RN/174
20.10
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! – Frau Kollegin Fürst, jetzt muss ich aber nicht Angst haben, wenn ich eine andere Meinung habe, oder? (Ruf bei der FPÖ: Na!) Mit Ihrer Bestimmtheit, das war jetzt schon ein wenig überraschend, oder? (Beifall bei der ÖVP.) Es darf schon noch unterschiedliche Meinungen geben. Ist das okay? (Abg. Fürst [FPÖ]: Wir haben keine Meinung! Gibt es drei Geschlechter oder was?)
Wenig überraschend, glaube ich, für mich als Vertreter der ÖVP nehme ich da eine Position in der Mitte ein. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ich darf, wenn Sie mir zuhören wollen - - (Abg. Lausch [FPÖ]: Das haben wir gewusst!) Wenn Sie mir zuhören, dann werde ich das auch ganz kurz erklären. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Eine Position in der Mitte ist immer gut! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Persönlich bin ich ja der Meinung, dass man natürlich auch diese Genderdebatte, diese Wokeness, überall Binnen-I übertreiben kann, aber, liebe FPÖ, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Es gibt intersexuelle Menschen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja eh, aber um die geht es ja gar nicht, Herr Kollege!) Ich finde es schon anmaßend, diesen Menschen ihre sexuelle - - (Abg. Fürst [FPÖ]: Um die geht es da nicht! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo steht denn was von intersexuell? Verstehen Sie das nicht?) Aber das haben sie doch bitte selber zu entscheiden und nicht Sie! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie haben für alle Mann und Frau abgeschafft, für alle!)
Ich meine, das in die Verfassung hineinzuschreiben und diesen Menschen das Recht abzusprechen, das geht halt leider auch nicht. Ich habe es mir ein bisschen angeschaut, denn die Frage ist für mich durchaus interessant: Wie viele intersexuelle Menschen gibt es denn in Österreich? Wer weiß das? – Laut Personenstandsregister vier. Also nicht wirklich viele. Laut Studien gibt es viel mehr, weil die Frage immer wieder ist: Was ist Intersexualität, und wie definiert man sie? Es ist natürlich eine Minderheit, gar keine Frage (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und deswegen gibt es keinen Mann und keine Frau mehr!), aber es gibt einen ganz wesentlichen Grundsatz in unserer Bundesverfassung: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie bei den NEOS.)
Ich muss schon den Verfassungsgerichtshof aus 2018 zitieren. Dieser hat in seinem Erkenntnis ganz klar festgehalten, dass natürlich auch intersexuelle Menschen – auch wenn es nicht viele sind – das gleiche Recht haben wie andere, und sie haben natürlich auch das verfassungsgeschützte Recht auf Eintragung in das Personenstandsregister. Das ist für mich das Normalste auf der Welt. Da stehe ich natürlich zu Frau und Mann, gar keine Frage, zu unserem traditionellen Familienbild, aber es gibt halt auch andere Lebensformen in unserer Gesellschaft, und die können wir doch bitte nicht per Verfassung verbieten. Das ist ja alleine vom Zugang her schon etwas ungewöhnlich, würde ich meinen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Ich möchte schon für eine Gesellschaft plädieren, in der man sich gegenseitig in all den Lebensformen, die es bei uns gibt, respektiert und nicht eine Lebensform verbietet. Das ist schon ein bisschen eine komische Politik, die da von Ihnen gemacht wird. Ihr wollt nur Feindbilder erzeugen und die Gesellschaft spalten. Das lehnen wir gerade als Volkspartei ab. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ist schon gut, Andreas!) Es ist ja klar: Es gibt auch andere Geschlechter. Das ist auch zu akzeptieren. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ihr habt Frauen und Männer abgeschafft!) Bei diesem Thema sollten wir auch eine gewisse Lockerheit haben, finde ich, und aufeinander zugehen und ein gegenseitiges Verständnis entwickeln. Das wäre viel wichtiger als sich gegeneinander aufzuhetzen. Das bringt uns keinen Millimeter weiter. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)
20.13
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter, Sie haben das Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.