RN/45
12.02
Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1. Jänner 1997 begleitet uns die Vignette auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen. Sie alle erinnern sich wahrscheinlich auch noch an den legendären Vignettenman auf Ö3. Jetzt wird diese Vignette digital.
Seit 2004 gibt es die fahrleistungsabhängige Mautpflicht für Lkw. Beide, sowohl die Vignette als auch die Maut, leisten einen wertvollen Beitrag zum Bau, zum Betrieb und zur Erhaltung unseres Straßennetzes.
Nur zur Erinnerung: Die Aufwendungen der Asfinag betrugen im Jahr 2024 2,3 Milliarden Euro. Das ist gut investiertes Geld, Herr Bundesminister, in unsere Infrastruktur, in unsere Sicherheit, in unseren Standort. Der Straßenbau ist ein starker Wirtschaftsmotor.
Heute novellieren wir das Bundesstraßen-Mautgesetz. Es ist so, dass wir schließlich nach vielen Verhandlungsrunden eine Mautanpassung mit Augenmaß erreichen konnten und eine maximale Belastung abwehren konnten, indem wir bei den Infrastrukturkosten die Erhöhung ausgesetzt haben. Das erspart der Branche immerhin 45 Millionen Euro.
Es wurde schon gesagt: Die heute zu beschließende Gesetzesnovelle bietet auch Planungssicherheit und einen Anreiz für emissionsfreie Fahrzeuge, denn mit dem heutigen Beschluss wird für E-Lkws ein Bonus von 75 Prozent der Infrastrukturmaut bis 2030 garantiert.
Trotzdem, Herr Bundesminister: Die zusätzlichen Kosten schmerzen die Güterbeförderungsbranche. Sie wünscht sich deshalb auch Maßnahmen, die zur Produktivitätssteigerung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen könnten, ohne das Budget zu belasten. Die Branche setzt sich seit Längerem für die Abschaffung des Nachtsechzigers für Lkw ein. Ich habe da einen etwas anderen Zugang als der Kollege von den Grünen. Mittlerweile entsprechen sämtliche moderne Lkw der Kategorie eines lärmarmen Kraftfahrzeugs, sodass die ursprüngliche Intention des Nachtsechzigers, nämlich die Bevölkerung in der Nacht vor Lärm zu schützen, eigentlich obsolet ist.
Die Abschaffung des Nachtsechzigers würde für die Unternehmen eine relevante Effizienzsteigerung bringen. Ich darf Ihnen das vielleicht am Beispiel der Strecke Wien–Salzburg erklären. Diese Strecke beträgt rund 283 Kilometer. Ein Lkw mit 80 km/h könnte sie im Vergleich zu einem Lkw mit 60 km/h um 1 Stunde und 11 Minuten schneller fahren. Wie gesagt, Herr Bundesminister, das ist eine Maßnahme, die nichts kosten würde.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Güterbeförderungsbranche steht aktuell sehr unter Druck. Denken wir gemeinsam darüber nach, wie wir dieser so wichtigen Branche unter die Arme greifen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schroll [SPÖ].)
12.06
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.