RN/169

19.44

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen, meinen Vorrednern, nur recht geben und inhaltlich dementsprechend auch alles mittragen, was gesagt wurde. 

Prinzipiell möchte ich zwei Punkte festhalten: Der Nationalrat und damit auch wir als Immunitätsausschuss sind nicht dazu da, darüber zu entscheiden, ob eine strafbare Handlung vorliegt, ja oder nein, sondern das ist allein die Aufgabe der Gerichte, und das ist gut so.

Unsere Aufgabe als Immunitätsausschuss ist es, festzustellen, ob eine inkriminierte Handlung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Abgeordneten besteht. Das tun wir in vielen Fällen; der Immunitätsausschuss hat in dieser GP ja schon des Öfteren getagt. 

Zum Fall Hörl möchte ich noch eines sagen: Am 29.9.2024 haben ja bekanntlich die Nationalratswahlen stattgefunden und danach wurde Franz Hörl für die ersten acht Monate kein Nationalratsmandat zugeordnet. So wurde auch ein Verfahren gegen ihn geführt, das am 17.6.2025 zu einem Freispruch geführt hat; nur dass man das bezüglich dieser Angelegenheit auch einmal erwähnt.

Was Kollege Scherak und Kollege Nemeth angesprochen haben, dass die Auslieferungsbegehren qualitativ so sind, wie sie eben sind, ich würde sagen, nicht das Gelbe vom Ei sind, dazu muss ich festhalten, das erschwert uns die Arbeit im Immunitätsausschuss natürlich sehr. Ich bedanke mich beim Nationalratspräsidenten, der die Diskussion darüber in die Präsidiale gebracht und einen Brief an die Justizministerin verfasst hat, dass wir als Immunitätsausschuss qualitativ höherwertige Auslieferungsbegehren haben wollen, um eben auf Grundlage von Fakten und Inhalten entscheiden zu können. 

Ich bin dem Nationalratspräsidenten dankbar und hoffe, dass im nächsten Immunitätsausschuss, wann immer der auch sein möge, diese Begehren anders und qualitativ höherwertig gestaltet sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

19.46

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.