, nämlich als ebenfalls wichtiger Punkt – auf den Bereich der ehrkulturellen Gewalt an Kindern, wie wir sagen, hinweisen, nämlich im Zusammenhang mit dem Kopftuch. Wir werden in der nächsten Sitzung das Kopftuchverbot diskutieren, eine Maßnahme gegen eine Fehlentwicklung in unserer Gesellschaft, nämlich gegen das Kopftuch als ein Zeichen der Unterdrückung von Mädchen, eine Maßnahme gegen die freie Entfaltung, gegen die freie Entwicklung von Mädchen, eine wirklich wichtige präventive Maßnahme, um Mädchen in ihrer Entwicklung zu stärken, damit sie starke Frauen werden können. Und wir werden das das nächste Mal diskutieren, weil wir eben gegen dieses System, das durch die ehrkulturelle Gewalt gegeben ist, nämlich genau mit dem Ziel, Frauen und Mädchen unterzuordnen, zu schwächen, entschieden vorgehen müssen. Auch das ist eine Form von Fehlentwicklung, von Gewalt, die wir angehen müssen.
Daher glaube ich, dass wir weiterhin an vielen Schräubchen drehen müssen. Das Thema Gewalt gegen Frauen, Gewalt insgesamt in der Gesellschaft wird immer dringlich sein, das werden wir immer wieder diskutieren müssen, denn eines ist klar: Gegenüber Gewalt in jeder Form, ob in Familien, gegenüber Frauen, gegenüber Kindern, darf es null Toleranz geben. (Beifall bei der ÖVP.)
16.18
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Silvan. Die eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.