RN/173
19.50
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Hohes Haus! Sie wissen, wir haben vor einigen Monaten die sogenannte Informationsfreiheit in Gesetzesform gegossen. Seither gilt, dass jedermann das Recht hat, Auskünfte von der öffentlichen Verwaltung zu begehren, und das Recht hat, binnen vier Wochen eine Antwort zu erhalten.
Das parlamentarische Interpellationsrecht, die schriftlichen Anfragen sind unverändert an eine Frist von acht Wochen gebunden. Das heißt, wenn ich als Abgeordneter eine Anfrage stelle, bekomme ich nach acht Wochen eine Antwort, wenn mein parlamentarischer Mitarbeiter diese Anfrage nimmt und sie als Privatperson einbringt, hat er die Antwort vier Wochen früher. Das ist eine Schieflage, die so nicht zu erklären ist. Daher wird hier beantragt, die Beantwortungsfrist mit der Informationsfreiheit zu synchronisieren.
Und weil wir beim Synchronisieren sind, ist mir aufgefallen, dass auch hinsichtlich der Wahrheitspflicht betreffend das Interpellationsrecht eine Schieflage in unserer Geschäftsordnung eingetreten ist: Wir haben, als wir den Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht normiert haben, die Wahrheitspflicht ins Hohe Haus gelassen, das heißt das Strafgesetzbuch, die Norm, die die falsche Zeugenaussage regelt. Wir haben diese Norm aber nicht auf alle Formen des Interpellationsrechtes ausgedehnt. Das heißt in der Praxis, dass zum Beispiel die viel zitierte kleine Sekretärin aus dem Kabinett in einem Untersuchungsausschuss in einer totalen Stresssituation mündlich ohne Überlegungsfrist antworten muss, und wenn die Antwort nicht passt, wenn sie sich vielleicht in Widersprüche verwickelt, ihr eine strafgerichtliche Verfolgung droht.
Wenn ich dem Minister oder einer Ministerin eine Anfrage schicke, hat man dort im Kabinett acht Wochen Zeit, sich alles Mögliche zu überlegen, man ist umzingelt von Experten, kann abwägen. Man ist in keiner Stresssituation. Oft ist es so, dass die Qualität der Anfragebeantwortung sehr mangelhaft ist. Die Mangelhaftigkeit kann in zweierlei Hinsicht bestehen: dass man absichtlich nicht die Wahrheit sagt – das ist eher die Ausnahme, sage ich dazu –, oder, was aber mehr oder weniger schon gang und gäbe ist, dass man nicht vollständig informiert, dass man doch immer wieder das Gefühl hat als Hohes Haus, da gibt es doch mehr zu erzählen, und dass man uns absichtlich Informationen vorenthält, also das Hohe Haus nicht vollumfänglich informiert.
Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung des Interpellationsrechtes – unsere Aufgabe ist ja nicht nur das Erlassen von Rechtsnormen, sondern vor allem auch die Kontrolle der Verwaltung – ein Zustand, der so nicht in Ordnung ist und daher reformiert werden sollte. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.