RN/168
19.41
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wenn wir hier im Plenum über die Immunität von Abgeordneten diskutieren, dann wird das oft in der Bevölkerung nicht verstanden und kann der Hintergrund nicht nachvollzogen werden. Man muss sich das historisch überlegen.
Es geht darum, dass man vor vielen Jahren, als die Demokratie noch in den Kinderschuhen steckte – aber die Frage ist immer noch relevant –, Abgeordnete, die Funktionsfähigkeit eines Parlaments vor willkürlicher Verfolgung durch die Polizei, durch Ermittlungsbehörden und dergleichen schützen wollte.
Deswegen gibt es einerseits selbstverständlich die berufliche Immunität, das heißt, wir sind geschützt bei all dem, was wir hier sagen, aber andererseits auch die außerberufliche Immunität. Also wenn ein Abgeordneter im Rahmen seiner politischen Tätigkeit, sei es bei einer Pressekonferenz, bei einer Wahlveranstaltung oder wo auch immer, seine politische Meinung von sich gibt, ist er selbstverständlich auch geschützt, weil anderenfalls die Möglichkeit bestünde, dass die Justiz beispielsweise oder wer auch immer diesen Abgeordneten willkürlich verfolgt, das vielleicht auch bei einer großen Anzahl von Abgeordneten macht und dass am Schluss dieses Haus nicht mehr funktionsfähig ist. Das heißt, es gibt gute Gründe, wieso diese Immunität immer noch existiert.
Kollege Nemeth hat es schon angesprochen: Wenn die Justiz, die Staatsanwaltschaft, der Meinung ist, dass wir hier die Immunität eines Abgeordneten aufheben sollten, weil eine Tat, ein inkriminierter Sachverhalt nichts mit der beruflichen Tätigkeit des Abgeordneten zu tun hat, dann muss die Justiz, die Staatsanwaltschaft, das begründen.
Deswegen ist es so irritierend. Das ist ein nicht öffentliches Dokument, aber ich brauche gar nichts aus dem Dokument zu zitieren, weil – und das ist das Schlimme – in diesem Dokument nichts drinnen stand. Das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft hat sich auf das bezogen, was auch im Bericht des Immunitätsausschusses steht, nämlich dass der Verdacht einer strafbaren Handlung nach § 181 StGB und § 282 StGB vorliegt. Ich weiß nicht, wie ich daraus ableiten kann, meine Aufgabe wahrzunehmen, nämlich zu schauen, ob es einen politischen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Abgeordneten Hörl gab – weil ich noch nicht einmal weiß, was ihm vorgeworfen wird, außer etwaiger Tatbestände, aber ich kenne keinen Sachverhalt, ich kenne nichts!
Jetzt will ich selbstverständlich nicht sagen, dass das willkürlich von der Justiz ist, aber es ist hoch problematisch, weil wir unserer Tätigkeit als Abgeordnete im Immunitätsausschuss so gar nicht nachgehen können. Deswegen ist es für mich klar: Solange Auslieferungsbegehren so kommen und wir nicht einmal wissen, worum es geht, können wir weder feststellen, ob es einen politischen Zusammenhang gibt, noch können wir feststellen, dass es keinen politischen Zusammenhang gibt. Dementsprechend ist die einzig logische Antwort darauf, dass wir diesem Auslieferungsbegehren schlichtweg nicht stattgeben. (Beifall bei den NEOS.)
19.44
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Zarits.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.