RN/44
12.21
Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Betrugsbekämpfungsgesetz – Betrugsbekämpfung ist ja grundsätzlich positiv zu sehen, ist ja eine Selbstverständlichkeit – besteht auch aus etlichen Maßnahmen, die sinnvoll sind. Das möchten wir auch für unsere Fraktion festhalten.
Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Luxusimmobilien ist offensichtlich eine richtige Lehre aus der Causa Benko, die wir auch so unterstützen können. Die Verschärfung bei Zuwendungen von ausländischen Stiftungen, automatischer Informationsaustausch bei Einkünften aus Kryptowährungen, wie soeben erwähnt, sind auch Dinge, denen wir zustimmen können; ebenso zusätzliche Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im laufenden Vollzug, Umsatzsteuerkarussellbetrug, Sozialbetrug und Ähnliches mehr.
Es gibt zwei Aspekte, die aus unserer Sicht ein bisschen fraglich sind. Das eine ist das Vorrecht bei insolvenzrechtlichen Anfechtungen für den Staat, das hier normiert beziehungsweise ausgedehnt werden soll. Um konkret zu sein: Das hat für uns ein bisschen den Beigeschmack einer einseitigen Bevorteilung des Staates gegenüber allen anderen Personen und gegenüber allen anderen Gläubigern. Das ist für uns etwas schwer zu argumentieren und gefällt uns in dieser Form nicht.
Es ist auch die generelle Herangehensweise zumindest zu hinterfragen. Ich darf vielleicht den Herrn Bundesminister im Ausschuss zitieren: Zuerst einigt sich die Koalition auf ein Volumen, und dann arbeiten Fachleute konkrete Maßnahmen aus. – Zitatende. Das klingt auf das erste Hinhören logisch. Auf der anderen Seite stellt man sich schon die Frage, warum man nicht konsequent gegen Abgabenbetrug in jeglicher Form vorgeht. Warum zuerst das Volumen? Tut Betrug in anderem oder in größerem Ausmaß weniger weh oder ist das weniger störend?
Zur Klarstellung von unserer Seite: Abgabenbetrug kann keinesfalls ein Spielball für potenzielle politische Tauschgeschäfte sein. Das klingt zumindest so oder man könnte es zumindest so verstehen, dass das gemeint ist. Das ist immer ein Hintergehen der Allgemeinheit und daher entschlossen zu bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann gibt es – ebenfalls schon erwähnt – noch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes. Da wird die Hinzurechnungsbesteuerung und die Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren in Verbindung zu Niedrigsteuerländern bekämpft. Das ist natürlich eine unfaire Konkurrenz, die manche ausnutzen. Das ist aus unserer Sicht in Ordnung, wenn man das entsprechend anhebt, zumindest zur Anerkennung der notwendigen ausländischen Steuersätze. Die werden jetzt auf 15 Prozent angehoben. Das geht konform mit Mindeststeuertarifen in der OECD. Auch dem können wir zustimmen.
Ich darf also zusammenfassen: Wir werden der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und den Teilen des Betrugsbekämpfungsgesetzes – Teil Daten und Sozialversicherung – zustimmen, dem Teil Steuern aus den genannten Gründen leider nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
12.24
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.