RN/47

12.33

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer:innen im Saal und zu Hause vor den digitalen Endgeräten! Betrugsbekämpfung ist kein Randthema – Betrugsbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe, der sich die Bundesregierung angenommen hat. Offenbar sehen das auch beide Oppositionsparteien ähnlich, denn in großen Teilen wird es zu Zustimmung ihrerseits kommen. Ich bedanke mich für diese Unterstützung, nicht nur bei jenen Punkten, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, sondern auch bei vielen anderen Teilen dieses Pakets.

Steuer- und Abgabenbetrug richtet sich nicht gegen den Fiskus, er richtet sich nicht allein gegen die Finanzämter, er richtet sich nicht allein gegen den Finanzminister, sondern Abgabenbetrug richtet sich gegen uns alle. Er richtet sich gegen Bürgerinnen und Bürger, er richtet sich gegen redliche Unternehmerinnen und Unternehmer, denn das, was die einen sich erschleichen, müssen die anderen mehr beitragen. Aus diesem Grund ist der Kampf gegen diesen Betrug ein Kampf, den wir gemeinsam führen. Bekämpfung von Steuerbetrug schützt vor Steuererhöhung, und wir alle wollen Steuererleichterungen. 

Das vorliegende Gesetzespaket ist in seinem Umfang, zum Teil in seiner Kleinteiligkeit, in seinen technischen Details etwas, das sich primär an die Unternehmen richtet, und da möchte ich einmal klarstellen – und das ist auch das gemeinsame Verständnis –: Ja, es gibt die schwarzen Schafe, die wir adressieren wollen – aber ja, ja und ja, der Großteil der Unternehmerinnen und Unternehmer ist redlich und zahlt seine Steuern und seine Beiträge. Was wir tun, ist, diesen Großteil besser zu schützen. Beim Thema Betrugsbekämpfung geht es auch um Vertrauen; es geht um Vertrauen in den Staat, um Vertrauen in Systeme, um Vertrauen der Bürger und Unternehmer:innen, dass wir das tun und das durchsetzen, was in Gesetzen steht. 

Das gesamte Paket – und das wurde ja auch von Vorrednern schon angesprochen – ist aber nicht nur ein Thema der Betrugsbekämpfung, sondern wir adressieren auch Steuerkonstruktionen, die wir verändern wollen. Es geht darum, dass auch Handlungen, die bisher legal waren, neu betrachtet werden. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, was jetzt das Richtige oder das Falsche ist, aber was ich an diesem Prozess sehr schätze – Herr Petschnig, Sie haben es ein bisschen anders ausgedrückt –: Ich schätze einen Prozess, bei dem wir am Anfang die Experten bestellen und uns dann ansehen, gerade bei dieser Komplexität, was wir politisch wollen. Ich finde das gut. 

Das Betrugsbekämpfungspaket in der Größenordnung von 270 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen im Folgejahr, insgesamt 1,4 Milliarden Euro in der gesamten restlichen Legislaturperiode, teilt sich in drei große Teile auf, die schon genannt wurden: in den Teil Daten – mit vielen Bestimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern –, den Teil Steuern und den Teil Sozialabgaben. 

Eine Thematik, die zu viel Diskussion geführt hat, möchte ich noch einmal besonders ansprechen, das ist die Änderung im Insolvenzrecht. Wir schlagen mit dieser Gesetzesinitiative vor, dass in Insolvenzprozessen hinsichtlich bestimmter Steuern die Anfechtungsmöglichkeit herausgenommen wird, also die Zahlungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger anfechtungsfest werden; nicht alles, sondern nur teilweise. Warum finden wir das richtig? – Wir finden es richtig, weil es okay ist, zu differenzieren: Unternehmen können sich aussuchen, ob sie kontrahieren, sie können entscheiden, ob sie ein bestimmtes Risiko eingehen – der Staat, die Sozialversicherungsträger können das in diesen Bereichen nicht. Ich finde, es ist eine gerechtfertigte Differenzierung, die wir da vornehmen. 

Ich möchte abschließen, indem ich noch einmal zum Wesentlichen zurückkomme: Betrugsbekämpfung schafft Vertrauen. Betrugsbekämpfung schafft Vertrauen in unsere Systeme, in unseren Staat, in unsere Prozesse. Steuerehrlichkeit schützt vor Steuererhöhung, und Steuererleichterungen wollen wir alle. – Besten Dank. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)

12.37

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Arnold Schiefer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.