RN/176

20.02

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Kollege Nemeth hat es angesprochen: Es geht im Gesetzesvorschlag der FPÖ im Wesentlichen um zwei Dinge: einerseits um die Verkürzung der Antwortfrist bei parlamentarischen Anfragen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Wir haben mit dem Informationsfreiheitsgesetz eine kürzere Antwortfrist für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, und es ist eigentlich etwas skurril, dass Abgeordnete länger auf die entsprechende Antwort warten sollen. Es wäre also sinnvoll, das gleichzusetzen. 

Bei der zweiten Frage, betreffend die Wahrheitspflicht habe ich eine andere Meinung. Ich teile die Kritik, die in diesem Hohen Haus schon sehr oft, glaube ich, geäußert wurde, dass so mancher Minister, so manche Ministerin sich mit der Beantwortung von Fragen nicht übertrieben viel Mühe gibt. Einer, der momentan Minister ist, hat sich jetzt darauf zurückgezogen, jede Begrifflichkeit in Anfragen infrage zustellen und zu hinterfragen, was mit diesem Begriff gemeint ist. Ich halte das nicht für einen sinnvollen Umgang mit dem Parlament und vor allem für der Funktion des Ministers nicht würdig. 

Ich erinnere mich hinsichtlich der Frage, wie und in welchem Ausmaß man Anfragen stellen kann, auch daran, dass man uns damals – die Frau Präsidentin und ich – während Corona, glaube ich, einmal entgegnet hat, wir sollen jetzt bitte ein bisschen Verständnis haben, dass Anfragebeantwortungen vielleicht länger dauern, weil es doch herausfordernd ist. – Nein, das ist, glaube ich, nicht der richtige Zugang. Es gibt einen guten Grund, wieso es klare Fristen gibt, und es gibt auch einen guten Grund, wieso Ministerinnen und Minister entsprechend antworten sollen.

Was allerdings, glaube ich, nicht zu etwas Positivem führen wird, ist die Idee, den Untersuchungsausschuss quasi eins zu eins darauf umzulegen. Wir haben als NEOS vor vielen Jahren schon den Vorschlag gemacht, dass man ein sogenanntes Organstreitverfahren im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen einführt; das gibt es im Deutschen Bundestag. Sprich: Wenn man als Abgeordneter der Meinung ist, dass eine Ministerin, ein Minister nicht rechtmäßig geantwortet hat, zu Unrecht einfach Dinge weggelassen hat, dann kann man zu einem Organ gehen – der Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Gericht ist wahrscheinlich das Beste in diesem Zusammenhang – und diese Anfragebeantwortung infrage stellen. Dann entscheidet eine unabhängige Institution, ob das nicht nur eine Antwort war, die vielleicht nicht dem entspricht, was der Abgeordnete sich gewünscht hat – denn das ist ja nicht die Frage, wie ein Minister antworten soll –, sondern ob es ausreichend und rechtmäßig war, ausreichend oder unzureichend. 

Ich glaube, mit einer Wahrheitspflicht kommen wir da nicht weiter. Ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof würde uns als Parlament, uns als Parlamentarierinnen und Parlamentariern weitaus mehr Möglichkeiten geben, Anfragebeantwortungen, die leider Gottes sehr oft nicht dem Ausmaß entsprechen, das eigentlich notwendig wäre, zu hinterfragen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Lausch [FPÖ].)

20.05 

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.