RN/39
11.37
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Also wenn ich mir die Redebeiträge anhöre, habe ich das Gefühl, dass alle über ein anderes Gesetz reden. Deshalb werde ich einmal versuchen, es ein bisschen einzuordnen.
Zuerst ganz kurz zu TOP 3: Dem CEMT-Digitalisierungsgesetz werden wir zustimmen. Es macht Sinn, im internationalen Lkw-Transitverkehr die Dinge ein bisschen digitaler zu lösen und auch Effizienz zu gewinnen. Für ist uns wichtig, dass die Anzahl der Transitkontingente gleich bleibt; diesem Teil werden wir zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
Beim zweiten Tagesordnungspunkt bin ich ein bisschen hin- und hergerissen: Es gibt den Teil der Digitalisierung der Vignette, den finde ich sehr sinnvoll. Das spart Geld ein, das man auch woanders besser einsetzen könnte. Da verstehe ich auch irgendwie die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ nicht, denn man kann sie sich auch in Zukunft dort kaufen, wo man es jetzt kann, nur dass man sie halt nicht draufkleben muss.
Nur weitere Teile dieser Mautnovelle bereiten mir etwas Kopfschmerzen, denn die führen die Verkehrspolitik ein bisschen in eine falsche Richtung, weil der Lkw-Verkehr erleichtert wird, und das ist meiner Meinung nach ein bisschen ein Problem. Wir erleben hier eine Entwicklung, die der Umwelt schadet und dem falschen Verkehrsteilnehmer einen Vorteil bietet. Wir hören immer wieder das Credo: Mehr auf die Schiene!, aber diese Mautnovelle unterläuft das Ganze ja, wenn man dort hinarbeitet, dass bei den Lkws – wir haben es ja schon gehört – das schneller Fahren, billiger Fahren bevorzugt werden soll. Wo dabei die Bevölkerung und die Umwelt bleiben, das kann ich nicht ganz erkennen. (Beifall bei den Grünen.)
Kollege Oberhofer hat ja von der Kostenwahrheit gesprochen; kommen wir jetzt einmal zur Schieflage, warum das jetzt in dem Bereich überhaupt so problematisch ist. Also beim Pkw wird alles ganz normal valorisiert, und beim Lkw machen wir genau das Gegenteil. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!) Das stimmt nicht? – Dann gehen wir das einmal Punkt für Punkt durch: Der Infrastrukturanteil wird nicht valorisiert, das sind circa 45 Millionen Euro. Also das, was man sich herausholt, verliert man in dem Bereich wieder, deshalb verstehe ich das Argument nicht.
Die Ersatzmaut steigt für Pkws ganz normal an, für Lkws nicht – verstehe ich auch nicht wirklich –, und wenn jemand in Serie Mautprellerei begeht, wird das für Pkws ganz stark bestraft, für Lkws wiederum nicht, deshalb kann ich all die Argumente, die bis jetzt genannt wurden, nicht ganz nachvollziehen. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Umweltaspekt: Ich glaube, es ist jetzt keine Überraschung, dass Lkws mehr CO₂ produzieren, die Straße mehr beschädigen als Pkws, deshalb kann ich dieses Argument der Kostenwahrheit wirklich nicht nachvollziehen. Also ich glaube, es dürfte für jeden logisch sein, dass ein Lkw mehr Schäden auf den Straßen verursacht als ein Pkw.
Ich habe auch schon gehört, dass man auch an den Nachttempolimits rütteln möchte. Das Nachttempolimit von 60 km/h soll aufgeweicht werden. Das ist aus Lärmschutzgründen eigentlich nicht nachvollziehbar; und deshalb bringen wir auch einen Antrag ein:
RN/39.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt des Lärmschutz-Nacht-60ers für Lkw über 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur wird aufgefordert,
Also kurz zusammengefasst: Bei der digitalen Vignette würde ich super gerne zustimmen, kann aber leider nicht, weil die dazugehörige Mautnovelle nicht sehr umweltfreundlich ist; eigentlich ist es ein umweltpolitischer Wahnsinn. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.41
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/39.2
Präsident Peter Haubner: Der vom Herrn Abgeordneten verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister, den ich auch recht herzlich begrüße. – Bitte, Herr Bundesminister.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.