RN/103

15.21

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer und Zuseherinnen auf der Galerie und daheim vor den Geräten! Lassen Sie mich zu Beginn kurz ausholen, denn in Österreich ist gerade etwas wirklich Historisches geschehen: Unser Fußballnationalteam hat sich in einem Spiel, das an Spannung leider nicht zu überbieten war, gegen Bosnien-Herzegowina durchgesetzt (Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Sie haben aber nicht gespielt! Sie haben aber nicht gespielt, Frau Staatssekretärin!) und hat sich so exakt 28 Jahre nach dem letzten WM-Spiel wieder aus eigener Kraft für eine Weltmeisterschaft qualifiziert. (Beifall bei SPÖ und NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Gewessler [Grüne].)

Als Sportstaatssekretärin ist es mir daher eine außerordentliche Ehre und Freude, heute hier an dieser Stelle dem Team und Teamchef Ralf Rangnick zu dieser großartigen Leistung gratulieren zu dürfen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Jetzt zum Thema der Dringlichen Anfrage, die ich in Vertretung des Vizekanzlers, der heute Termine in den Bundesländern wahrnimmt, beantworten darf. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: So wichtig ist ihm das Parlament!) 

In der Dringlichen Anfrage wird beispielsweise der Kampf gegen die Teuerung angesprochen. Gerade in diesem Bereich sind der Bundesregierung in den vergangenen Tagen weitreichende Schritte gelungen, von denen Österreich noch lange profitieren wird. (Ruf bei der FPÖ: Aha? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher?) Allem voran kämpfen wir entschlossen gegen den so ungerechten und den Menschen einfach nicht erklärbaren Österreichaufschlag bei den Lebensmittelpreisen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und was ist da jetzt gelungen? – Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Was heißt das? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und was ist Ihnen da gelungen?) Es ist nicht einsehbar, dass dasselbe Eis in Deutschland 3 Euro und in Österreich 6 Euro kostet. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ja, und was ist gelungen? – Ruf bei der FPÖ: Nichts! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Gelungen ist nichts! – Abg. Wurm [FPÖ]: Das Problem kennen wir, aber was ist die Lösung, Frau Kollegin?) Es ist auch nicht einsehbar, dass Schokolade, die in Österreich produziert wird, im Ausland mehr kostet als im heimischen Lebensmittelhandel. Ich bin überzeugt davon, dass es uns hier gelingen wird, eine effektive Allianz auf der europäischen Ebene zu schmieden, um diesem Graus auch endlich ein Ende zu bereiten. Das wird die Lebensmittelpreise langfristig (Abg. Steiner [FPÖ]: Wann?) und nachhaltig um 8 Prozent senken. (Abg. Steiner [FPÖ]: Wann? Wann?) Ich lade die FPÖ-Abgeordneten auf der europäischen Ebene ein, hier gemeinsam mit uns gegen den Österreichaufschlag zu kämpfen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo wird denn da verhandelt?) 

Wir haben mit dem neuen Shrinkflation-Gesetz (Ruf bei der FPÖ: Was?) Mogelpackungen im Supermarkt (Abg. Wurm [FPÖ]: Wo ist das Gesetz, Frau Kollegin? Wo ist das?) einen effektiven Riegel vorgeschoben. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo ist das Gesetz? Das gibt’s noch nicht!) Bislang waren all diese Tricksereien möglich (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Jetzt immer noch, weil es gibt noch kein Gesetz!): mit geringfügig verringerten Mengen, während absichtlich die Packungsgröße gleich bleibt. Diese Täuschungen zulasten der Kundinnen und Kunden wird es dank dieser Bundesregierung in Zukunft nicht mehr geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Dringliche Anfrage der FPÖ hat mich auch deshalb sehr verwundert, weil vor wenigen Tagen FPÖ-Chef Kickl eine Presseaussendung zum Thema Mieten verfasste, deren Inhalt man so zusammenfassen kann: Wir wollen genau das, was die Regierung bereits umgesetzt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Kickl [FPÖ] – erheitert –: Oje! Abg. Wurm [FPÖ]: Kabarettreif! – Abg. Steiner [FPÖ]: ... zu viel Punsch am Weihnachtsmarkt erwischt, ha?) – Nur wollen Sie halt ein bisschen weniger Vorteile für die Menschen und ein bisschen mehr für die Vermieter. Sich jetzt hier und heute hinzustellen und den Vizekanzler zu kritisieren (Abg. Steiner [FPÖ]: Der sich gar nicht hereintraut ...!), der mit der Mietpreisbremse wirklich Historisches geschafft hat, während man selbst konstant nur auf der Bremse steht, ist leider sehr durchsichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

An dieser Stelle möchte ich schon einmal den Spieß auch umdrehen und die FPÖ fragen, was sie denn eigentlich tut, um Österreich wieder auf die wirtschaftliche Überholspur zu bringen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Bergsteigen! Bergsteigen geht er!) Überall dort, wo die FPÖ auf Länderebene besonders stark ist, zeigt sie nämlich ein anderes Gesicht: 

In Oberösterreich hat Landeshauptmannstellvertreter Haimbuchner etwa Alleinerziehenden und Studierenden trotz des stetigen Anstiegs der Mietpreise in der Vergangenheit die Wohnbeihilfe einfach ersatzlos gestrichen. (Rufe bei der SPÖ: Uhhh! – Ruf bei der FPÖ: Das stimmt so nicht!) In der Steiermark hat die blau-schwarze Landesregierung die Häuslbauerförderung, die den Traum vieler junger Menschen vom Eigenheim hätte ermöglichen sollen, ebenso einfach gestrichen. (Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Uhhh!) Und auch in meinem Heimatbundesland Salzburg wurde unter Beteiligung der FPÖ der Heizkostenzuschuss von 600 Euro auf 250 Euro zusammengestutzt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: In Wien gibt’s gar keinen!), und den Pflegekräften wurden die Löhne gekürzt. (Neuerliche Rufe bei der SPÖ: Uhhh! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Schauen Sie, in Wien gibt’s gar keinen, Frau Staatssekretärin! – Abg. Steiner [FPÖ]: Von was redest denn du? – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Steiner [FPÖ]: Von was redest du denn?)

Im Gegensatz dazu arbeiten der Vizekanzler und sein Team mit größter Entschlossenheit daran, einen wirtschaftlichen Schlamassel zu beheben, den wir nicht verursacht haben. Wir haben in einer herausfordernden Zeit Verantwortung übernommen, obwohl wir nicht für diese Lage verantwortlich sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch einmal kurz zum Thema Mieten: Da ist unter Vizekanzler Andreas Babler enorm viel weitergegangen. So gibt es nun erstmals Preiseingriffe in ungeregelte private Mieten. Wenn die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als 3 Prozent beträgt, darf der über 3 Prozent hinausgehende Teil der Inflation nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Ebenso ist neu, dass Wertanpassungen künftig nur noch einmal pro Jahr vorgenommen werden dürfen. 

Ebenso haben wir die Mietpreisbremse für den geregelten Bereich erweitert. (Abg. Kickl [FPÖ]: Wann ist die beschlossen worden?) Ohne Mietpreisstopp (Abg. Kickl [FPÖ]: Wann ist die beschlossen worden?) im heurigen Jahr wären die Mieten im geregelten Bereich dieses Jahr ab April automatisch entsprechend der Inflation im Durchschnitt um mehr als 3 Prozent erhöht worden. Das hat die Bundesregierung mit dem Mietpreisstopp für das Jahr 2025 verhindert und somit die Inflation gebremst. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sorgen mit der Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre auch dafür, dass die Menschen mehr Stabilität und Planungssicherheit in Sachen Mieten erhalten. In einem nächsten Schritt wird die Bundesregierung nun mithilfe des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dafür sorgen, dass die viel zu hohen Energiepreise endlich nach unten kommen. Und wir sorgen mit dem neuen Gesetz auch dafür, dass die Versorgungssicherheit steigt und die Chance von Blackouts weiter reduziert wird. Das ist, wie auch der Wirtschaftsminister vollkommen zu Recht betont, die größte Reform in diesem Bereich seit 20 Jahren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Wir werden aber auch damit nicht aufhören, sondern arbeiten selbstverständlich parallel schon an vielen weiteren Entlastungsmaßnahmen, allen voran an einem Krisenmechanismus für den Energiebereich. (Ruf bei den Grünen: ... angekündigt!) Mit dessen Hilfe sorgen wir dafür, dass künftig in Krisenzeiten der Strompreis auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Das ergibt je nach Bundesland eine Ersparnis in der Höhe von mehreren Hundert Euro für alle Familien, aber auch für unsere Klein- und Mittelbetriebe. Lassen Sie es mich in aller Klarheit sagen: Wenn es diesen Mechanismus zu Beginn des Ukrainekriegs und damit zu Beginn der Energiekrise schon gegeben hätte, dann wäre die Situation heute eine komplett andere. (Beifall bei der SPÖ.)

Denn: Was ist damals passiert? – Die Energiepreise sind horrend nach oben geschossen, weil der Gaspreis gestiegen ist. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Warum ist denn der gestiegen, Frau Staatssekretärin?) Das hätte aber in Österreich, das seinen Strom fast ausschließlich aus erneuerbaren Quellen erzeugt, nie zu derartigen Preissteigerungen führen dürfen, denn unsere heimischen Energieversorger haben den Strom dank unserer Investitionen als Staat auch weiterhin um 3 bis 4 Cent hergestellt, verkauft haben sie ihn aber um bis zu 30 Cent. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wahnsinn! Und Wien Energie war auch dabei?) Die daraus resultierenden Rekordgewinne flossen dann in die Reserven und Dividenden der Energiekonzerne. 

Dieser Schaden in Sachen Inflation ist bereits angerichtet und nicht mehr ohne Weiteres zu reparieren. Schuld daran war und ist weiterhin das Merit-Order-System, demzufolge sich der Strompreis immer nach dem teuersten Anbieter richtet. Österreich, das seinen Strom günstig und grün produziert, wurde so zur wirtschaftlichen Geisel von Gaskraftwerken. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Eines kann ich Ihnen versprechen: Diese Bundesregierung wird sich auf der europäischen Ebene mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dieses vollkommen unverständliche System schon bald der Vergangenheit angehört. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steiner [FPÖ]: Da haben wir ja gute Aussichten!)

Ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen. 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Die Bekämpfung der Teuerung ist, wie bereits ausgeführt, oberste Priorität der Bundesregierung. Erst diese Woche hat die Bundesregierung eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, die die Preise senken sollen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wenn so „oberste Priorität“ ausschaut!) Damit diese schnell wirksam werden, braucht es teilweise auch Zweidrittelmehrheiten. Hier liegt es also an den Oppositionsparteien, rasch eine Beschlussfassung im Nationalrat zu ermöglichen. 

Zu den Fragen 5 und 6: 

Die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung ist im Regierungsprogramm vereinbart. Das Thema wird mit den Bundesländern im Rahmen des Finanzausgleichs verhandelt werden. Der Ball liegt bei den Ländern. 

Der steirische FPÖ-Landeshauptmann kann als derzeitiger Vorsitzender in der Landeshauptleutekonferenz gerne einen Vorstoß dazu machen. Wir sind jederzeit bereit, Gespräche in diese Richtung zu führen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 7:

Die Bundesländer können im Rahmen ihrer Abgabenautonomie die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages autonom per Landesgesetz festlegen. Die Bundeshauptstadt Wien macht derzeit genau das. Andere Länder, auch mit FPÖ-Regierungsmitgliedern, könnten dem jederzeit folgen. 

Zu den Fragen 8 und 9: 

Die Bundesregierung arbeitet gerade an Konzepten zur günstigen Finanzierung von Investitionen in den Wohnbau. Bestehende Instrumente werden derzeit evaluiert, die Abrufung optimiert sowie neue Instrumente geprüft. Solche Instrumente wären etwa Förderbanken oder die genannte Wohnbauinvestitionsbank, wobei hier insbesondere EU-rechtliche und haushaltsrechtliche Fragestellungen untersucht werden.

Außerdem beobachten wir auch ganz genau die Entwicklungen auf der europäischen Ebene, wo die Europäische Investitionsbank aktuell gerade günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten für den Wohnbau erarbeitet. Die Bundesregierung setzt sich außerdem auf der europäischen Ebene dafür ein, dass es zu keiner Schlechterstellung des gemeinnützigen Wohnbaus aus beihilfenrechtlicher Sicht kommt. 

Zur Frage 10:

Der Bund schaffte bereits die Möglichkeit, dass Länder verbilligte Darlehen an Häuslbauer vergeben. Zusätzliche Förderungen durch die Länder werden im Rahmen ihrer Kompetenz für die Wohnbauförderung abgewickelt. Der Bund unterstützt die Länder dabei mit Zweckzuschüssen. 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Mietpreisbremse wurde von der Bundesregierung beschlossen und setzt die Mieterhöhungen im regulierten Bereich heuer komplett aus und deckelt sie nächstes Jahr mit 1 Prozent und übernächstes Jahr mit 2 Prozent. Das hat, wie das Wifo gerade bestätigt hat, einen klar inflationssenkenden Effekt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

Gleichzeitig wird erstmals auch im unregulierten Wohnungsmarkt eingegriffen und eine Regelung geschaffen, die bei zukünftigen Teuerungskrisen wirksam die Mieterhöhungen ausbremst. Soweit ich informiert bin, wird die Mietpreisbremse am 2. Dezember unverändert im Bautenausschuss beschlossen.

Zur Frage 13:

Bei den Befristungen hat die Bundesregierung die Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre für gewerbliche Vermieter:innen vorgeschlagen. Das gilt für alle neu geschlossenen und erneuerten Mietverträge. Damit entschärft die Bundesregierung den Trend zu kurzer Befristung und schafft Planungssicherheit für die Mieterinnen und Mieter. Das ist ein wichtiger Schritt, denn mittlerweile sind drei von vier neu abgeschlossenen Mietverträgen im privaten Bereich befristet. Das haben wir im Regierungsprogramm so vereinbart und umgesetzt, und daran halten wir uns. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Fragen 14 bis 23:

Was Ihre Fragen zum Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus betrifft: Es ist bereits jetzt gemeinnützigen Bauvereinigungen verboten, Anlegerwohnungen zum Regelgeschäftspreis zu errichten. Die Verhinderung von Spekulation mit Wohnbau ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Deshalb findet sich im Regierungsprogramm auch das Bekenntnis, dass von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtete Wohnungen keine Spekulations- oder Anlageobjekte sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb soll der interpretatorische Spielraum beim Verkauf von frei finanzierten Wohnungen auch eine Klärung erfahren, dass die Selbstnutzung deutlich im Vordergrund steht und jede andere Nutzungsart einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung unterliegt. Wir werden sicherstellen, dass auch dieser Punkt im Rahmen einer kommenden Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit werden wir eine Unsicherheit bereinigen, die im Übrigen von der FPÖ im Jahr 2019 eingebracht und beschlossen wurde. 

Für alle weiteren Fragen darf ich auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus und insbesondere auf die Anfragebeantwortung 391/AB vom 31.3.2025 in dieser Frage verweisen. 

Zu den Fragen 24 und 25:

Der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen hat die Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt.

Zu den Fragen 26 bis 33:

Ich darf eingangs anmerken, dass der soziale Wohnbau, insbesondere in Wien, ein international anerkanntes Vorbild für leistbares Wohnen ist, auf das wir wohl alle sehr stolz sein sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen handelt es sich um keinen Gegenstand der Bundesverwaltung. 

Zur Frage 34:

Es liegt seit 2022 in der Möglichkeit der Bundesländer, Leerstandsabgaben einzuheben und so zusätzlichen Wohnraum zu mobilisieren. Das würde auch sicherstellen, dass die entsprechenden Datengrundlagen geschaffen werden. 

Ich freue mich hier sehr auf Ihre Unterstützung gegenüber den jeweiligen FPÖ-Landesregierungsmitgliedern. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gewessler [Grüne]: Aber Wien könnte einmal anfangen! Das wäre super!) 

Abschließend möchte ich die FPÖ gerne zu einer konstruktiven Mitarbeit einladen: Lassen Sie uns gemeinsam, Opposition und Regierung, an einer besseren Zukunft für Österreich arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

15.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Staatssekretärin. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung keine Rednerin und kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberlechner. Ich erteile es ihm. Die eingemeldete Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.