RN/82

14.42

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, bei Tagesordnungspunkt 8, Novelle der Gewerbeordnung und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen, sowie Tagesordnungspunkt 9, Novelle des Mineralrohstoffgesetzes, reagieren wir tatsächlich auf notwendige Änderungen, um dem EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken. 

Das stimmt, das haben wir uns so nicht ausgesucht (Abg. Kassegger [FPÖ]: O ja, ihr habt es beschlossen!), aber wir müssen es tun, und man muss eines dazu sagen: Auch wenn man abwägt, wie viel Gutes von der EU und wie viel nicht so Gutes von der EU kommt (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]), dann ist bei mir immer noch das Positive, das überwiegt (Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ]), und ich könnte mir nicht vorstellen, nicht in der Europäischen Union dabei zu sein. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie bei den NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Die Schweizer! Die Norweger!)

Es wurde bei diesen bemängelten Punkten besonders darauf geachtet, dass es zu keiner Übererfüllung und somit zu keinem Gold-Plating kommt.

Ja, und beim Tagesordnungspunkt 10 verlängern wir die Abwicklung der Investitionsprämie. Das heißt, die Abwicklung an sich, und zwar diese Investitionsprämie, war ja das größte Konjunkturbelebungsprogramm, das Österreich in den letzten Jahrzehnten geschaffen hat. Insgesamt wurden sage und schreibe 250 000 Anträge gestellt und 245 000 Projekte wurden genehmigt. Ein Investitionsvolumen von 8 Milliarden Euro wurde dadurch ausgelöst. Es hat sich gezeigt, wie breit diese Maßnahme gewirkt hat: Von Einpersonenunternehmen, Kleingewerbe über Mittelbetrieb bis zum Großbetrieb konnten da sehr viele Projekte durchgeführt werden, 68 Prozent aller Anträge waren von Kleinstunternehmen.

Als Unternehmer weiß ich sehr gut, was es heißt, in Krisenzeiten entscheiden zu müssen: investieren – ja oder nein? Ich glaube, es war ein wichtiger Anstoß, und diese Investitionsprämie hat den Betrieben auch Mut gemacht, Investitionen zu tätigen, und so wären 74 Prozent aller Investitionen ohne dieses Programm nicht geschehen oder erst viel später erfolgt.

Das heißt, da schaffen wir etwas für die Zukunft. 25 Prozent der geförderten Investitionen entfielen auf Klimaschutz, Fotovoltaik, Stromspeicher und E-Mobilität, 10 Prozent gingen in Digitalisierung und insgesamt wurden 115 000 Jahresarbeitsplätze abgesichert. Damit dieses Erfolgsprogramm nun ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann, verlängern wir den Bearbeitungszeitraum. Das ist notwendig, um die EU-Mittel vollständig abholen zu können, um externe Prüfungen sauber durchzuführen und die gesetzliche dreijährige Behaltefrist korrekt kontrollieren zu können. 

Auch Gerichtsverfahren brauchen Zeit und da kommt es zu einer Rechtssicherheit in dem angegebenen Zeitraum. Wir brauchen nach wie vor Impulse für die Wirtschaft, die zusätzliche Investitionen generiert, und deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir den Investitionsfreibetrag geschaffen haben, der in den Jahren 2025 und auch 2026 verdoppelt wurde.

Wir haben morgen die Chance: Zeigen wir als Abgeordnete fraktionsübergreifend auch bei der morgigen Abstimmung zum Billigstromgesetz, dass wir gemeinsam bemüht sind, den Wirtschaftsmotor wieder richtig in Gang zu bringen!

Und morgen wird sich zeigen, ob es die ÖVP schafft oder ob es die Grünen schaffen, über ihren politischen Schatten zu springen (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer [Grüne] – Abg. Schallmeiner [Grüne]: Schafft es die ÖVP, über ihren eigenen Schatten zu springen? Großartig!) und konstruktiv die notwendige Zweidrittelmehrheit für günstigen Strom in unserem Land zu sichern, und das Allerbeste wäre ein einheitlicher Beschluss, Einstimmigkeit bei dieser so wichtigen Maßnahme, um die Arbeit und die Wirtschaft richtig anzukurbeln. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) 

14.46

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.