RN/184

20.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Danke, Frau Präsidentin. – Die Debatte über die Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses ist leider eine dieser Debatten, bei der immer ein bisschen der Standort den Standpunkt bestimmt. Ich glaube, dass das nicht so sein sollte. Ich glaube, dass wir als Parlament ganz unabhängig davon, in welcher Funktion sich eine Partei gerade befindet, in der Regierung oder in der Opposition, eine Entscheidung treffen sollten, und das ist in den vielen Debatten, die ich dazu schon mitbekommen habe, leider nicht immer so gewesen.

Vor knapp zehn Jahren hat es ein Momentum gegeben, wo sich alle dieser Bedeutung bewusst waren und gesagt haben, ja wir schaffen es, dass der Untersuchungsausschuss ein Minderheitsrecht wird, weil damals die Aufklärung rund um die Hypo essenziell war – und dann hat man das zustande gebracht. Es war eine Kraftanstrengung hier im Parlament, weil die Überzeugungsnotwendigkeiten in den eigenen Fraktionen, insbesondere in denen, die damals in der Regierung waren, doch eher herausfordernd waren. Das macht man ja nicht so mir nichts, dir nichts.

Ein bisschen empfinde ich diese Debatte hier jetzt auch so. Es gibt schon viele unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, aber wenn man will, kann man diese Frage lösen. Ich schaue gerade auf Kollegen Darmann. Er war damals, vor zehn Jahren, dabei – ich erinnere mich an sehr intensive Verhandlungen –, Kollege Nemeth damals auch und auch andere. Man kann diese Dinge lösen. Genauso kann man die Frage der Liveübertragungen lösen. Ein Lösungsvorschlag ist das, was Kollege Krainer gesagt hat. Ich glaube, das ist einer, der funktionieren könnte. Vollkommen richtig: Medien vollziehen das Medienrecht seit vielen, vielen Jahren und wissen ganz genau, wer eine Person öffentlichen Interesses ist und wer das nicht ist.

Wir selbst haben einen anderen Vorschlag gemacht. Wir haben ja mehrere externe Funktionsträger im Untersuchungsausschuss: den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt. Der Verfahrensanwalt ist übrigens explizit im Untersuchungsausschuss, um Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu schützen. Es könnte ja auch dieser die Aufgabe übernehmen, die Persönlichkeitsrechte von Dritten zu schützen. Man kann darüber nachdenken, ob man die Übertragung zeitversetzt macht, sodass dazwischen die Möglichkeit besteht, falls wieder solche Fragen vom Kollegen Krainer kommen, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Die Antwort war das Problem, nicht die Frage!) – Die Frage kann ein Problem sein – es kann auch der Fragestellende in Persönlichkeitsrechte eingreifen –, aber auch die Antwort.

Worum es hier geht: Das sind natürlich unbestrittenermaßen herausfordernde juristische Fragen, aber, Herr Kollege Hanger, man kann sie lösen. Wir debattieren das schon sehr lange. Was man braucht, sind der Wille und der Mut zu einer Lösung. Dann bin ich mir ganz sicher, dass man das schaffen könnte. 

Ich finde es schade, dass der Untersuchungsausschuss eingesetzt ist und die Regelungen noch nicht geändert wurden. Ich glaube, es würde einem Untersuchungsausschuss extrem guttun und auch auf die politische Kultur in diesem disziplinierend wirken, wenn das live übertragen würde, gerne zeitversetzt. Es ist nicht immer nur eine Frage der rechtlichen Schwierigkeiten, sondern es ist in allererster Linie eine Frage des politischen Willens. All diejenigen, die den politischen Willen vielleicht noch nicht so ausgeprägt haben wie ich, sollten sich überlegen, ob es nicht besser wäre für die Demokratie, wenn man sich einen Ruck gibt und es endlich schafft, dass der Untersuchungsausschuss auch öffentlich übertragen wird. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von FPÖ, SPÖ und Grünen.) 

20.27

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.