RN/177
20.05
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Antrag der Freiheitlichen enthält zwei Dinge. Dem ersten Teil, insbesondere was das Interpellationsrecht, die Verkürzung der Frist betrifft, können wir einiges abgewinnen. Wir können dem einiges abgewinnen, weil das Interpellationsrecht doch ein sehr wichtiges Recht der Parlamentarier und Parlamentarierinnen ist, weil es ja auch ein Ausdruck der Gewaltenteilung ist, und zwar in dem Sinne, dass es auch ein Ausdruck der Machtverteilung in einer Demokratie ist. Insofern finde ich es gut, das Interpellationsrecht zu stärken.
Wie stärken wir es? – Jetzt, da wir das Amtsgeheimnis endlich abgeschafft haben und das Informationsfreiheitsgesetz haben, hat jedermann die Möglichkeit, Informationen abzufragen – was gut ist. Allerdings versteht wiederum niemand, warum eine Anfrage nach IFG innerhalb von vier Wochen beantwortet werden muss, und für die gleiche Anfrage eines Parlamentariers acht Wochen – zwei Monate – Zeit ist. Insofern halte ich es auch für sachgerecht, die Zeit zu verkürzen, weil Parlamentarierinnen und Parlamentarier sonst natürlich ebenso auf das IFG zurückgreifen könnten und sich nicht mehr des wichtigen Instruments der Interpellation bedienen. Da können wir also vollinhaltlich mitgehen.
Was die Wahrheitspflicht betrifft, so sehe ich das genauso wie Kollege Scherak: Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, das ins Strafrecht zu verlegen, sondern man könnte sich auch etwas anderes überlegen. Wo ich Ihnen, Herr Kollege Nemeth, nämlich schon recht gebe: Die Qualität der Anfragebeantwortungen mancher Regierungsmitglieder lässt zu wünschen übrig. Sie sind mangelhaft, offensichtlich mangelhaft; wir haben einige davon – zum Beispiel eine Anfragebeantwortung von Innenminister Karner – hier im Parlament besprochen, und es wurde offensichtlich, dass manche Antworten mangelhaft sind.
Wir können uns ebenso ein Organstreitverfahren vorstellen, wo man, wenn man so einen Verdacht äußert, unter bestimmten Bedingungen sogar zum Verfassungsgerichtshof geht. Das gibt es in Deutschland; das könnte man auch hier machen, dann hat man zumindest einen Rechtszug. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
20.08
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.