RN/148
18.44
Abgeordnete Mag. Katayun Pracher-Hilander (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuseher! Der Grevio-Bericht gibt uns einen Überblick zum Thema Gewalt an Frauen, das wissen wir jetzt, und zeigt, wie Symbolpolitik aussieht. Aus dem Bericht geht nämlich hervor, Frau Ministerin, dass die Vorgängerregierung eine Studie in Auftrag gegeben hat, die zum Ergebnis gekommen ist, dass es vier Hochrisikofaktoren für Gewalt oder Femizide gibt: psychische Erkrankung der Täter, frühe Vorkommnisse häuslicher Gewalt, finanzielle Belastung und etwas, das Frau Brandstötter jetzt interessieren würde, wenn sie da wäre (Zwischenrufe bei NEOS und Grünen), nämlich patriarchalische Denkweise.
Diese patriarchalische Denkweise ist empirisch gesehen eine Kulturvariable, und der Bericht selbst kritisiert daher zu Recht die Regierung, dass diese Kulturvariable ausgeblendet wurde und in einer Folgestudie lediglich auf den Punkt psychische Erkrankung der Täter eingegangen wurde. Das steht im Bericht, wenn man lesen kann. (Abg. Brandstötter [NEOS]: Ja, genau, ... !) Diese Denk- und Vorgehensweise, die aber von Ihrer Seite kommt, spricht für eine volksverachtende Politik, zumal sich aus dem Grevio-Bericht, der besagten Studie 2023 und einer Publikation des Bundesministeriums für Inneres 2024 folgende Fakten zusammentragen und festhalten lassen, die einen kulturbedingten Zusammenhang zwischen Herkunftsland und Gewalt an Frauen nahelegen, nämlich: erstens besagter Hochrisikofaktor patriarchalische Denkweise; zweitens, dass die Stichwaffe zur Modewaffe geworden ist; drittens, dass im Untersuchungszeitraum 2016 bis 2020 40,3 Prozent der Täter Migrationshintergrund hatten; viertens, dass der Anteil der Täter und Opfer mit ausländischer Staatsangehörigkeit – wir haben das schon gehört – mit 10 Prozentpunkten überproportional hoch repräsentiert ist; und fünftens, dass ausländische Täter dreimal mehr Angehörige von Drittstaaten sind, als Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates – das ist eine Kulturvariable – und sechstens, dass die statistische Entwicklung der Femizide mit 2016 sprunghaft angestiegen ist und sich seitdem hartnäckig auf einem hohen Niveau befindet.
Frau Herr! Wenn Sie sich jetzt heute da herstellen und wortwörtlich sagen, es ist uns egal, wo ein Sexualstraftäter herkommt (Zwischenrufe bei der SPÖ) und Frau Brandstötter – wie sie halt so das immer macht – mit mehrfach unqualifizierten Aussagen behauptet (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Was soll das?), Kultur wäre unwichtig, wäre rassistisch, dann sage ich Ihnen etwas, Frau Brandstötter: Auf Seite 18 des Grevio-Berichtes wird darauf verwiesen (Zwischenruf der Abg. Brandstötter [NEOS]. – Abg. Gewessler [Grüne]: Gibt es jetzt gute und schlechte Vergewaltiger?), dass Femizidtäter patriarchalische Ansichten teilen und dass das als Grundlage für weitere Maßnahmen herangezogen werden sollte.
Weiters auf Seite 28: Der Grevio-Bericht besagt, diese, diese und diese Fakten sind Mindestanforderungen, spricht aber nicht davon, dass man die Kulturvariable nicht miterheben kann.
Drittens: Seite 30, 31 spricht der Grevio-Bericht von kulturell bedingten Verhaltensmustern, die verändert gehören. Das sind alles Kulturvariablen. Der Bericht und die Autorin kritisieren, dass die Bundesregierung das ausgeblendet. Wenn Sie sich auch die Quellen dazu ansehen würden, dann hätten Sie dieses Wissen erlangt und hätten heute nicht so einen Schwachsinn, so einen wahnsinnigen Mist von sich gegeben (Rufe: Ho, ho, ho!), der wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Opfer ist (Zwischenrufe bei Grünen und NEOS), die durch ausländische Hände getötet wurden. Es hätte einige dieser Opfer nicht geben müssen, hätten Sie 2015 nicht: Halli!, Hallo!, Herzlich willkommen!, geschrien und hätten nicht bis heute systematisch weggesehen oder – wie heute – gesagt: Es ist uns egal, wo die Sexualstraftäter herkommen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
So, und jetzt sage ich Ihnen etwas, Frau Brandstötter: Sie sind keine empirisch geschulte Person, also vielleicht überlegen Sie sich in Zukunft, ob Sie sich zu Wort melden. (Ruf: Was soll das? – Zwischenrufe der Abgeordneten Brandstötter [NEOS] und Schallmeiner [Grüne].) Eines noch: Wenn Kulturvariablen rassistisch wären, dann gäbe es kulturvergleichende Studien nicht – Punkt, aus, Ende! (Zwischenrufe bei Grünen und NEOS.)
Zweitens haben Sie behauptet, dass der Migrationshintergrund kein Rechtsbegriff wäre. Das ist nicht richtig, denn die Staatsangehörigkeit und der Geburtsort der Eltern sind in der Anlage zum Sozialhilfe-Statistikgesetz festgehalten und somit ist Migrationshintergrund nur anders betitelt ein Rechtsbegriff. (Abg. Duzdar [SPÖ]: ... Migrationshintergrund ...! ) – Ja, ich bin Perserin und Finnin, hurra! (Abg. Duzdar [SPÖ]: Das ist keine andere Kultur, oder wie ...? – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Da die Kulturvariable eine wichtige Variable ist und der Migrationshintergrund daher miterhoben werden muss – das steht jetzt quasi so im Bericht, nur anders formuliert (Abg. Gewessler [Grüne]: Vielleicht steht es doch nicht im Bericht?), ist festzuhalten, dass eine Erhebung von Kulturvariablen, insbesondere in diesem Kontext, wichtig ist, weil wir fachlich und sachlich Daten nicht richtig interpretieren können, wenn wir eine Variable, die zur Ursachenerforschung wichtige Beiträge leisten kann, ausblenden. Das sagt eigentlich der Bericht, nur mit anderen Worten. (Ruf: Ach so!)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
RN/148.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Soziodemografische Datenerhebung bei Gewaltdelikten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben, die soziodemografische Datenerhebung bei Gewaltdelikten auszuweiten und insbesondere den Migrationshintergrund von Tätern als zusätzliche Erhebungsvariable in polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Datensysteme aufzunehmen.“
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.50
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/148.2
Soziodemografische Datenerhebung bei Gewaltdelikten (150/UEA)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.