RN/133

17.39

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Allein im Jahr 2024 wurden in Österreich über 150 000 Lenkerberechtigungen ausgestellt, davon rund 83 000 in der Klasse B. Das zeigt klar: Der Autoführerschein ist nach wie vor von zentraler Bedeutung. Besonders, wie es auch der Vorredner schon erwähnt hat, im ländlichen Raum ist er eine Voraussetzung, dass man pünktlich in die Arbeit oder zur Ausbildung kommt und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Doch diese Mobilität hat ihren Preis, und dieser Preis ist kein Honiglecken. Bis zu 2 200 Euro kostet ein Führerschein heute, und genau das ist der springende Punkt. Eine Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt Preisunterschiede zwischen 500 Euro und 600 Euro für dieselbe Ausbildung und Lenkerberechtigung innerhalb eines Bundeslandes. Dazu kommt: Die Preise sind schwer einsehbar, kaum vergleichbar und oft unvollständig. Lernunterlagen, Prüfungsgebühren oder weitere Pflichtkosten werden häufig separat berechnet, und das macht eine faire Entscheidung beinahe unmöglich. 

Darum ist es höchste Zeit, ein fast 60 Jahre altes Kraftfahrgesetz ins digitale Zeitalter zu holen. Aktuell schreibt dieses Gesetz nämlich nur vor, dass Fahrschultarife „neben oder in der Nähe der Eingangstür anzubringen“ sind. Das mag 1967 funktioniert haben, aber heute, im Zeitalter von Smartphones, Vergleichsportalen und Onlineinformationen, ist das schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Die Folgen: Kaum eine Fahrschule gibt online einfach, vollständig und transparent Auskunft über ihren aktuellen Tarif. Deshalb darf es kein optionales Service mehr sein, Preise online zu veröffentlichen, es muss Standard sein. 

Wir wollen daher einheitliche und vollständige Preisangaben inklusive aller verpflichtenden Lernunterlagen und Prüfungsgebühren, eine klare und vollständige Struktur, damit Konsumentinnen und Konsumenten Preise wirklich vergleichen können, und eine verpflichtende digitale Veröffentlichung, damit Informationen dort zu finden sind, wo die Menschen heute suchen, nämlich online. Das ist keine Hexerei, sondern eine logisch nachvollziehbare Modernisierung. Sie bringt echte Fairness, unabhängig davon, in welchem Ort oder Bezirk man lebt. 

Da wir uns nach dieser Debatte mit Themen der Gleichbehandlung beschäftigen, kommt jetzt noch ein kleiner Faktencheck zum Führerschein aus Frauensicht. Es hat früher Gerüchte gegeben, dass der Führerschein in der Vergangenheit Frauen untersagt war. Fakt ist: In Österreich war es Frauen schon immer erlaubt, den Führerschein zu machen, aber die Geschäftsfähigkeit der verheirateten Frau wurde erst 1975 gesetzlich geregelt. In Deutschland war es definitiv so, dass bis 1958 der Ehemann oder der Vater unterschreiben musste, damit eine Frau den Führerschein machen durfte. In Saudi-Arabien dürfen Frauen erst seit 2018 ein Auto lenken; also auch als Europäerin durfte man dort samt Fahrerlaubnis bis 2018 nicht hinters Steuer. 

Abschließend sei also gesagt: Der Führerschein war einst und ist jetzt ein wesentliches Symbol für Selbstständigkeit und Emanzipation, und wir sorgen mit diesem Gesetz für Preistransparenz im Sinne des Konsumentenschutzes. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

17.43

Präsident Peter Haubner: Als Nächster ist Abgeordneter Dominik Oberhofer zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 3 Minuten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.