RN/51
12.18
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Noch ganz kurz zu meinem Vorredner von der FPÖ: Wenn man dem zuhört, muss man sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger, holen Sie Ihre Esel und Pferde wieder aus dem Stall, zäumen Sie sie auf, denn wir werden uns wieder mit den Eseln und mit den Pferden fortbewegen müssen, wenn man der FPÖ so zuhört!
Ich möchte euch nur daran erinnern, dass unser Herr Bundesminister erst vor wenigen Wochen das größte Budget für den Rahmenplan für die ÖBB, nämlich fast 20 Milliarden Euro, vorgestellt hat. Vielleicht schreibt ihr euch das ins Stammbuch und lest euch diesen Rahmenplan einmal durch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Geschätzte Damen und Herren! Ich darf zum Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz und das Schifffahrtsgesetz geändert werden, hier ganz kurz Worte finden. Beim Schifffahrtsgesetz geht es vor allem um die schifffahrtspolizeiliche Regelung an den Schleusenanlagen. Wir haben auf österreichischem Staatsgebiet neun solcher großen Schleusenanlagen. Diese Schleusenanlagen sind mittlerweile auch ein großer Wirtschaftsfaktor im Bereich der Wasserstraßen und der Schifffahrt. Sehr, sehr viele Touristinnen und Touristen bewegen sich auf der Wasserstraße. Genauer gesagt ist für den Betrieb dieser neun Schleusenanlagen eine permanente schifffahrtspolizeiliche Verkehrsregelung und natürlich auch eine Schleusenaufsicht notwendig, was zu erheblichen Personal- und Sachaufwendungen führt.
Auch in meiner Heimatgemeinde Ybbs an der Donau wird solch eine Schleusenanlage im Donaukraftwerk Ybbs-Persenbeug betrieben. Jährlich, geschätzte Damen und Herren – und diese Zahl muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen –, passieren alleine die Schleusenanlage Ybbs-Persenbeug rund 11 000 Schiffe. Dividiert man das durch 365 Tage, so sind es 30 Schiffe pro Tag – die alles Mögliche an Material, aber natürlich auch Touristinnen und Touristen transportieren –, die durch diese Anlage kommen.
Dass diese Schiffe, egal ob sie Personen oder Waren transportieren, sicher durch die Schleusen kommen, ist den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort zu verdanken, die jeden Tag hervorragende Arbeit leisten. Und ich möchte an dieser Stelle diesem Personal einmal ein ganz großes Dankeschön aussprechen.
Wenn man nicht an der Donau – so wie ich – lebt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, kann man sich vielleicht gar nicht vorstellen, was sich da mittlerweile mit Kleinbooten, mit Kleinschiffen, mit großen Schiffen, mit Frachtschiffen, mit Personalschiffen abspielt. Die Arbeit dieses Personals ist also eine ganz, ganz wesentliche und wichtige.
Mit der Änderung des Schifffahrtsgesetzes schaffen wir nun eine Erleichterung und weniger Bürokratie für diesen Betrieb. Die Kostendeckung des Schleusenbetriebes erfolgt in Zukunft im Sinne des Verursacherprinzips durch die Inhaber. Durch eine direkte Verrechnung der Kosten entfällt künftig ein behördliches Tätigwerden, was zu einer administrativen Entlastung und Vereinfachung führt.
Aber auch in anderen Bereichen gibt es in Zukunft Erleichterungen, wie zum Beispiel beim Bezahlen von Organmandaten, für das ermöglicht wird, die Option der Bezahlung mittels Debit- oder Kreditkarten zu nutzen.
Zusätzlich wird klargestellt, dass sowohl Organe der Schifffahrtsaufsicht als auch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in ihrem durch Verordnung festgelegten Kompetenzbereich ermächtigt sind, Organstrafverfügungen und Geldstrafen einzuheben.
Beim Wasserstraßengesetz, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir eine Änderung vor, die es dem Bundesheer in Zukunft vereinfachen wird, wassergebundene Fahrzeuge am Bodensee zu führen. Aufwendige, teilweise mehrfache Genehmigungen werden dafür in Zukunft nicht mehr notwendig sein, was auch da zu einem reibungsloseren und schnelleren Ablauf führen wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
12.22
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.