RN/207
21.26
Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Danke schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns noch zuhören beziehungsweise zuschauen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Zunächst möchte ich festhalten, wie wichtig das Petitionsrecht in unserer Demokratie ist. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anliegen direkt ins Parlament zu tragen. Es ist sehr positiv zu sehen, wie aktiv dieses Recht auch genutzt wird.
Wir befassen uns heute im Zuge dieses Sammelberichts auch mit der Petition zur – ich zitiere – „Steuerbefreiung für Elektroautos, die im Dienste der Allgemeinheit [...] verwendet werden“. Ich möchte gleich zu Beginn betonen: Die Anliegen und Beweggründe hinter dieser Petition sind absolut verständlich und nachvollziehbar. Die Elektromobilität und insbesondere die Nutzung gemeinschaftsorientierter Mobilitätsformen wie beispielsweise Carsharing im Sinne der Allgemeinheit sind wichtige Beiträge zum Klimaschutz und zur Stärkung einer sinnvollen Mobilitätsinfrastruktur. Diese Ziele unterstützen wir natürlich auch, selbstverständlich und ausdrücklich.
Doch nach sorgfältiger Prüfung, unter anderem auf Basis der eingelangten Stellungnahmen, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die geforderte steuerliche Sonderregelung nicht zweckmäßig ist, geschweige denn, dass sie fair umsetzbar wäre. Erstens ist die Steuerbefreiung nicht notwendig, weil in Österreich Einsatzfahrzeuge schon heute umfangreich gefördert werden. Beispielsweise sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden, bereits jetzt von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Gleiches gilt auch für den Behindertentransport. Eine weitere Sonderbefreiung für Fahrzeuge im Dienst der Allgemeinheit würde keinen strukturellen Fortschritt bringen, sondern lediglich ein zusätzliches Privileg schaffen, und zwar für einen vergleichsweise kleinen Anwendungsbereich, der ohnehin bereits profitieren kann.
Zweitens ist diese Sonderregelung kaum umsetzbar, weil in der Petition von Fahrzeugen die Rede ist, die – Zitat – „im Dienste der Allgemeinheit“ genutzt werden. Das klingt gut, aber in der Realität würde genau diese Formulierung große Probleme bereiten. Wer wäre denn begünstigt und wer nicht? Wie grenzt man hier genau ab? Zählen kommerzielle Carsharing-Anbieter dazu, kleine private Vereine, Plattformdienste, die wirtschaftlich arbeiten, Firmenfahrzeuge, die gelegentlich Fahrgemeinschaften bilden? Die steuerliche Abgrenzung wäre in der Praxis kaum nachvollziehbar, schwer kontrollierbar und damit fehleranfällig. Wir alle wissen: Je komplexer und unklarer ein Steuersystem wird, desto höher ist das Risiko von Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung und unnötiger Bürokratie. Genau das wollen wir vermeiden.
Damit ist bereits gewährleistet, dass da, wo es ein echtes Gemeinwesen betrifft, auch eine Ausnahme besteht. Die vorliegende Petition würde diesen Rahmen bei Weitem sprengen, ohne klare Kriterien und ohne entsprechenden nachweisbaren Zusatznutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich festhalten: Wir stehen zu Klimaschutz, zu Innovation und zu einer modernen, zukunftsorientierten Mobilität. Gleichzeitig ist es uns auch wichtig, diese Ziele mit Maßnahmen zu verfolgen, die gut durchdacht, gerecht und wirksam sind. Die Petition spricht ein relevantes Thema an, jedoch würde die vorgeschlagene Bitte und die formulierte Lösung aus unserer Sicht mehr Fragen aufwerfen, als sie beantwortet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.30
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Silvan. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.