RN/78

14.30

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Noch ein Herr Minister schon da – herzlich willkommen bei uns! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer beziehungsweise auch liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über Steuern, und ich habe jetzt ganz bewusst einen Apfel mitgebracht (einen Apfel in die Höhe haltend), weil sich viele wahrscheinlich denken: Steuern, puh, das ist mir echt zu trocken, was hat das mit mir zu tun?

Nein, es hat natürlich unmittelbar nichts mit Äpfeln zu tun, aber mit der Firma Apple. Sehr viele von Ihnen oder von euch erinnern sich an die große Aufregung, dass die Firma Apple in Irland jahrelang nur 0,005 Prozent Steuern gezahlt hat – unfassbar. Genau dafür braucht es starke, gute, internationale Steuergesetze, und darüber reden wir jetzt hier. (Beifall bei den Grünen.)

Auf OECD-Ebene ist eine Einigung gelungen: 15 Prozent globale Mindestbesteuerung im Rahmen des sogenannten Beps-Abkommens. Da geht es um Gewinnvermeidung, Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung, und diese Regeln sollen jetzt in das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuwait integriert werden. Es ist ein altes Abkommen, schon 2002 geschlossen, aber es wird jetzt auf den neuen Stand gebracht. Ich glaube, am Beispiel Apple oder auch Google und vieler anderer Firmen ist klar, dass es da nicht um etwas Abstraktes geht, sondern da geht es wirklich um Geld, das uns entgeht – viel Geld –, und es geht um faire Besteuerung und Gerechtigkeit im Steuersystem in einer globalen Welt, in der wir uns ja befinden.

Wenn beispielsweise ein österreichischer Investor, eine österreichische Investorin in Kuwait investiert, aber auch umgekehrt Investitionen von kuwaitischen Investoren stattfinden – ich erinnere mich an eine Reise, die es vor einigen Jahren gegeben hat, auch mit Herrn Benko, der sich für Kuwait interessiert hat; gut, das ist jetzt Geschichte –, dann wollen wir, dass eine faire Besteuerung möglich ist.

Zwei Punkte sind aus österreichischer Sicht besonders wichtig:

Das eine ist das Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden, ein allgemeines Quellenbesteuerungsrecht, sozusagen ohne Lücken. Der Steuersatz ist 10 Prozent. Wieder möchte ich erwähnen: Auch das klingt abstrakt, aber da geht es um die Cum-Ex-Geschäfte, auch die waren in allen Medien. Wir wissen, da sind weltweit rund 150 Milliarden Euro legal gespart worden; in Österreich schätzt der Rechnungshof – es gibt einen Rechnungshofbericht – circa 180 Millionen Euro. In der Zusammenarbeit mit Kuwait ist das künftig nicht mehr möglich.

Zweitens, eine Umstellung von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode: Das klingt wieder technisch, aber es gibt einen zweiten Begriff dafür, und der heißt Keinmalbesteuerung. Wenn ich bisher in Kuwait besteuert wurde, konnte ich sagen: Dort ist es besteuert worden, es wird in Österreich nicht mehr besteuert! – Nur: Wenn in Kuwait die Steuern null waren, hat das österreichische Finanzamt trotzdem nicht mehr eingreifen und nachbesteuern können. Das wird geändert. Was in Kuwait bereits besteuert wurde, wird angerechnet, aber hier ist der österreichische Steuersatz zu bezahlen.

Schließlich – auch ganz wichtig, ich glaube, es ist offensichtlich – geht es um Informationsaustausch. Bankinformationen sollen auch ausgetauscht werden, um nachvollziehen zu können, was denn tatsächlich gezahlt worden ist – also eine Form der Transparenz.

Zusammenfassend: Es geht darum, Missbrauch zu verhindern und durch diese Änderungen Klarheit und eine faire Besteuerung zu schaffen. All das – davon bin ich wirklich überzeugt – schafft auch Vertrauen in unser Steuersystem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.35

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.