RN/183

20.19

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin. – Zunächst einmal danke für den Vorschlag. Er ist ja nur eine Trägerrakete – das ist auch von den Freiheitlichen selber so einreferiert worden –, weil ungelöste Fragen darin enthalten sind. Diese ungelösten Fragen sind nicht neu. Wir hatten eigentlich dieselben Fragen beim allerersten Untersuchungsausschuss nach dem – in der Zwischenzeit schon elf Jahre alten – neuen Untersuchungsausschussrecht. Da war nämlich die Frage – weil wir die Persönlichkeitsrechte achten müssen –: Dürfen wir Journalisten die Namen von Auskunftspersonen vorab geben, wenn das nicht Personen öffentlichen Interesses sind?

Das war eine Frage, die sich gestellt hat, wo wir als Abgeordnete angefangen haben, uns zu überlegen: Welche Namen dürfen wir ihnen geben, welche nicht. Da hat es damals eine Besprechung mit Vertretern der Parlamentsredakteure gegeben, und die haben relativ klar gesagt: Erstens, sie brauchen die Namen, um ihre Arbeit machen zu können, um recherchieren zu können. Sie müssen wissen, wer kommt, damit sie sich vorbereiten können. Sie müssen wissen, wie die Personen heißen und was die machen, damit sie sich auf ihre Tätigkeit, die journalistische Berichterstattung über Untersuchungsausschüsse, ordentlich vorbereiten können. – Okay, made a point

Und das Zweite ist, dass sie gesagt haben, dass sie über die Frage der Persönlichkeitsrechte sowieso jeden Tag befinden müssen, weil es ja das Mediengesetz gibt. Sie müssen jeden Tag entscheiden, ob Personen von öffentlichem Interesse sind oder nicht, ob man den Namen verwenden darf, ob man ein Bild drucken darf, ob man es verpixeln muss oder nicht. Und sie sind auch haftbar dafür, was sie tun. Wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen, dann kann ja die Person sie klagen, und die müssen dann ganz schön viel Geld zahlen. Wir wissen ja, dass das oft ganz, ganz große Summen sind, die da einzelne Medien zahlen mussten, nicht im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen, sondern mit anderen Fragen.

So, und damals haben wir gesagt: Gut, einleuchtend, wir vollziehen nicht das Mediengesetz, wir müssen jetzt nicht eure Arbeit machen. Ihr bekommt die Namen, ihr recherchiert und ihr entscheidet aber auch, wen ihr in die Zeitung bringt und wen nicht. Eigentlich halte ich diese Lösung auch in diesem Fall für die einfachste Lösung: Wir gestatten Bild- und Tonaufnahmen, und die Journalisten entscheiden dann selbst, wen sie bringen. Sie haften auch dafür, sie sind selber dafür verantwortlich. Teile der Aussagen werden sie rausschneiden müssen oder mit einem Geräusch übertönen müssen.

Das weiß ich ja selbst, denn ich habe zum Beispiel einmal selber eine Auskunftsperson gefragt: Woher kennen Sie die Auskunftsperson B?, und die Auskunftsperson hat geantwortet: Na ja, unsere Kinder gehen dort und dort gemeinsam in die Volksschule. – Das haben wir dann später aus dem Protokoll herausgestrichen, und die Medien dürfen halt solche Sachen auch nicht bringen. Also das ist die Aufgabe der Medien, das zu machen. Wir machen das bei unserem Protokoll sehr ernsthaft, indem wir das wirklich durchgehen, Anonymisierungen vornehmen und Teile auch streichen, in denen es um persönliche Daten geht, die für den Untersuchungsausschuss auch nicht relevant sind und die Öffentlichkeit nichts angehen.

Dass wir das Mediengesetz vollziehen, dass wir uns jetzt überlegen, wer Person öffentlichen Interesses ist und wer nicht, dass wir uns als Politiker diesen Schuh anziehen, halte ich für keine gute Idee. Das sollen wirklich Journalisten machen. Die machen das jeden Tag, die sind Profis darin.

Ich bin ja jetzt schon ein paar Jahre in der Politik, und es soll ab und zu vorkommen, dass solche Entscheidungen, wenn wir sie treffen, eher nach parteipolitischen Gesichtspunkten getroffen werden als – jetzt unabhängig, von welcher Partei – nach objektiven Maßstäben. Lassen wir Journalisten ihre Arbeit machen, und wir machen unsere Arbeit! Die Frage, welche Person von öffentlichem Interesse ist, wen man im Fernsehen in Bild und Ton zeigen darf, wen man vom Ton her im Radio bringen darf, diese Entscheidungen sollen Journalisten treffen und nicht wir. Aber diskutieren wir das noch weiter. Das ist halt, glaube ich, die einfachste Lösung, auch aus den Lehren der letzten elf Jahre. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.23

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.