RN/114
16.24
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Ja, Schutz und Förderung von Frauen sind Prioritäten dieser Bundesregierung, und da darf ich Sie auch ganz explizit loben, Frau Bundesministerin: Ich finde, Sie machen da einen wirklich guten Job! Das ist nicht nur an einem neuen Stil erkennbar, es ist auch daran erkennbar, was schon passiert ist: eine Umsetzung des Dickpic-Verbots, und das innerhalb des ersten halben Jahres – das war davor lange Thema und wurde jetzt umgesetzt –, ein Eheverbot für unter 18-Jährige, weil das einfach – es wurde vom Herrn Kollegen eben angesprochen – der Punkt ist, wo Gewalt als Allererstes passiert: in den eigenen vier Wänden, und auch eine Verschärfung des Waffenrechts. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und ja, auch beim Sexualstrafrecht gibt es Lücken. Ich muss mich da herzlich bei den grünen Kolleg:innen bedanken, dass sie dieses Thema hier auf die Agenda bringen, weil wir an den Redebeiträgen der Kollegen von der FPÖ sehen, dass es da sehr wohl Aufklärungsbedarf gibt.
Es ist eine wichtige Debatte, denn was ist denn aktuell der Status quo? – Status quo ist, dass im § 205a StGB die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung geregelt ist, die ist unter Strafe gestellt. Da gibt es drei Fälle, ich gehe jetzt nur auf einen von diesen drei Fällen ein, und das ist der, der vorsieht, dass es verboten ist, gegen den Willen des Opfers sexuelle Handlungen zu setzen. Gegen den Willen des Opfers – das ist der zentrale Passus in dieser Gesetzesstelle. Was heißt das? – Das heißt, dass bei Gericht geprüft wird: Was durfte der Täter wissen? Was wusste der Täter? In anderen Worten: Hat das Opfer laut genug Nein gesagt? War es das subjektive Wissen des Täters, dass das Opfer nicht will, dass es gegen den Willen des Opfers ist?
Das ist der Prüfgegenstand, und genau da gilt es, Missverständnisse aufzuklären, denn an diesem Prüfgegenstand hängt es sich auf. Es geht hier nicht um eine Beweislastumkehr, es geht nicht darum, dass Angeklagte sich jetzt freibeweisen müssen – in keinster Weise –, sondern es geht darum, dass der Prüfgegenstand geändert wird, nämlich von der Frage: Wusste der Täter subjektiv, dass das Opfer nicht wollte?, auf die Frage – und so sollte es sein –: Hat sich der Täter vergewissert, dass das Opfer will? Durfte der Täter subjektiv annehmen, dass hier eine Einwilligung vorliegt? – Und das sollte doch der Maßstab sein, und das ist auch der Maßstab in ganz vielen anderen europäischen Ländern – es wurde aufgezählt –, von Schweden über Spanien bis Frankreich, und da sollte Österreich dringend nachziehen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Es ist auch, um das in aller Deutlichkeit zu sagen – weil es in anderen Ländern in Kampagnen von rechten Parteien gefallen ist –, keine Frage davon, dass ich dann schriftlich Ja sagen muss, dass ich eine App brauche, mit der ich Ja sage. Nein, es geht einfach darum, dass im Gerichtssaal nicht das Opfer beweisen muss, dass es laut genug Nein gesagt hat, sondern dass der Täter beweisen muss, dass er sich vergewissert hat, dass er subjektiv davon ausgehen durfte, dass die andere Person einwilligt. Das ist, worum es hier geht, und das sollte eigentlich, finde ich, unkontrovers sein.
Ein drittes wichtiges Thema, das in der nächsten Sitzung – Kollege Gödl hat es angesprochen – auf der Agenda steht, wenn es um Frauen und auch um Frauenförderung und Frauenschutz geht, ist sehr wohl das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14, denn: Schulen müssen, sollen ein religionsfreier Raum sein, ein Raum, der frei ist von Unterdrückung, ein Raum, der frei davon ist, dass man Kinder frühsexualisiert, ein Raum, der auch frei ist von trennender Symbolik, in dem Mädchen und Burschen einfach eines sind, nämlich Menschen, in dem nicht in frühem Alter differenziert wird und in dem alle Mädchen alle Chancen haben, in dem Selbstbestimmung für alle gilt.
Es ist doch interessant, dass genau bei dieser Thematik dann immer mit der Freiwilligkeit aufgefahren wird: Aber was ist mit denen, die es freiwillig machen? – Das haben wir bei anderen Themen nicht. Wir haben hier eine Schutzgesetzgebung, wir wollen Mädchen davor schützen, dass sie frühzeitig sexualisiert werden, Mädchen davor schützen, dass sie in Boxen gepackt werden.
Ich frage mich auch bei dieser vermeintlichen Freiwilligkeit, die da angeführt wird: Was heißt das denn? Welche 13-Jährige hat einen großen Gedankenprozess: Nehme ich ein Kopftuch oder nicht? Ist es nicht vielmehr Konformität, ist es nicht vielmehr ein Gefallenwollen, ein Sich-anpassen-Wollen an Umfelder, die Frauen nicht als gleichgestellt sehen, die Frauen und Männer nicht gleich schätzen? – Genau aus diesen Gründen ist es so wichtig, dass die Bundesregierung da etwas tut, dass wir die Schule zu einem Raum machen, in dem Mädchen und Burschen gleichgestellt sind, und dass wir hier das Kopftuch verbieten. (Beifall bei den NEOS.)
Man sieht während der Rede, es gibt gewisse Punkte, die gefallen den einen, gewisse Punkte, die gefallen den anderen. Im Wesentlichen geht es hier darum, dass wir das tun, was richtig ist, das tun, was Mädchen, was Frauen schützt, was sie fördert – und genau das tun wir in dieser Bundesregierung! – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.29
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zorba. 4 Minuten eingemeldete Redezeit.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.