RN/122

17.07

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Kollegin Belakowitsch, Hass und einseitige politische Darstellungen helfen hier niemandem und schon gar nicht einer Frau. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.) 

Subjektive Wahrnehmungen sind das eine, und Sie können auch andere subjektive Wahrnehmungen nebeneinander hier stehen lassen. Frau Kollegin Belakowitsch, wir beide wohnen gar nicht weit voneinander entfernt. Sie haben eine 15-jährige Tochter, ich habe eine 15-jährige Tochter. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Ihre Tochter hat offenbar Angst; ich habe sie schon persönlich gesehen, das habe ich aber nicht bemerkt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, ich habe Angst um meine Tochter!) – Okay. Meine Tochter hat keine Angst, aber trotzdem ist sie vorsichtig (Abg. Wurm [FPÖ]: Aha! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Meine auch nicht, leider, aber ich habe Angst um sie!), und meine Tochter ist wahrscheinlich mindestens genauso viel im öffentlichen Raum unterwegs wie sie. (Abg. Wurm [FPÖ]: Da betreten Sie dünnes Eis, Herr Kollege!) Also lassen Sie es einfach stehen, dass es unterschiedliche Zugänge geben kann. 

Ich lehne es eindeutig ab, dass wir allen Menschen einreden wollen, dass sie Angst haben müssen. Das ist Ihr politisches Mittel, den Menschen Angst zu machen. Nein, das ist falsch, Frau Kollegin Belakowitsch! (Beifall bei ÖVP, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Gewalt darf nämlich nie ein Mittel der Auseinandersetzung sein, nie ein Mittel, um seinen persönlichen Willen durchzusetzen, egal ob das in der Familie ist, egal ob das zwischen Partnern ist oder auch zwischen Staaten. Nein, Gewalt ist grundsätzlich abzulehnen und nie gut, egal von wem sie kommt, Frau Kollegin Belakowitsch! (Beifall bei ÖVP, NEOS und Grünen.)

Daher: Stopp der Gewalt an Frauen! Stopp der Gewalt an Kindern! Stopp jeglicher Form der Gewalt, auch wenn es staatliche Gewalt ist! 

Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen lautet auf „Nur Ja heißt Ja“, und damit sind sie einer Meinung mit der Justizministerin. Damit soll suggeriert werden, dass sexuelle Handlungen nur dann erlaubt sind, wenn es zu einem ausdrücklichen Ja kommt. 

Ich bezweifle, ob eine Änderung der Rechtslage alleine die Gewaltprobleme lösen kann. (Abg. Disoski [Grüne]: Sagt ja keiner!) Mit dieser Einschätzung stehe ich nicht alleine da. Die Position der Rechtsexpertin und Vizepräsidentin der Staatsanwältevereinigung Anna-Maria Wukovits sowie jene der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger:innen ist genauso, und ich schließe mich deren Meinung an.

Ich weiß, diese Themen berühren. Sie machen betroffen und sie lassen mitunter nach Luft ringen. Beispiele wie der Fall Fritzl oder auch Pelicot – sie wurde heute schon erwähnt – zeigen, dass wir verdammt viel aufpassen müssen. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir sachlich auf die Justizagenden schauen, denn das wahre Problem liegt in der Beweiswürdigung. Die Rechtsgrundlagen sind vorhanden, entscheidend ist ihre Anwendung und in diesem Zusammenhang, wie man die Beweise sicherstellen kann. Gewaltambulanzen brauchen daher Mittel und Personal, um noch besser Beweise sammeln zu können.

Ich möchte einen Rechtsgrundsatz hier nochmal besonders hervorheben. Er lautet: in Dubio pro Reo. (Abg. Herr [SPÖ]: Ja eh!) Es ist so: Solange die Schuld nicht festgestellt ist, ist jemand unschuldig. Und es gilt auch der Grundsatz: Ein Beschuldigter muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss seine Schuld nachweisen. Wenn wir anfangen, die Beweislast umzukehren, machen wir eine Türe auf, die wir vielleicht woanders nicht mehr schließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Zadić, wenn die Staatsanwaltschaft mehr Mittel braucht: Sie hatten die Gelegenheit, fünf Jahre lang, ihr diese Mittel auch zu geben. (Ruf bei den Grünen: Haben wir auch gemacht! – Abg. Prammer [Grüne]: ... hat die Staatsanwaltschaft gestärkt wie noch nie irgendwer vor ihr!) – Sie brauchen sie. Sie brauchen sie, um die Beweise entsprechend zu führen. (Abg. Prammer [Grüne]: Es wäre noch mehr gegangen, wenn ihr mehr mitgemacht hättet! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Es ist daher auch wichtig, dass wir bessere Beratung und qualifizierte Begleitung während eines gesamten Verfahrens sicherstellen können. Die Systematik des Strafrechts allein zu verändern, ist wahrscheinlich zu wenig. 

Nun noch ein Wort zu den - - (Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.)

Präsident Peter Haubner: Schlusssatz bitte! 

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (fortsetzend): Nun noch ein Wort zu den Schutzzonen: Genauso wie ich Gewalt gegen Frauen ablehne, so lehne ich natürlich auch jede Gewalt ab, die vor Kliniken durchgeführt wird. Aber es ist auch wichtig, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit als Grundrecht genauso zu huldigen und sie zu respektieren. (Ruf bei den Grünen: Gewalt ist keine Meinungsfreiheit! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Wenn Menschen eine andere Meinung haben als Sie, Frau Gewessler, muss das genauso zugelassen werden, und daher dürfen wir an dem Grundrecht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in keiner Weise zweifeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.13

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Julia Herr. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.