RN/181
20.09
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin. – Bevor ich zum eigentlichen Thema dieses Tagesordnungspunktes komme, nämlich der Ersten Lesung betreffend Livestream in Untersuchungsausschüssen, möchte ich noch ganz kurz auf die Rede von Frau Kollegin Duzdar zum letzten Tagesordnungspunkt replizieren.
Frau Kollegin Duzdar, also das muss man schon einmal zusammenbringen, dass man eine Debatte, die sich eigentlich mit der Geschäftsordnung auseinandersetzt, zu einer Antisemitismusdebatte macht. Das ist aus meiner Sicht eigentlich ein unwürdiges Verhalten, das zu tun, und, Frau Kollegin Duzdar, ich gebe Ihnen an dieser Stelle schon auch eines mit: Ich würde der Sozialdemokratie raten, sich einmal mit ihren Altvorderen auseinanderzusetzen. Mir fällt da, wenn Sie über Antisemitismus sprechen, zum Beispiel Dr. Renner ein, mir fällt Herr Kunschak ein, der NSDAP-Mitglied gewesen ist, mir fällt Julius Tandler ein, der Ihrer Partei zuzuordnen ist, und natürlich auch Ihr ehemaliger Landeshauptmann Kery. Das heißt, Sie sollten diese Debatte nicht so einseitig führen, sondern setzen Sie sich bitte einmal mit Ihren Genossen auseinander, bevor Sie hier sozusagen obermoralisieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber zurück zum Thema Livestream im Untersuchungsausschuss: Sie wissen, das ist eine Diskussion, die wir hier im Haus schon sehr, sehr lange führen, weil wir schlicht und ergreifend in den letzten Untersuchungsausschüssen, vor allem jenen nach der neuen Geschäftsordnung, bemerkt haben, dass es wohl auch für die Qualität des Untersuchungsausschusses gut wäre, wenn es zu einer entsprechenden Liveübertragung kommt. Warum sage ich: für die Qualität des Untersuchungsausschusses? – Einfach deswegen, weil ich denke, dass eine Liveübertragung der Befragungen sowohl dazu führen würde, dass sich vielleicht der eine oder andere Befragende seine Fragen genauer überlegen würde, es auf der anderen Seite aber auch dazu führen würde, dass diese Spontanamnesie, die in Untersuchungsausschüssen immer wieder einsetzt, nämlich von Auskunftspersonen – ich habe da immer noch den ehemaligen Minister Blümel mit seinen 86 Erinnerungsverlusten im Kopf –, dass also ein amtierender Minister sozusagen so viele Gedächtnisausfälle hat, und das einfach nur deswegen, weil er Fragen nicht beantworten möchte, vielleicht nicht mehr machbar ist. Ich glaube, ein Politiker, der im Amt ist, müsste das dann schon rechtfertigen, warum er sich vor einem Untersuchungsausschuss so verhält.
Also wie gesagt, ich sehe das auf beiden Seiten kritisch, keine Frage. Auch die Befragungen sind manchmal entgleist, aber nichtsdestotrotz muss man auch die Auskunftspersonen hierbei mit ins Kalkül ziehen. Und was sich dann als Nebeneffekt vielleicht auch einpendeln würde, ist das Filibustern im Zuge von Befragungen und sind auch sinnlose Wortmeldungen zur Geschäftsordnung – und ich stehe nicht an, zu sagen, dass sich da alle Fraktionen im Haus wohl auch selbst an der Nase nehmen müssten.
Die Geschichte dieser Liveübertragungen ist eine sehr, sehr lange. Wir haben vor zwei Jahren, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann zumindest einen Teildurchbruch insofern erzielt, als der damalige ÖVP-Generalsekretär Stocker, nunmehriger Bundeskanzler, zumindest einmal den Weg dafür freigemacht hat, dass die ÖVP auch darüber nachdenkt, zu diesen Liveübertragungen zu kommen. Leider ist aber die damals sehr schnell angestoßene Diskussion darüber auch gleich wieder eingeschlafen. Ich möchte darauf verweisen, Kollege Hanger, dass es damals – weil Sie immer etwas davon sagen, wer da im Lead ist – die ÖVP war, die es auch wieder hat einschlafen lassen. Das ist jetzt aber ohnehin vergossene Milch. Ich glaube, es wäre wichtig für uns alle, dass wir hier entscheidende Schritte weiterkommen.
Ich möchte mich gleichzeitig auch dafür bedanken, dass die Bereitschaft nach wie vor da ist und dass es jetzt natürlich auch darum geht, entsprechende rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang noch zu klären und zu schauen, wie weit das dann auch kompatibel mit unserem Modus Operandi hier ist.
Ich möchte an dieser Stelle weiters auch noch erwähnen, dass es natürlich auch ein entsprechendes Interesse der Öffentlichkeit gibt, dass diese Liveübertragungen durchgeführt werden. Es gibt das Volksbegehren, das von immerhin 102 000 Personen unterschrieben worden ist. Das lässt schon darauf schließen, dass es wirklich ein dringendes Bedürfnis der Bevölkerung ist, hier mitzupartizipieren. Ich glaube, diesem Wunsch sollten wir uns nicht verschließen, und genau deswegen sollten wir eben diesen Weg auch fortsetzen. Nationalratspräsident Rosenkranz hat ja auch in seiner Antrittsrede hier entsprechend ins Treffen geführt, dass das auch eines seiner Ziele als Präsident des Nationalrates ist.
Ich denke, es ist jetzt auch nicht die große Hexerei, diesen Untersuchungsausschuss live zu übertragen, denn wir machen es ja zumindest schon fast live, insofern als Journalisten im Untersuchungsausschuss drinnen sitzen und insofern als es natürlich auch einen Liveticker aus dem Untersuchungsausschuss gibt. Warum soll man also nicht auch mit einer Videoübertragung dieses Angebot sozusagen verbessern und den Menschen auch die Möglichkeit geben, sich ungefiltert eine eigene Meinung zu bilden?
Es geht jetzt darum, es umzusetzen, und uns ist natürlich bewusst, dass es da auch Persönlichkeitsrechte gibt, die geachtet werden müssen. Es wird nicht im Interesse des Untersuchungsausschusses sein, dass man jetzt Beamte aus einzelnen Ministerien vor den großen medialen Vorhang holt – ich glaube, dieses Interesse hat keine der Fraktionen, die im Untersuchungsausschuss sind. Was aber sehr wohl zu diskutieren sein muss, ist, dass man natürlich von Personen und Persönlichkeiten aus der Politik oder auch aus der Wirtschaft, die Personen öffentlichen Interesses sind, in dem Zusammenhang auch verlangen können muss, dass sich diese auch entsprechend der Öffentlichkeit stellen.
Eine Frage, die sich natürlich in diesem Zusammenhang auch auftut, ist: Wie geht man dann mit Rechten Dritter um? Das heißt also: Wenn im Untersuchungsausschuss auch Namen von Unbeteiligten fallen, wie kann man da also sichergehen, dass die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden? Das ist eine berechtigte Diskussion, die auch von Kollegen Hanger in diesem Zusammenhang schon eingebracht worden ist. Da wird man eine vernünftige Lösung finden müssen. Ich hoffe tatsächlich, dass wir es in der kurzen verbleibenden Zeit bis zum Beginn der Befragungen im Pilnacek-Untersuchungsausschuss noch schaffen, da zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. Der Befragungsbeginn wird bekanntermaßen am 14. Jänner sein.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch beim Nationalratspräsidenten Rosenkranz insofern bedanken, als er jetzt mit dem Deutschen Bundestag Kontakt aufgenommen hat – nachdem wir uns als Fraktionsführer von allen Fraktionen darauf geeinigt haben, dass wir das gerne machen würden – und wir ehebaldigst auch eine Reise nach Deutschland unternehmen werden, um einfach mit den Kollegen dort zu besprechen, wie sie das handhaben. In Deutschland gibt es bereits eine Liveübertragung, da muss aber auch die Auskunftsperson damit einverstanden sein. Uns geht es da vor allem auch um den Modus Operandi im Zusammenhang mit den Rechten Dritter.
Das heißt also, ich hoffe, dass wir da wieder ein Stück weiterkommen, dass wir eine gute Diskussion in diesem Zusammenhang führen – die kann man aus meiner Sicht auch durchaus emotionslos und pragmatisch führen –, und in diesem Sinne hoffe ich tatsächlich, dass wir dann irgendwann einmal auch eine Fünfparteieneinigung hier im Haus zusammenbringen und gemeinsam den Untersuchungsausschuss weiterentwickeln. (Beifall bei der FPÖ.)
20.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.