RN/9

Anfrage 54/M

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Wir sehen ja in den letzten Tagen, Herr Minister, und auch wenn man sich die Tagesordnung anschaut, was die Regierung noch zuwege bringt. Ihr seid ja angetreten als die Regierung der Kompromisse, übrig ist jetzt, wenn überhaupt, noch der kleinste gemeinsame Nenner – wenn ihr ihn innerhalb eurer Dreiergeschichte überhaupt noch findet. Deshalb meine Frage: 

„Warum lehnen Sie einen Beschluss des Kopftuchverbots im Verfassungsrang ab, obwohl Ihre ÖVP-Regierungskollegin Claudia Plakolm den Entwurf für verfassungskonform erachtet?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Ich sehe die von Ihnen gestellte Frage und deren Inhalt genau als Beweis dafür, dass die Regierung gemeinsame, gute Kompromisse findet – und nicht einen kleinsten gemeinsamen Nenner – und gemeinsame Vorstellungen und Ergebnisse der Verhandlungen auch rasch in Politik umsetzt, wie beispielsweise ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige. 

Ich als Verfassungspatriot erachte es als wichtig, dass wir unsere Verfassung achten und schützen – im Gegensatz zu Ihrer Vorstellung, dass wir einfach Sachen, die uns nicht passen, in den Verfassungsrang heben sollen (Abg. Kickl [FPÖ]: Ah geh!), damit sie dann nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.) Das halte ich nicht für einen guten Ansatz in einem Land, in dem wir gemeinsam geschworen haben, die Verfassung zu achten. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wer macht denn die Verfassung?) Dementsprechend sehe ich es als meine Aufgabe, dass wir einfachgesetzlich ein verfassungskonformes Gesetz beschließen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das gelungen ist, aufgrund dessen, dass wir die erste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes eingearbeitet haben und darüber hinaus die Begutachtung, die jetzt war, sehr ernst genommen haben, um ein verfassungskonformes einfachgesetzliches Gesetz zu beschließen. Wir haben ausreichend Bestimmungen in Österreich im Verfassungsrang. Wir brauchen nicht mehr. (Beifall des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS].)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.

RN/9.1

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. Ja, ich sehe es genau anders: Sachen, die der Bevölkerung nicht passen, die die Bevölkerung unterwandern, müssen wir sofort verhindern und gehören natürlich in den Verfassungsrang – das noch kurz zur Erklärung.

Wir sind gerade in einer sehr gefährlichen Entwicklung. Herr Bildungsminister, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt: Wenn es Lehrerinnen gibt, die fünf Jahre lang an einer Schule ohne Kopftuch unterrichtet haben und nach dem Sommer in diesem Jahr mit Kopftuch an die Schule zurückkommen, dann passiert gerade eine wahnsinnige Radikalisierung. 

Daher meine Frage: Warum wollen Sie Lehrerinnen, die mit einer Vorbildwirkung im Staatsdienst arbeiten, nicht mit einem Kopftuchverbot versehen? Das gehört genauso mitgemacht, und da rede ich natürlich vom kleinsten gemeinsamen Nenner, weil Sie sich da wieder nicht drübertrauen. Das ist meine Frage. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Ganz einfach, weil dies nicht verfassungsgemäß wäre (Abg. Steiner [FPÖ]: Wer macht die Verfassung? Das sind schon wir!) und ich als Bundesminister keine Gesetze vorlege, die offensichtlich verfassungswidrig sind. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 57/M, jene der Frau Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.