RN/182

20.16

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es freut mich persönlich sehr, dass auch um diese Tages- beziehungsweise Abendzeit noch Besuch auf der Galerie anwesend ist, eine junge Gruppe aus Tirol – die Tochter, glaube ich, von Kollegin Falkner. Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, SPÖ, NEOS und Grünen.)

Vor allem auch danke für das Interesse an dieser Debatte – und ich bin ja, wenn wir sie in dieser Qualität führen, sehr dafür, sie auch zu führen. Es gibt das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und es gibt auch sehr gute Argumente dafür, dass Untersuchungsausschüsse zukünftig live übertragen werden – das ist unbestritten –, aber wenn wir eine seriöse Debatte darüber führen, müssen wir auch das Spannungsfeld diskutieren: Einerseits der Abgeordnete, der parlamentarische Immunität genießt – Kollege Scherak hat das in der Debatte zu einem anderen Tagesordnungspunkt schon ausgeführt, wir als Abgeordnete sind im Parlament quasi geschützt, beruflich, außerberuflich, wir können im Zusammenhang mit dem, was wir hier im Parlament und auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss sagen, strafrechtlich, medienrechtlich kaum belangt werden –, für eine Auskunftsperson und auch für Dritte gilt das hingegen nicht. Das heißt, wenn es zu einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten kommt, und das ist ja nicht auszuschließen, dann kann der Abgeordnete, die Abgeordnete nicht belangt werden, weil er oder sie eben die parlamentarische Immunität hat. 

Ich halte auch den Vorschlag, der jetzt von der Freiheitlichen Partei gekommen ist, für tatsächlich untauglich, denn der Vorschlag lautet ja, der Vorsitzende möge darüber entscheiden, wann übertragen wird und wann nicht. Da stellt sich aber natürlich die Frage: auf welcher rechtlichen Basis? Oder ist man dann der Willkür des Vorsitzenden ausgeliefert? Und wenn dann der Vorsitzende nämlich Persönlichkeitsrechte verletzt – das kann ja passieren –, dann ist er ja auch durch die parlamentarische Immunität geschützt.

Da sehen wir also schon einen sehr großen Zielkonflikt, den es aufzulösen gilt. Wir schauen uns aber, wie Kollege Hafenecker angesprochen hat, sehr gerne auch das Modell im Deutschen Bundestag an, und wenn es möglich ist, diesen Zielkonflikt zwischen parlamentarischer Immunität des Abgeordneten und den Rechten und Pflichten, die eine Auskunftsperson beziehungsweise Dritte haben, zu lösen, dann stehen wir natürlich auch einer öffentlichen TV-Übertragung positiv gegenüber. Wir sehen aber eine große Schwierigkeit, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Ich bin aber sehr dafür, eine sachliche, gute juristische Diskussion zu führen. Wenn es möglich ist, dann sollten wir es tun, und wenn es nicht möglich ist, eben nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.