RN/85

14.54

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der aktuelle Tagesordnungspunkt umfasst eine Reihe von Änderungen, und bevor ich inhaltlich darauf eingehe, würde ich schon gerne auf das von der Freiheitlichen Partei Gesagte antworten. Kollege Kassegger hat gesagt, er hätte sich eine umfassendere Gewerbeordnungsreform gewünscht. – Das hätten wir als NEOS auch. Sie war aber in der jetzigen Frage, nämlich der Reparatur, also um dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union zu begegnen, vom Zeitraum her schlicht nicht möglich. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ja!)

Also Sie wissen ja selbst, da ist sehr viel zu tun, da liegt vieles im Argen. Wir teilen das Ziel, dass es dort, wo Leib und Leben in Gefahr ist, entsprechenden Schutz geben soll, und sonst soll es eine freie Ausübung der Gewerbe geben. Da sind wir einer Meinung. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ah ja!)

Zu dem von Frau Kollegin Kolm Gesagten: Da teilen wir die Einschätzung nicht. Das möchte ich auch genauer ausführen. Wenn man sich die Materie, über die wir hier sprechen, anschaut: Es sind kleine Novellen, die eben konkrete Weiterentwicklungen auf Basis der europäischen Normen sind. Wenn sich das jetzt aber anschaut: Was haben wir genau geändert? Ich darf erinnern, dass Kollegin Kolm hier heraußen gestanden ist und dagegen gewettert hat: Alles Brüssel, alles furchtbar, das führt uns in die falsche Richtung! – Deshalb möchte ich jetzt ein paar ganz konkrete Regelungen herausheben, was denn genau geändert wird. 

Beispielsweise haben wir festgelegt, dass in Zukunft Betriebe gefährliche Stoffe bei entsprechenden Verfahren genauer identifizieren müssen. Das ist natürlich aus Sicht des Schutzes der Bevölkerung mehr als sinnvoll. Wir haben in den entsprechenden Novellen auch festgelegt, dass auf Aufforderung der Behörden die Sicherheitsberichte aktualisiert werden müssen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, würde man meinen; es ist für viele Betriebe auch eine Selbstverständlichkeit und in diesem Fall sicherlich keine Überbürokratie. In dieser Novelle wurde festgelegt, dass sogenannte IPCC-Anlagen Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer erheblicher Umweltgefahren ergreifen müssen. Das ist, würde ich jetzt sagen, auch keine Überverwaltung, wenn wir durch solche Maßnahmen unsere Bevölkerung schützen. Wir haben wasserrechtliche Vorgaben bei der Bewilligung automatisch mitberücksichtigt, damit keine Doppelgenehmigungen mehr erteilt werden. Das ist aus meiner Sicht jetzt auch keine Steigerung der Bürokratisierung. 

Wir haben neue Sanierungspflichten bei Stilllegung von Anlagen festgelegt, weil bisher nach den Stilllegungen oft die Allgemeinheit die Kosten und Umweltschäden getragen hat. Dieses Abwälzen auf die Allgemeinheit ist auch alles andere als ein modernes Wirtschaftsverständnis. Und wir haben festgelegt, dass bei Verfahren die missbräuchlichen Einwendungen, die im Übrigen in der Vergangenheit auch von NGOs gemacht worden sind und absichtlich verspätet eingebracht worden sind, in Zukunft ausgeschlossen werden können, damit Verfahren schneller laufen. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Wie weist man die Missbräuchlichkeit nach? Das ist unmöglich!)

Also ich möchte damit nur sagen, man kann ein Glas immer halb voll oder halb leer sehen, aber es ist schon so, dass wir bei den Umweltverfahren, die wir jetzt novellieren, darauf geschaut haben, dass entbürokratisiert wird, dass es einen höheren Schutz für die Bevölkerung und einen Blick auf die wirtschaftlichen Prozesse gibt. Das, was die Freiheitliche Partei gesagt hat, spottet wieder einmal jeder Realität; die haben einfach diese Vorlage nicht gelesen. (Ruf bei der FPÖ: Das stimmt ja nicht!– Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Pöttinger [ÖVP].)

14.57

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hammer, in 2 Minuten unterbreche ich die Sitzung. Wollen Sie die 2 Minuten Redezeit noch haben? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit bei NEOS und Grünen.)

Dann unterbreche ich nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 zur Durchführung einer Kurzen Debatte.

Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.