RN/53

13.00

Abgeordneter Ing. Harald Thau (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Feuerwehrkameraden! Wir beraten heute auch eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, und genau diese Debatte ist für mich auch wieder Anlass, ein Thema erneut aufzugreifen, das mir und vor allem unseren Feuerwehren am Herzen liegt: die automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Derzeit ist es so, dass bei der Anschaffung von einigen Feuerwehrfahrzeugen, zum Beispiel auch Kommandofahrzeugen, die Normverbrauchsabgabe zuerst bezahlt werden muss, und dann beginnt der Spießrutenlauf: Anträge, Prüfungen, Warten auf die Rückerstattung. Das trifft die Gemeinden und die Feuerwehren gleichermaßen und bindet Zeit, Geld und personelle Ressourcen, sowohl bei den Feuerwehren als auch im Finanzministerium.

Die FPÖ hat dieses Thema bereits vor sechs Monaten aufgegriffen und einen Antrag auf automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge gestellt, um genau diese Ehrenamtlichen und unsere Gemeinden von unnötiger Bürokratie und von einer unnötigen Vorfinanzierung zu entlasten. Umso mehr freut es mich, dass ich heute einen überparteilichen Antrag einbringen kann, der genau diese unnötige Bürokratie für unsere Feuerwehren beseitigen wird. Das ist ein erster wichtiger Schritt der Vereinfachung und vor allem eine spürbare Entlastung und ein großer Erfolg für unsere freiwilligen Feuerwehren und Gemeinden.

Im Rahmen dieses überparteilichen Antrages ist auch festgelegt, dass die Bundesregierung die Neuregelung so im Gesetz zu verankern hat, dass sie spätestens mit 1.1.2027 in Kraft tritt, aber, Herr Finanzminister, ich hoffe, wir schaffen das vielleicht auch ein bisschen zeitiger.

Künftig soll nämlich dort, wo klar ist, dass ein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug zugelassen wird, die NoVa gar nicht erst eingehoben werden. Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/53.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine direkte Befreiung von der NoVa beim Kauf für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr spätestens ab 1. Jänner 2027 ermöglicht wird.“


Ich hoffe, dass wir diesen Weg der Vernunft gemeinsam weitergehen und auch in Zukunft weitere Maßnahmen beschließen, die unsere freiwilligen Feuerwehren und andere Blaulichtorganisationen stärken und entlasten und mit denen wir ihnen auch gemeinsam zeigen: Danke für euren Einsatz, wir stehen hinter euch! (Beifall bei der FPÖ.)

13.03

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/53.2

Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren (157/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.