RN/34

11.14

Abgeordneter Ing. Harald Thau (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Regierungsvorlage zum Bundesstraßen-Mautgesetz, die unter anderem auf drei wesentliche Dinge abzielt, nämlich: Sie schafft die Klebevignette ab, erhöht die Belastung für die Transportwirtschaft und erhöht die Ersatzmaut von 250 Euro auf 270 Euro.

Ab dem 1. Dezember 2026 soll es also nur mehr die digitale Vignette geben. Rund 30 Prozent der Autofahrer nutzen heute allerdings noch bewusst die physische Vignette, bei den Kurzzeitvignetten sind es sogar über 50 Prozent. Und genau diese Menschen wollen oder können sich nicht von einer Homepage abhängig machen lassen. Es soll weiterhin unkompliziert möglich sein, eine Vignette zu bekommen. Und nein, man kann die digitale Vignette noch nicht an jeder Tankstelle kaufen.

Die Regierung versucht, dieses Paket schönzureden, indem sie die Pkw-Mauterhöhung einmalig aussetzt, das wären 2,9 Prozent. Das ist aber eine reine Blendgranate, denn gleichzeitig wird die CO2-Komponente der Lkw-Maut weiter angezogen. Statt der ursprünglich geplanten 70 Prozent sollen ab 2026 80 Prozent der CO2-Kosten pro Fahrzeugkilometer angelastet werden. Das heißt in der Praxis, die Transportbranche wird noch stärker zur Kasse gebeten, um einen erzwungenen Umstieg auf emissionsfreie Lkw herbeizuregulieren.

Jede zusätzliche Mauterhöhung mündet am Ende bei den Preisen im Supermarkt, beim Handwerker, in der Bauwirtschaft, und das trifft alle Bürger in Österreich. 

Aber wenn Sie das Gesetz schon beschließen wollen, dann bitte richtig!

Derzeit gilt nämlich: Eine Eintagesvignette oder eine Zehntagesvignette läuft kalenderbasiert. Wer seine Eintagesvignette um 14 Uhr aktiviert, verliert somit 14 Stunden der möglichen Nutzungsdauer, weil sie um 23.59 Uhr abläuft, zahlt aber trotzdem den vollen Preis. Dabei würde die Technik der digitalen Vignette problemlos erlauben, die Gültigkeit ab dem Zeitpunkt der Aktivierung zu rechnen, und zwar für die vollen 24 beziehungsweise 240 Stunden. 

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/34.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nutzerfreundliche und faire Regelung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeit-Vignetten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert in Absprache mit der ASFINAG, die Gültigkeitsdauer der digitalen 1-Tages- und 10-Tages-Vignette auf eine stundengenaue Abrechnung umzustellen und sicherzustellen, dass die Vignette ab dem Zeitpunkt der Aktivierung für die jeweilige volle Gültigkeitsdauer (24 Stunden bzw. 240 Stunden) wirksam ist.“


Also: Stundengenau Abrechnung, volle Leistung für den vollen Preis und Schluss mit der Benachteiligung derer, die nicht um Punkt Mitternacht die Vignette aktivieren!

Herr Kollege Stich, beim vorherigen Tagesordnungspunkt haben Sie die Freiwilligen Feuerwehren erwähnt. Ich finde es super, dass Sie sich um die Freiwilligen Feuerwehren sorgen. Wenn Sie das wirklich tun, dann können Sie ja auch in weiterer Folge im Finanzausschuss unseren Antrag zur automatischen NoVA-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge weiter unterstützen, den wir heute ja dem Finanzausschuss zuweisen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mein abschließender Appell an Sie, sehr geehrte Damen und Herren: Lehnen Sie dieses unausgewogene Belastungspaket ab, erhalten wir die Klebevignette, und unterstützen Sie zumindest unseren Antrag zu den Kurzzeitvignetten, damit dieses Mautsystem endlich fair, transparent und bürgerfreundlich wird! (Beifall bei der FPÖ.)

11.18

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/34.2

Nutzerfreundliche und faire Regelung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeit-Vignetten (151/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der vom Herrn Kollegen verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. Danke vielmals.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi. – Bitte, Sie gelangen zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.