RN/52

12.22

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Damen und Herren! Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Die Donau ist eine der wesentlichsten Wasserstraßen nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa, daher werden auf ihr viele Güter transportiert. Das entlastet auch viele Straßen, wie wir im Vorfeld gehört haben, und es betrifft viele Wirtschaftsbetriebe direkt, aber auch den Tourismus mit den Ausflugsschiffen, die dort natürlich stark frequentiert sind und durch die verschiedensten wunderbaren Regionen unseres Landes fahren.

Durch die Schleusen bei den Kraftwerken besteht die Möglichkeit, diese Barrieren zu überwinden, und 2005 hat die Bundesregierung die Aufgabe der Schleusenbetreiber an die Via Donau übergeben. Seither zahlen wir als Bund die finanzielle Unterdeckung für die Via Donau, rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Mit diesem Gesetz regeln wir es jetzt so, dass die Bezahlung ab jetzt nicht mehr durch den Bund erfolgt, sondern nach dem Verursacherprinzip, dass also jene, die die Kraftwerke betreiben, in Österreich eben Verbund, diese Gelder bezahlen. Ich halte das für richtig, dass wir damit nach dem Verursacherprinzip vorgehen, den Bund entlasten, auch Bürokratie zurückfahren und somit letztendlich eine Ordnung in einen Bereich bringen, in dem seit 2005 der Bund einen Ausgleich vorgenommen hat.

Auf der anderen Seite erfolgt die Genehmigung für das österreichische Bundesheer, am Bodensee stärker aktiv zu sein beziehungsweise zumindest die Berechtigung dafür zu haben. Ich glaube, das ist wichtig und das ist notwendig. Es ist eine Anpassung, deren Notwendigkeit anscheinend bisher nicht aufgefallen ist, und daher ist es gut, wenn das jetzt erledigt ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schroll [SPÖ].)

12.24

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer. Wunschredezeit: 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.