RN/49

12.39

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Leider muss ich die Party sozusagen etwas crashen (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Überraschung! – Heiterkeit bei den Grünen), denn ich habe schon das Gefühl, dass das Betrugsbekämpfungspaket wieder ein recht gutes Beispiel ist, um zu zeigen, dass die großen Ankündigungen der Bundesregierung nicht ganz mit der konkreten Umsetzung zusammenpassen. Ganz konkret muss ich auch sagen, wir Grüne haben sehr viel Hoffnung in das Betrugsbekämpfungspaket gesetzt; die ist aber leider nicht gänzlich erfüllt worden. 

Ich möchte da vor allem Vizekanzler Babler beim Wort nehmen; er hat ja bereits Mitte des Jahres angekündigt, dass dieses Betrugsbekämpfungspaket den großen Beitrag der sogenannten breiten Schultern bringen soll. Wenn man sich die Details des Pakets aber anschaut, dann sieht man, dass neben den neuen Steuerregelungen bei der Vermietung von Luxusimmobilien das Paket tatsächlich ein ziemlich bunter Strauß von insgesamt wahrscheinlich 30 Einzelmaßnahmen ist. Das neue Reglement für die Luxusimmobilien ist zwar gut, aber – das haben wir auch im Ausschuss analysiert – die Regierung hat es schon verabsäumt, gleich auch möglichem Missbrauch vorzubeugen. Die neuen Regeln sind, glaube ich, relativ leicht zu umgehen, und ich sehe schon den zukünftigen Nationalrat, wie er genau dieses Gesetz wieder anpassen muss. 

Der nächste Punkt: Vizekanzler Babler hat vor zwei Wochen verkündet – das Paket hat ja er präsentiert und nicht der Finanzminister, das war auch ein bisschen irritierend –, die Benko-Methoden seien damit abgeschafft. Fakt ist, die schändlichen Bilanztricks von Benko sind immer noch möglich, und die Bundesregierung lässt es weiter zu, dass sich die steuerehrlichen Unternehmer von den schwarzen Schafen veräppeln lassen müssen. Damit das aufhört, dass Unternehmer eben lieber Strafe zahlen, anstatt ehrlich zu bilanzieren, bringen wir heute einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein: 

RN/49.1

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen!“

Der Antragstext lautet wie folgt:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen vorzulegen, um Bilanzverschleierungen, wie von der Signa-Gruppe praktiziert, in Zukunft zu unterbinden.“


Wir laden Sie sehr herzlich ein, liebe Fraktionen der Bundesregierung, da können Sie gleich einmal zeigen, auf welche Seite Sie sich stellen (Beifall bei den Grünen), auf die Seite der Ehrlichen oder auf die Seite jener, die ungehörig reich werden, indem Sie sich über die Regeln aller stellen. 

Nächster Punkt: Die Ankündigung – das haben wir jetzt ja auch gehört – bezieht sich auf 270 Millionen Euro Mehreinnahmen nächstes Jahr; bis 2029 sollen es insgesamt 1,44 Milliarden Euro sein. Diese Mehreinnahmen finden sich nicht in den mitgelieferten Zahlen, da kommt das Finanzministerium selber nur auf 762 Millionen Euro, der Rest ist eher nach dem Prinzip Hoffnung. Ich weiß schon, jetzt kann man sagen, man muss den Grünen nicht glauben, der Rechnungshof sagt aber dasselbe – Zitat –: „Die angeführten Beträge sind daher nach Ansicht des RH“ – Rechnungshofes –„nicht nachprüfbar bzw. nachvollziehbar dargestellt.“

Herr Finanzminister, wir hatten ja auch im Finanzausschuss letzte Woche eine lange Diskussion zu diesem Thema. Geendet hat das Ganze in einem sehr großen Durcheinander und Wirrwarr. Sie haben dann zugesagt, Sie senden dem Finanzausschuss eine detaillierte Aufschlüsselung der Zahlen. Diese Zahlen sind Sie bis heute schuldig. Ich muss dann leider davon ausgehen, dass die Berechnungen nicht geliefert werden können oder wollen – beides ist schlecht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Entschuldige, es gibt ja die WFA dazu!)

Bei einem Punkt, und da bin ich sehr froh, sind Sie uns aber entgegengekommen: Wir haben im Finanzausschuss noch besonders kritisiert, dass zwar mehr Kontrollen vom Finanzamt geplant sind, aber die personellen Ressourcen dafür im Gesetz nicht vorgesehen waren. Wir konnten immerhin diesen Mangel in Verhandlungen beheben, und wir Grüne sind auch recht dankbar, dass wir da eine Einigung mit den Fraktionen der Bundesregierung finden konnten, sodass es 30 zusätzliche Stellen für die Finanzkontrollen geben wird.

Dazu bringe ich auch gleich einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein: 

RN/49.2

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025“

Der Antragstext lautet wie folgt:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, durch Umschichtungen im Rahmen von Personalplan und Budget des Bundesministeriums für Finanzen für die Betrugsbekämpfung 30 zusätzliche VBÄ für die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Kontroll- und Prüfungstätigkeiten des Finanzamts Österreich, des Finanzamt für Großbetriebe und des Amts für Betrugsbekämpfung zur Verfügung zu stellen.“


Wir haben es heute bereits gehört: Transparenz, Effizienz und Rechtsgleichheit sind zentrale Grundsätze für eine funktionierende Steuerpolitik. Der Staat kann nur dann wirksam seine Aufgaben erfüllen, wenn auch die Beträge und die Steuern dafür geleistet werden.

In diesem Sinne: Das Paket geht absolut in die richtige Richtung. Wir Grünen werden deshalb fast allem zustimmen, aber, Herr Finanzminister, das muss man auch ganz klar sagen: Hausaufgaben sind da trotzdem noch zu erledigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.46

Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:

RN/49.3

schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen! (155/UEA)

RN/49.4

Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025 (156/UEA)

Präsident Peter Haubner: Die beiden von der Frau Kollegin verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Als Nächster hat sich jetzt der Herr Bundesminister für Finanzen zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.