RN/170
19.46
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Immunitätsausschuss hat sich gestern, also am Mittwoch, mit dem Ersuchen des Landesgerichtes Innsbruck um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Franz Hörl befasst. Es wurde einstimmig ein Zusammenhang der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Hörl festgestellt. Die behördliche Verfolgung wird somit erst fortgesetzt, wenn der Herr Abgeordnete aus dem Nationalrat ausscheidet.
Wir haben natürlich im Ausschuss bereits mehrfach diskutiert, dass eine formal einheitliche Vorgehensweise wünschenswert wäre. Im Auslieferungsersuchen sollte der Sachverhalt für das Parlament erkennbar und nachvollziehbar sein. Die Abgeordneten, die im Immunitätsausschuss sitzen, sollten sich zumindest ein Bild vom Sachverhalt machen können. Daher ist es einfach zu wenig, nur auf Paragrafen hinzuweisen.
Warum wir doch zu diesem Schluss gekommen sind, ist bereits erwähnt worden. Es gab dieses Verfahren in der vorhergehenden Gesetzgebungsperiode. Aber anzunehmen, dass dann hier nach Ende einer Gesetzgebungsperiode die Informationen den neu gewählten Abgeordneten und dem neu eingesetzten Immunitätsausschuss zur Verfügung stehen, das ist, glaube ich, nicht zulässig. Insofern: Nur der Verweis auf bestimmte Paragrafen ohne eine Sachverhaltsdarstellung ist deutlich zu wenig.
Wir haben uns natürlich aus den Medien und aus der Berichterstattung und aus den Gesprächen in den Klubs den Sachverhalt mehr oder weniger zur Kenntnis gebracht und daher diesen Entschluss gefasst. Wie auch immer, auch schon mehrmals im Ausschuss besprochen und auch im Plenum debattiert: Es braucht diese einheitliche Vorgehensweise.
Die Historie belegt, dass die Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten aus vergangenen Gesetzgebungsperioden schon mehrfach Schreiben an die Justizministerin beziehungsweise den Justizminister gestellt haben; das zeigt einfach ein Auszug aus den vergangenen 20 bis 25 Jahren. Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass auch diese Präsidiale nach der Diskussion zu diesem Entschluss gekommen ist und der Herr Nationalratspräsident das Schreiben an die Justizministerin übermittelt hat.
Wir gehen davon aus, dass das in Zukunft besser funktioniert. Falls nicht, werden wir auf jeden Fall dranbleiben, dass wir unsere verfassungsmäßigen und geschäftsordungsmäßigen Aufgaben auch tatsächlich erfüllen können. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
19.49
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.