RN/167
19.38
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Abgeordnetem Hörl wird eine Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes sowie eine Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen vorgeworfen.
Der Immunitätsausschuss hat einstimmig beschlossen, da einen politischen Zusammenhang zu sehen und der behördlichen Verfolgung nicht zuzustimmen. Das wäre grundsätzlich Grund genug, sich hier heute eigentlich nicht zu Wort zu melden, dennoch ist dieses Auslieferungsbegehren der Rede wert, zumal es ein Unikum in der parlamentarischen Tradition darstellt.
Wenn ich sage, wir haben den politischen Zusammenhang bejaht, dann stimmt das eigentlich nur vordergründig. In Wahrheit ist nämlich das Auslieferungsbegehren des Landesgerichtes Innsbruck inhaltlich so dürftig, dass die Mitglieder des Immunitätsausschusses gesagt haben: Auf dieser Basis können wir genau gar nichts feststellen, und daher stellen wir uns im Zweifel schützend vor den Abgeordneten – in diesem Fall vor den Abgeordneten Hörl. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS.)
Man kann vermuten, dass sich dieses Auslieferungsbegehren auf ein älteres Auslieferungsbegehren bezieht, allerdings sind Vermutungen in so wichtigen Angelegenheiten keine Basis, auf der wir unser freies Mandat ausüben können.
Ich habe bereits in den letzten Sitzungen betreffend das Auslieferungsbegehren des Abgeordneten Deimek darauf hingewiesen und eingemahnt, dass die Auslieferungsbegehren in ihrer Qualität immer schlechter werden, dass die Justiz weit hinter den Ansprüchen ihrer eigenen Erlässe zurückbleibt, wonach die Auslieferungsbegehren so zu formulieren sind, dass sie eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für uns sind und dass uns auf Verlangen auch Aktenkopien zur Verfügung zu stellen sind.
Kaum war meine Rede verklungen, kam das Auslieferungsbegehren in der Sache Deimek und hat mich in einer traurigen Art und Weise bestätigt. Daher hat sich auch der Präsident des Nationalrates mit heutiger Post an die Justizministerin gewandt und die Einhaltung der diesbezüglichen Erlässe eingemahnt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.41
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.