RN/64
12.53
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrtes Hohes Haus! Die Debatte hat es klargemacht: Es ist ganz, ganz wichtig, und wir haben uns in unserer Koalition vorgenommen, diese Novelle entsprechend vorzubereiten und umzusetzen.
Auch von meiner Seite vielleicht ein kurzer Appell an die Grünen, bei dieser Sache doch mit uns zu stimmen, weil es wirklich darum geht, ohne neue Bürokratie Klarheit, Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren zu bringen, und das ist doch schon etwas. Darauf kann man sich doch einlassen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Wir alle wissen es, gerade im UVP-Verfahren ist es manchmal sehr schwer bestimmbar (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP]), ob eine bestimmte Eisenbahninfrastruktur rechtlich eine Hochleistungsstrecke ist oder nicht. Das führt zu Recht zu Unsicherheit und im Worst Case zu Aufhebungen von Bescheiden, die jahrelang erkämpft und erarbeitet wurden, was zu teuren Verzögerungen beim Ausbau unseres Bahnnetzes führen kann.
Deshalb erlaube ich mir noch einmal, hiermit drei Dinge festzuhalten:
Erstens: Bestimmte funktionale Verbindungen innerhalb von Knoten sowie bestimmte Umfahrungen sind künftig direkt im Gesetz Hochleistungsstrecken ohne Verordnungsschleife. Das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig.
Zweitens: Zukünftige Verordnungen müssen so gefasst sein, dass Anfang, Zwischenpunkt und Endpunkt eindeutig bestimmbar sind, damit transparent nachvollziehbar und kartendarstellend.
Drittens: Wir verlängern Übergangs- und Sicherungsfristen, damit UVP-Verfahren realistisch innerhalb vom rechtlichen Rahmen abgewickelt werden können.
Damit wird das Verfahren robuster und gerichtsfest. Es schafft Klarheit, und das wollen wir doch alle im Schienenbereich haben, also ersuche ich um eine breite Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
12.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerhard Deimek. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.