RN/77
13.32
Abgeordneter Reinhold Maier (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kollege Greylinger, ich weiß nicht, wo du jetzt sitzt, aber auch von mir alles Gute! Wir haben ja doch 10 Jahre gemeinsam im Zentralausschuss zusammen gearbeitet. Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Also wirklich: Wenn ich mir die Redebeiträge der Abgeordneten der Regierungsparteien von gestern und heute anhöre, dann stelle ich mir ernsthaft die Frage: Meint ihr wirklich alles ernst, was ihr da von euch gebt? Es ist wirklich unerhört! Die Menschen draußen haben nämlich wirklich schon den Glauben an diese Regierung verloren. Das ist auch gut so, denn ihr liefert nichts – speziell im Sicherheitsbereich, Herr Innenminister –, außer Ablenkung, einer Showpolitik und dem Ausverkauf unserer Souveränität nach Brüssel.
Die Fakten sprechen ja wirklich eine deutliche Sprache: eine in Europa nahezu einzigartige Teuerung, ein Budgetdefizit von 4,9 Prozent, ein nach links abgebogener Innenminister, der die linksextremistische Antifa hofiert und nicht hinter seinen Kolleginnen und Kollegen steht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Zorba [Grüne]: Der Karner ist, glaube ich, nicht links!)
Ganz abgesehen von der Frau Justizministerin, die die Antifa ja gar nicht kennt (Abg. Zorba [Grüne]: Wenn euch der Karner schon zu links ist: Wo steht ihr eigentlich?), und eine Außenministerin – ja genau, Kolleginnen und Kollegen von den NEOS –, die unsere Neutralität an die Nato verkauft und unser Geld im Ausland verschleudert. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)
Zumindest wir von der FPÖ unterstützen jeden Antrag und jedes Gesetz, das die Menschen in unserem Land auch wirklich unterstützt. Genau deshalb stimmen wir auch beim nächsten Tagesordnungspunkt einem Antrag der Grünen zu. Ich brauche nicht explizit zu erwähnen, dass wir ideologisch mit den Grünen nichts zu tun haben, aber uns geht es da um die Sache, und die Sache ist gut. Deshalb stimmen wir da auch zu. (Zwischenruf des Abg. Oxonitsch [SPÖ].)
Das vorliegende Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung lehnen wir aber ab. Warum lehnen wir das ab? (Abg. Schwarz [Grüne]: Ihr wollt das Innenministerium haben!) Das geplante Etias-System bedeutet wirklich einen Ausverkauf unserer staatlichen Souveränität und unserer nationalen Eigenständigkeit. Kollege Leinfellner hat es auch schon gesagt: Die Reisebewilligungen sollen künftig automatisiert durch ein zentrales EU-System gemacht werden, ohne österreichische Mitwirkung und nationale Kontrolle. Nur wenn es Sicherheitsbedenken gibt, dürfen wir mitschauen. Dann haben wir wieder die Kompetenz und dann dürfen wir das machen – aber nur in diesem Fall.
Zusätzlich fällt mit diesem Gesetz auch die Visumspflicht für Drittstaatsangehörige, die als Saisonarbeiter zu uns kommen wollen. Auch da entscheidet künftig nur Etias, und wir verlieren erneut nationale Kontrolle.
Besonders kritisch – Kollege Darmann hat es auch schon vorgebracht – ist aber die Formulierung zu Reisegenehmigungen aus humanitären Gründen. Das ist nichts anderes als eine Öffnung von Tür und Tor für weitere Migration. Nichts anderes! Genau über dieses Hintertürl wird die Migration dann gesteigert.
Mit diesem Gesetz gibt Österreich ein weiteres Stück Selbstbestimmung nach Brüssel ab, doch die Mehrheit der Österreicher will das nicht. Die will genau das nicht. Die Mehrheit der Österreicher will, dass wir national in Österreich entscheiden können, wer nach Österreich kommt und wer nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Was wir brauchen, ist wirklich eine vollständige Schubumkehr im Asylwesen und ein kompletter Asylstopp, wie es von uns auch gefordert wird. Ihr seid auch eingeladen, dass ihr das unterstützt. Wenn die EU das nicht schafft, müssen wir das eben national in Österreich machen. Hört genau deshalb mit dem Ausverkauf unserer Souveränität nach Brüssel auf! Wenn ihr das nicht könnt oder nicht wollt, macht wenigstens den Weg frei für Neuwahlen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.36
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.