RN/81

14.37

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Danke vielmals, Frau Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese drei Vorlagen sind für den Wirtschaftsstandort Österreich und die Investitionsbereitschaft in unser Land von zentraler Bedeutung. Derzeit laufen in diesem Zusammenhang drei EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich, von denen unter anderem das gewerbliche Betriebsanlagenrecht betroffen ist.

Zuerst zum Thema Kesselanlagen: Diese Novelle lehnt die FPÖ ab, und zwar entschieden. Der Grund ist eigentlich ganz klar: Erstens führt das zu noch mehr Bürokratie, zweitens zu noch längeren Verfahren und letztlich dazu, dass in unserem Land noch weniger investiert und gebaut werden kann – ein weiterer Sargnagel für unsere Wirtschaft, für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort, und das eigentlich, weil wieder einmal die Beschwerderechte für die NGOs und Umweltorganisationen ausgeweitet werden. – Das brauchen wir nicht.

Diese Entwicklung ist eine klare Deattraktivierung. Investoren wenden sich ab, Projekte werden auf Eis gelegt oder gleich ins Ausland verlagert, und es wird dort investiert.

Die Verfahren werden durch diese Novelle nicht beschleunigt, sondern im betroffenen Regelungsbereich noch viel länger verzögert. Warum? – Weil die EuGH-Rechtsprechung unsere Wettbewerbsfähigkeit wieder einmal torpediert. Jetzt können wir uns fragen: Warum? Was hat diese EuGH-Rechtsprechung eigentlich noch mit unseren Grundfreiheiten in der EU zu tun? – Die Realität ist: Wir schaffen uns mit diesen Regelungen ab; wir schießen uns ins eigene Knie, und zwar nicht nur einmal, sondern gleich zweimal. Wir erleben das auch laufend bei anderen Projekten.

Die Frage ist: Welches Klima müssen die NGOs schützen oder sollten sie eigentlich schützen? Sie sollten unser Investitionsklima schützen und sich aus der Wirtschaft raushalten. Und dieses Investitionsklima, das unser Wirtschaftsstandort so dringend nötig hätte, wird massiv beschädigt und beeinträchtigt. Wir sind eigentlich am Weg oder wir sind schon in der Deindustrialisierung angelangt.

Das Nächste, das MinroG-Gesetz, ist auch ein Punkt, dem wir unsere Zustimmung nicht geben können. Warum? – Auch hier: noch mehr Bürokratie, noch längere Verfahren, noch höhere Kosten. Die Stellungnahmen aus den Ländern und von den betroffenen Behörden sind eindeutig. Der Mehraufwand für die Verwaltung ist enorm. Die Belastung für die Bezirksverwaltungsbehörden steigt und am Ende zahlt wieder der Steuerzahler mit noch höheren Steuern und Abgaben den Preis. Wiederum: Die NGO-Industrie torpediert wieder einmal gute Ideen.

Der nächste Punkt ist das Investitionsprämiengesetz. Dem werden wir unsere Zustimmung erteilen. Ganz einfach: Die Verlängerung der Abwicklungsfrist für die Investitionsprämie ist sachlich gerechtfertigt. Es geht darum, die noch offenen Fälle ordentlich abzuwickeln und die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und diese auch nicht zu enttäuschen. 

Zusammengefasst: kein weiteres Bürokratiemonster und keine Standortverschlechterung. Wir stimmen aber den sinnvollen Maßnahmen zur Sicherung der Investition gerne zu. 

Was diese Regierung aber leider noch immer nicht hat: Mut zu angebotsorientierter Wirtschaftspolitik und zu echter Bürokratisierung und zur Entlastung, denn das vorgelegte 113-Punkte-Paket des Herrn Staatssekretärs ist ja nichts anderes als die Illusion staatlicher Effizienz und eigentlich ein technokratisches Musterbeispiel, wie wir es nicht brauchen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.