RN/145

18.31

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Uns liegt der Bericht des Expert:innengremiums, der Grevio-Kommission, vor. 2023 wurde eine umfassende Evaluation der österreichischen Gewaltschutzmaßnahmen vorgenommen, zu denen wir uns ja durch Unterzeichnung der Istanbulkonvention verpflichtet haben. Der Bericht – wir haben es heute schon einige Male gehört – begrüßt ausdrücklich zahlreiche Schritte, die wir in den letzten Jahren gegen Gewalt an Frauen gesetzt haben. Besonders hervorheben möchte ich die Errichtung der Gewaltambulanzen in Graz und Wien und auch, dass bereits weitere Standorte vorgesehen sind. Wichtig ist, dass Frauen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, rasch, kostenlos und niederschwellig medizinische Unterstützung bekommen. 

Weiters wurde auch die Ausweitung des Betretungs- und Annäherungsverbotes positiv vermerkt, wodurch von Gewalt betroffene Frauen besser vor den Tätern geschützt werden. Der Bericht hebt auch hervor, dass Österreich Frauen vor neuen Formen der Gewalt im digitalen Raum schützt.

Da wird jetzt allerdings nach der Evaluierung ein weiterer Schritt wichtig sein, nämlich – was wir heute schon im Zuge des Dringlichen Antrages diskutiert haben – die Verankerung des Konsensprinzips: Nur Ja heißt Ja; das bedeutet, die Zustimmung in Bezug auf sexuelle Handlungen nochmals unmissverständlich klarzustellen, und das wird im Strafrecht für Frauen deutlich gestärkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Unsere Bundesregierung hat aber auch schon einen weiteren Schritt gesetzt, nämlich was die digitale Verbreitung sogenannter Dickpics betrifft. Das ist sicher auch eine sehr positive Sache, dass dies nunmehr unter Strafe gestellt wird, da vor allem Frauen vom Erhalt unerwünschter Penisbilder oder Bilder sonstiger Genitalien betroffen waren. Aber auch die Fachstelle zum digitalen Kinderschutz – Safer Internet – wurde eingesetzt, die ganz wichtig ist, dass man bereits bei Jugendlichen damit beginnt, dass diese im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen im Internet ein Bewusstsein darüber ausbilden und sie sich dadurch wehren können.

Wir haben heute aber auch schon gehört: Grevio hat uns nicht nur gelobt, sondern es gibt auch klare Handlungsaufträge. Darum freut es mich, dass wir die Anzahl der Gewaltschutzzentren und Schutzunterkünfte, die ja leider noch nicht in allen Bundesländern ausreichend vorhanden sind, erhöhen, dass die jetzige Bundesregierung beschlossen hat, bis 2027 insgesamt 12 Millionen Euro in den Ausbau von Schutzunterkünften zu investieren.

Zum Schluss noch ein wichtiger, leider tragischer Punkt: Trotz der bereits gesetzten Maßnahmen bleibt die Zahl der Femizide – wir haben es heute schon gehört: bisher in diesem Jahr 14 – und der von Gewalt betroffenen Frauen nach wie vor viel zu hoch in Österreich. Um dem entgegenzuwirken, hat die Grevio-Kommission schon gesagt, wir brauchen einen umfassenden Aktionsplan. Darum freut es mich, dass unsere Bundesministerin Evi Holzleitner diesen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit als Ministerin angegangen ist und ihn anlässlich der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen in den nächsten Tagen präsentieren wird, um bestehende Lücken im Gewaltschutz schließen zu können, denn wir wissen: Jede Frau hat ein Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. 

Ich möchte auch noch betonen: Schutz vor Gewalt ist kein Privileg, es ist ein Grundrecht. Wir in der Politik und der Rechtsstaat müssen dieses Recht für jede Frau durchsetzen, ohne Ausrede und ohne Ausnahme. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP].)

18.35

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Margreth Falkner. Redezeitwunsch: 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.