RN/139
17.57
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1. August 2014 ist in Österreich die Istanbulkonvention in Kraft – das ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung, Beseitigung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen: ein klares Bekenntnis, ein klarer Vertrag, geschlechtsbedingte Gewalt in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen und häusliche Gewalt einzudämmen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Dass das nicht der Fall ist, sehen wir leider auch an Debatten in anderen Ländern; Lettland zum Beispiel hat vor Kurzem beschlossen, aus der Istanbulkonvention auszutreten, was aber auf höchster politischer Ebene zum Glück verhindert worden ist.
Die Umsetzung des Vertrags wird von einem Expert:innenkomitee auch regelmäßig überprüft; in Österreich hat diese Überprüfung 2023 bereits zum zweiten Mal stattgefunden, und einige von uns Abgeordneten waren auch dabei, um den Austausch mit diesen Expert:innen zu suchen.
Das Ergebnis ist der eben vorliegende Grevio-Bericht, den wir auch im letzten Gleichbehandlungsausschuss sehr ausführlich mit der Frauenministerin, mit der Justizministerin und mit Mag. Karin Gölly als Vertreterin der Gewaltschutzzentren diskutiert haben. – Vielen Dank auch dafür! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski [Grüne].)
Wir haben das Thema Gewaltschutz erst vor Kurzem hier im Hohen Haus in einer Debatte zu einem Dringlichen Antrag thematisiert, und ich möchte es noch einmal wiederholen: Wir wissen, dass jede dritte Frau in Österreich mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexueller oder physischer Gewalt wird, und vielen Frauen bereiten viele Orte Unbehagen: Es sind die dunklen Seitenstraßen, es sind die Partymeilen, es sind aber genauso die Parkhäuser, wo wir uns unsicher fühlen.
Der Ort, an dem Frauen aber am häufigsten geschlagen und im schlimmsten Fall ermordet werden, ist nach wie vor das eigene Zuhause; die vermeintlich sicheren vier Wände sind für Frauen der gefährlichste Ort in Österreich, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist ein konkreter Handlungsauftrag auch für uns.
Das sehen wir auch an der Anzahl an Annäherungs- und Betretungsverboten: Alleine im letzten Jahr wurden in Österreich 14 600 Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen und bis 1. September musste die Polizei schon mehr als 9 500 Mal entsprechende Verbote aussprechen. Die dramatische Spitze des Eisbergs sind die 14 Femizide, die in Österreich heuer schon passiert sind. 14 Frauen wurden ermordet, schlicht und einfach aus einem Grund: weil sie Frauen sind. Das ist eine traurige und dramatische Bilanz, die sich leider in die Häufung an Femiziden in den letzten Jahren einreiht.
Alles in allem ist das auch für uns als Politik ein klarer Handlungsauftrag, Maßnahmen zu setzen und die Forderungen der Istanbulkonvention vollumfänglich umzusetzen. Vieles davon haben wir in den letzten Jahren – vieles auch gemeinsam – auf den Weg gebracht, und der Grevio-Bericht zeigt das auch und würdigt die Arbeit in diesem Bereich. Der Grevio-Bericht fordert uns aber auch auf, langfristig weiter umfassende Maßnahmen zu setzen, beispielsweise einen Aktionsplan zu erarbeiten, der nachhaltig gegen Gewalt an Frauen wirkt.
Wir haben es vorhin schon besprochen: Genau dieser Nationale Aktionsplan wird in den kommenden Tagen präsentiert werden, wie es die Bundesministerin in ihrem Redebeitrag in der Debatte zum Dringlichen Antrag angekündigt hat. Wir nehmen diese Forderung auf und werden diesen Nationalen Aktionsplan vollumfänglich auf allen Ebenen und hoffentlich mit der Unterstützung aller Fraktionen, aber auf jeden Fall aller Ressorts auf den Weg bringen und ihn dann letztlich auch umsetzen. Darum geht es: dass wir die Maßnahmen, die wir in diesem Plan festhalten, letztlich auch umsetzen und auf den Weg bringen. Vielen Dank auch für die rasche und konsequente Initiative! (Beifall bei der SPÖ.)
Und besonders wichtig: Wir haben von Anfang an auch die Expertise der Personen, die im Gewaltschutzbereich tätig sind, mit aufgenommen. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt, den wir da vorgenommen haben.
Auch der Forderung nach der sicheren Finanzierung der unterschiedlichen Schutzeinrichtungen im Gewaltschutzbereich über die Gewaltschutzzentren hinaus sind wir nachgekommen. Wir haben – ich habe es vorhin schon gesagt – im Doppelbudget 2025/26 alle bestehenden Gewaltschutzmaßnahmen abgesichert und die Basisfinanzierung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen um keinen einzigen Cent gekürzt. Auch da werden wir entsprechend der Aufgabe, die uns vorliegt, handeln.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Gewaltschutzbereich ist vieles zu tun. Nächste Woche wird im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen das Thema wieder ausreichend Aufmerksamkeit bekommen und diskutiert werden. Für uns ist aber wichtig, nicht nur 16 Tage im Jahr darüber zu diskutieren, sondern 365 Tage gegen Gewalt an Frauen zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
18.02
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.