RN/72
13.16
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Geschätzter Vorredner von der ÖVP, Kollege Elian, Sie müssen schon Kollegen Darmann richtig zuhören, wenn er seine Rede hält (Abg. Hanger [ÖVP]: Das ist schwierig!), wenn Sie unsere freiheitliche Linie kritisieren. – Na ja, das ist schon ein Problem, das ein bissel allgemeiner ist. Reden wir einfach einmal darüber!
Wenn Sie ein Gesetzespaket vorlegen, in dem unstrittige Punkte drinnen sind, die wir auch unterstützen können, wie beispielsweise den verbesserten Datenaustausch auf europäischer Ebene – und das ist ja auch nicht Ihre Idee, sondern das ist eine Umsetzung von EU-Vorgaben –, und wir Freiheitliche sagen dann, dass wir diesem Teil zustimmen könnten, dann müssen Sie das schon zur Kenntnis nehmen. Wenn wir aber dann dennoch gegen das gesamte Gesetzespaket stimmen, dann hat das meistens den Grund, dass Sie zusätzlich noch einige Regelungen hineinverpacken, die einfach absurd, Nonsens und gegen die innere Sicherheit Österreichers sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kann das auch in meiner Rede noch einmal ganz kurz erklären, und damit sind wir schon dabei: Ich würde Sie wirklich bitten, liebe Vertreter der Regierungsfraktionen, lieber Herr Innenminister – und damit sind wir, glaube ich, ganz, ganz tief in der Mitte der österreichischen Bevölkerung und ganz klar auf der Seite der ganz breiten Mehrheit der österreichischen Bevölkerung –: Bitte hören Sie auf mit der Attraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Einwanderung (Abg. Gödl [ÖVP]: Hören Sie auf, so einen Blödsinn zu erzählen!), und zwar durch Übererfüllung von EU-Vorgaben!
Die erfolgreichsten und wohlhabendsten Länder auf der Welt haben ein strenges Einwanderungssystem, die Schweiz, die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien und viele andere, und all das sind Länder, die mittlerweile – leider durch Ihre Wirtschaftspolitik – in Relation zur Republik Österreich gemessen am BIP pro Kopf erfolgreicher und wohlhabender geworden sind.
Wenn Sie heute nach Nordamerika fliegen wollen oder in irgendein beliebiges Land außerhalb der Europäischen Union, benötigen Sie für die Einreise ein Visum, einen Sichtvermerk, ohne Visum werden Sie nicht weit kommen, da wird Ihnen die Einreise verweigert werden. Und was tun Sie, Herr Innenminister, verantwortlich für das Asyl- und Fremdenrecht der Republik Österreich, für dessen Vollziehung? – Sie behaupten immer, die Tür ist zu, im übertragenen Sinn, aber Sie machen die Fenster zur Einreise auf und lassen sie auch sperrangelweit offen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist die von Ihnen bedauerlicherweise gewollte Rechtslage: Wer kein Asyl erhält, erhält subsidiären Schutz. Wer keinen subsidiären Schutz erhält, erhält ein humanitäres Bleiberecht. Wer kein humanitäres Bleiberecht erhält, der bleibt trotzdem in Österreich und wird nicht abgeschoben, jedenfalls nicht in Länder im islamischen Raum, denn es kann ja nicht garantiert werden, dass dort nichts Schlimmes passiert.
Und als wäre die Republik Österreich nicht ohnehin aufgrund ihrer Rechtslage eines der einwanderungsfreundlichsten und asylfreundlichsten Länder der Welt, das zu massenhafter Armutszuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls einlädt, gehen Sie mit der heutigen Beschlussvorlage – und das ist ein Punkt, warum wir ablehnen – noch einen Schritt weiter und schaffen im § 30 des Fremdenpolizeigesetzes eine neue Reisegenehmigung aus humanitären Gründen.
Also diese absurde Geschichte des ÖVP-geprägten Asyl- und Fremdenrechts bekommt ein weiteres Kapitel: Wer kein Visum für die Einreise nach Österreich hat und auch kein Visum für die Einreise bekommen kann, aus welchem Grund auch immer, der erhält nun eben eine Reisegenehmigung aus humanitären Gründen. Und Ihre Rechtfertigung ist: Wir setzen damit ja eine Vorgabe der Europäischen Union um. (Abg. Gödl [ÖVP]: Das ist ein reines Märchen, was du erzählst!)
Ich habe hier die Verordnung vor mir, Artikel 44 dieser Etias-Verordnung, und demzufolge – und das ist ja der Wortlaut der Verordnung, das ist ja nicht eine freiheitliche Erfindung – „kann“ – kann! – „der Mitgliedstaat,“ – also beispielsweise Österreich – „in den der betreffende Drittstaatsangehörige einreisen möchte, ausnahmsweise eine Reisegenehmigung mit räumlich begrenzter Gültigkeit erteilen, falls dieser Mitgliedstaat dies aus humanitären Gründen“ tun will und das „für erforderlich erachtet“.
Das heißt, die Europäische Union überlässt es dem eigenen Ermessen der Mitgliedstaaten, dem österreichischen Gesetzgeber, ob wir solche humanitären Reisegenehmigungen vorsehen wollen oder nicht. (Abg. Prammer [Grüne]: Das ist jetzt genauso!)
Was tun Sie? Was tun Sie? Wen wundert hier Ihre Entscheidung noch? Natürlich entscheiden Sie sich wieder dafür – das war ja leider zu erwarten –, dass Sie freiwillig solche humanitären Reisegenehmigungen im Fremdenpolizeigesetz vorsehen wollen und dafür sorgen, dass der Asylstandort Österreich noch attraktiver wird, als er ohnehin schon ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist genau der Punkt. Das europäische Fremdenrecht ist ohnehin schon dysfunktional und absurd genug, aber es überlässt vieles den Mitgliedstaaten. Überall dort, wo Sie gesetzliche Regelungen selbst gestalten können, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, auch von den Grünen, die das ja auch unterstützen, überall dort, wo wir gesetzliche Regelungen selbst gestalten könnten, tun Sie das immer zur weiteren Beförderung der Asylzuwanderung und gegen die Interessen der österreichischen Bevölkerung. Dieses Land bräuchte einen Systemwechsel in diesem Bereich, eine echte Schubumkehr im Asyl- und Fremdenrecht. Mit Ihnen, Herr Innenminister, wird das bedauerlicherweise nicht möglich sein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Wo finden Sie das, wovon Sie reden?)
13.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.