RN/179

Ordnungsruf

Präsidentin Doris Bures: Bevor ich nun den 15. Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich noch einmal auf etwas zurückkommen, weil mir das Stenographische Protokoll vorliegt. 

Ich habe betont, dass Zwischenrufe natürlich ein parlamentarisches Instrument sind, und deshalb ist es so, dass auch diese die Würde des Hauses nicht verletzen dürfen. Namensverunglimpfungen gelten als Verletzung der Würde des Hauses. 

Nach Einsicht in das Protokoll erteile ich hiermit Herrn Abgeordneten Johann Höfinger für die Namensverunglimpfung gegenüber Herrn Abgeordneten Christian Lausch einen Ordnungsruf. 


Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.